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   BFH, 18.07.2013 - II R 45/11   

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https://dejure.org/2013,31548
BFH, 18.07.2013 - II R 45/11 (https://dejure.org/2013,31548)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2013 - II R 45/11 (https://dejure.org/2013,31548)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - II R 45/11 (https://dejure.org/2013,31548)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 07. 2013 II R 37/11 - Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung ohne rechtliche Verpflichtung keine Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.07.2013 II R 37/11; Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung ohne rechtliche Verpflichtung keine Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, AO § 42
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.07.2013 II R 37/11 - Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung ohne rechtliche Verpflichtung keine Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.07.2013 II R 37/11 - Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung ohne rechtliche Verpflichtung keine Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 42 AO
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.07.2013 II R 37/11 - Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung ohne rechtliche Verpflichtung keine Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.07.2013 II R 37/11 - Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung ohne rechtliche Verpflichtung keine Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
    Schenkungssteuerliche Behandlung der Zuwendung eines geschenkten Gegenstandes an einen Dritten

  • datenbank.nwb.de

    Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung keine Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung an das Schwiegerkind

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schenkungssteuerliche Behandlung der Zuwendung eines geschenkten Gegenstandes an einen Dritten

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer bei Zuwendung an Kind und Weitergabe an Schwiegerkind

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer bei Zuwendung an Kind und Weitergabe an Schwiegerkind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 13.10.1993 - II R 92/91

    Nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden bei Schenkungen über eine

    Auszug aus BFH, 18.07.2013 - II R 45/11
    Erhält jemand als Durchgangs- oder Mittelsperson eine Zuwendung, die er entsprechend einer bestehenden Verpflichtung in vollem Umfang an einen Dritten weitergibt, liegt schenkungsteuerrechtlich nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vor (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).

    Wegen der Verpflichtung zur Weitergabe besteht keine Bereicherung der Mittelsperson aus dem Vermögen des Zuwendenden; eine Schenkung der Mittelsperson an den Dritten kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).

    Der zeitlichen Abfolge der Schenkungen kann allerdings im Rahmen der Gesamtwürdigung eine Indizwirkung zukommen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).

  • BFH, 16.01.2013 - II R 66/11

    Unmittelbarer Gesellschafterwechsel bei Übertragung der Beteiligung an einer

    Auszug aus BFH, 18.07.2013 - II R 45/11
    Diese Vorschriften gelten auch, wenn ein angefochtener Bescheid lediglich um einen Vorläufigkeitsvermerk ergänzt wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, unter II.1.a; BFH-Urteil vom 16. Januar 2013 II R 66/11, BFHE 240, 191, Rz 12).

    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos und aufzuheben (BFH-Urteile vom 28. Juni 2012 III R 86/09, BFHE 238, 68, Rz 8, und in BFHE 240, 191, Rz 12, je m.w.N.).

    Die Aufhebung der Vorentscheidung ändert nichts daran, dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen die Grundlage für die Entscheidung des BFH bilden (BFH-Urteil in BFHE 240, 191, Rz 13).

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus BFH, 18.07.2013 - II R 45/11
    Nicht maßgebend ist, dass auch bei einer Zuwendung von Eltern an das Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe Rückforderungsansprüche der Eltern nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und nach Bereicherungsrecht entstehen können (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. Februar 2010 XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190).

    Wenn Eltern erreichen wollen, dass ihr Kind auch im Fall der Ehescheidung von der Schenkung profitiert, müssen sie ihr Kind direkt beschenken (BGH-Urteil in BGHZ 184, 190, unter B.I.2.b cc).

  • BFH, 14.03.1962 - II 218/59 U

    Einheitlicher Steuerbescheid gegen mehrere Beschenkte

    Auszug aus BFH, 18.07.2013 - II R 45/11
    Für die Annahme einer Weitergabeverpflichtung des Bedachten reicht es jedoch nicht aus, dass der Zuwendende weiß oder damit einverstanden ist, dass der Bedachte den zugewendeten Gegenstand unmittelbar im Anschluss an die Schenkung an einen Dritten weiterschenkt (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1962 II 218/59 U, BFHE 74, 554, BStBl III 1962, 206).

    Selbständige Schenkungen verschiedener Personen sind zwar nicht lediglich deshalb eine einheitliche Schenkung eines Zuwendenden, weil sie in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 74, 554, BStBl III 1962, 206).

  • BFH, 10.03.2005 - II R 54/03

    Schenkungsteuerrechtlich kein Durchgangserwerb des Kindes bei Zuwendung an das

    Auszug aus BFH, 18.07.2013 - II R 45/11
    b) Wird ein Vermögensgegenstand einer Person im Wege der Schenkung übertragen und wendet diese den Vermögensgegenstand freigebig einem Dritten zu, ist für die Bestimmung des jeweiligen Zuwendenden und des jeweiligen Bereicherten darauf abzustellen, ob die weitergebende Person eine eigene Entscheidungsbefugnis bezüglich der Verwendung des geschenkten Gegenstands hat (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 2005 II R 54/03, BFHE 208, 447, BStBl II 2005, 412; Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 16. Aufl., § 7 Rz 68a; Schuck in Viskorf/Knobel/Schuck/Wälzholz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, 4. Aufl., § 7 Rz 94; Götz in Wilms/ Jochum, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 7 Rz 98; Weinmann in Moench/Weinmann, § 7 ErbStG Rz 148b; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 7 Rz 237).

    c) Ob ein Bedachter über einen zugewendeten Gegenstand frei verfügen kann oder diesen einem Dritten zuwenden muss, ist unter Berücksichtigung der abgeschlossenen Verträge, ihrer inhaltlichen Abstimmung untereinander sowie der mit der Vertragsgestaltung erkennbar angestrebten Ziele der Vertragsparteien zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 447, BStBl II 2005, 412).

