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   BFH, 18.07.2016 - V B 5/16   

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https://dejure.org/2016,28222
BFH, 18.07.2016 - V B 5/16 (https://dejure.org/2016,28222)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2016 - V B 5/16 (https://dejure.org/2016,28222)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - V B 5/16 (https://dejure.org/2016,28222)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Nachreichung von Rechnungen in elektronischer Form für Vorsteuervergütung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 18 Abs 9, UStDV § 62, AO § 110, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, UStG VZ 2010
    Keine Nachreichung von Rechnungen in elektronischer Form für Vorsteuervergütung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Nachreichung von Rechnungen in elektronischer Form für Vorsteuervergütung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 9 UStG 2005, § 62 UStDV 2005, § 110 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, UStG VZ 2010
    Keine Nachreichung von Rechnungen in elektronischer Form für Vorsteuervergütung

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 18 Abs. 9 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 61 Abs. 2 Satz 3 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), § 116 FGO, § 62 UStDV, § 62 Abs. 2 UStDV, Art. 10 der Richtlinie 2008/9/EG, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Einhaltung der Antragsfrist für einen Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Keine Nachreichung von Rechnungen in elektronischer Form für Vorsteuervergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Einhaltung der Antragsfrist für einen Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Einhaltung der Antragsfrist für einen Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Antragsfrist für den Vergütungsantrag ist eine Ausschlussfrist; keine Nachreichung von Rechnungen in elektronischer Form

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuervergütung - und die nachgereichnete Rechnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.01.2007 - V R 23/05

    Vorsteuervergütungsantrag: Vorlage der Original-Rechnung, Ausschlussfrist,

    Auszug aus BFH, 18.07.2016 - V B 5/16
    Eine Nachreichung von Rechnungen kann ausnahmsweise nur dann zulässig sein, wenn ansonsten ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorläge, wenn z.B. ein nicht zu vertretendes Abhandenkommen der Rechnung vorliegt oder sonst die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der fehlenden Rechnungen gegeben sind (EuGH-Urteil Société générale des grandes sources d'eaux minérales françaises vom 11. Juni 1998 C-361/96, EU:C:1998:282; BFH-Urteil vom 18. Januar 2007 V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430).

    b) Geklärt ist auch, dass --jedenfalls bei der Einreichung des Antrages kurz vor Ablauf der Ausschlussfrist wie im Streitfall am 15. September 2011-- wegen der Vielzahl der eingehenden Anträge das BZSt nicht verpflichtet sein kann, den Antragsteller auf das Fehlen der Rechnungen hinzuweisen (BFH-Urteil in BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430).

  • EuGH, 21.06.2012 - C-294/11

    Elsacom - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der

    Auszug aus BFH, 18.07.2016 - V B 5/16
    a) Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits zur früheren Fassung des § 62 UStDV in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) entschieden hat, ist geklärt, dass es sich bei der Antragsfrist für den Vergütungsantrag um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist handelt, die nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag einschließlich der Vorlage der Rechnungen gewahrt wird, sodass fehlende Rechnungen grundsätzlich nicht nachgereicht werden können (EuGH-Urteil Elsacom vom 21. Juni 2012 C-294/11, EU:C:2012:382; BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2012 V B 76/11, BFH/NV 2012, 1840; vom 9. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915).
  • BFH, 24.07.2012 - V B 76/11

    Anforderungen an den Vergütungsantrag i. S. d. § 18 Abs. 9 UStG sind geklärt -

    Auszug aus BFH, 18.07.2016 - V B 5/16
    a) Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits zur früheren Fassung des § 62 UStDV in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) entschieden hat, ist geklärt, dass es sich bei der Antragsfrist für den Vergütungsantrag um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist handelt, die nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag einschließlich der Vorlage der Rechnungen gewahrt wird, sodass fehlende Rechnungen grundsätzlich nicht nachgereicht werden können (EuGH-Urteil Elsacom vom 21. Juni 2012 C-294/11, EU:C:2012:382; BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2012 V B 76/11, BFH/NV 2012, 1840; vom 9. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915).
  • BFH, 09.01.2014 - XI B 11/13

    Vorsteuervergütungsverfahren

    Auszug aus BFH, 18.07.2016 - V B 5/16
    a) Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits zur früheren Fassung des § 62 UStDV in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) entschieden hat, ist geklärt, dass es sich bei der Antragsfrist für den Vergütungsantrag um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist handelt, die nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag einschließlich der Vorlage der Rechnungen gewahrt wird, sodass fehlende Rechnungen grundsätzlich nicht nachgereicht werden können (EuGH-Urteil Elsacom vom 21. Juni 2012 C-294/11, EU:C:2012:382; BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2012 V B 76/11, BFH/NV 2012, 1840; vom 9. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-361/96

    'Grandes sources d''eaux minérales françaises'

    Auszug aus BFH, 18.07.2016 - V B 5/16
    Eine Nachreichung von Rechnungen kann ausnahmsweise nur dann zulässig sein, wenn ansonsten ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorläge, wenn z.B. ein nicht zu vertretendes Abhandenkommen der Rechnung vorliegt oder sonst die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der fehlenden Rechnungen gegeben sind (EuGH-Urteil Société générale des grandes sources d'eaux minérales françaises vom 11. Juni 1998 C-361/96, EU:C:1998:282; BFH-Urteil vom 18. Januar 2007 V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 13/17

    "Nummer der Rechnung" als formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags

    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- (vgl. Urteil Elsacom vom 21. Juni 2012 C-294/11, EU:C:2012:382, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2012, 942, Rz 34, noch zu Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige --Richtlinie 79/1072/EWG--) entschieden, dass es sich bei der Antragsfrist für den Vergütungsantrag --im Streitfall neun Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs (§ 61 Abs. 2 Satz 1 UStDV a.F.)-- um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist handelt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2012 V B 76/11, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH/NV-- 2012, 1840, Rz 7; vom 14. Dezember 2012 V B 20/12, BFH/NV 2013, 996, Rz 7; vom 9. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915, Rz 14; vom 18. Juli 2016 V B 5/16, BFH