  • BFH, 30.11.2009 - II R 70/06

    Zeitpunkt der Steuerentstehung bei freigebiger Zuwendung eines Kommanditanteils -

    Auszug aus BFH, 18.07.2013 - II R 45/11
    Eine Bereicherung des Empfängers ist gegeben, wenn dieser über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2009 II R 70/06, BFH/NV 2010, 900).

    Ob eine Bereicherung des Empfängers vorliegt und welche Personen als Zuwendender und als Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt sind, bestimmt sich ausschließlich nach der Zivilrechtslage (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 900, und vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, unter II.1.a aa).

  • BFH, 23.08.2006 - II R 16/06

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 18.07.2013 - II R 45/11
    Eine ausgeführte Grundstücksschenkung setzt --was vorliegend gegeben war-- ein wirksames Schenkungsversprechen, die Auflassung und die Eintragungsbewilligung voraus (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786).
  • BFH, 27.04.2005 - II R 52/02

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem

    Auszug aus BFH, 18.07.2013 - II R 45/11
    Für eine ausgeführte Grundstücksschenkung war nicht erforderlich, dass X den Eintragungsantrag beim Grundbuchamt gestellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892).
  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 18.07.2013 - II R 45/11
    Zum anderen steht es auch Angehörigen frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie für sie steuerlich möglichst günstig sind (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541).
  • BFH, 30.01.2013 - II R 6/12

    Eintritt des Besserungsfalls nach Verkauf eines "Besserungsscheins" zum

    Auszug aus BFH, 18.07.2013 - II R 45/11
    a) Eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung objektiv unentgeltlich ist, und in subjektiver Hinsicht den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 2013 II R 6/12, BFHE 240, 178).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 60/07

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren -

  • BFH, 09.12.2009 - II R 22/08

    Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine (Familien-) Stiftung

  • BFH, 28.06.2012 - III R 86/09

    Hinzurechnung einer ausländischen Familienleistung - Änderungsbescheid im

  • FG München, 15.06.2011 - 4 K 396/11

    Bereicherung des Zwischenerwerbers bei Kettenschenkungen

  • BFH, 09.04.2014 - II R 48/12

    § 16 BewG bei Erbschaft- und Schenkungsteuer nach wie vor anwendbar

    Diese Vorschriften gelten auch, wenn ein angefochtener Bescheid lediglich um einen Vorläufigkeitsvermerk ergänzt wird (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 2013 II R 66/11, BFHE 240, 191, BStBl II 2014, 266, Rz 12, und vom 18. Juli 2013 II R 45/11, BFH/NV 2014, 43, Rz 12).

    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos und aufzuheben (BFH-Urteile in BFHE 240, 191, BStBl II 2014, 266, Rz 12; vom 24. April 2013 XI R 3/11, BFHE 242, 410, BStBl II 2014, 86, Rz 25 f., und in BFH/NV 2014, 43, Rz 12, je m.w.N.).

    Die Aufhebung der Vorentscheidung ändert nichts daran, dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen die Grundlage für die Entscheidung des BFH bilden (BFH-Urteile in BFHE 240, 191, BStBl II 2014, 266, Rz 13, und in BFH/NV 2014, 43, Rz 12).

  • BFH, 28.07.2022 - II B 37/21

    Dispositionsbefugnis des zuerst Bedachten bei Kettenschenkung

    Entscheidend ist das Fehlen einer Dispositionsmöglichkeit des zuerst Bedachten (BFH-Urteile in BFHE 242, 158, BStBl II 2013, 934, Rz 13 bis 17; weitgehende Parallelentscheidung vom 18.07.2013 - II R 45/11, BFH/NV 2014, 43, Rz 16 bis 20, und vom 16.09.2020 - II R 33/19, BFH/NV 2021, 317, Rz 19, m.w.N.).

    Werden Schenkung und Weiterschenkung in einer Urkunde zusammengefasst, erlangt der zuerst Bedachte regelmäßig keine Entscheidungsfreiheit, es sei denn, aus dem Vertrag oder den Umständen ergäbe sich eindeutig etwas anderes (vgl. BFH-Urteile in BFHE 242, 158, BStBl II 2013, 934, Rz 19, und in BFH/NV 2014, 43, Rz 22, jeweils m.w.N.).

    Die Rechtsprechung zur Weitergabeverpflichtung knüpft nicht an die Frage an, ob der zuerst Bedachte zwischenzeitlich Eigentümer des geschenkten Gegenstands wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 242, 158, BStBl II 2013, 934, Rz 16 ff., und in BFH/NV 2014, 43, Rz 19 ff., jeweils m.w.N.).

  • FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17

    Grunderwerbsteuer: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen

    Allgemein gilt, dass wenn jemand als Durchgangs- oder Mittelsperson eine Zuwendung erhält, die er entsprechend einer bestehenden Verpflichtung in vollem Umfang an einen Dritten weitergibt, schenkungsteuerrechtlich nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vorliegt (BFH-Urteil vom 18.07.2013 II R 45/11, BFH/NV 2014, 43).
  • FG Nürnberg, 26.01.2023 - 4 K 1451/21

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer

    Allgemein gelte, dass bei Schenkungen über Durchgangs- oder Mittelsperson, die Vermögen entsprechend einer bestehenden Verpflichtung in vollem Umfang an einen Dritten weiterzugeben hätten, schenkungsteuerrechtlich nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vorliege (unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 18.07.2013 - II R 45/11).
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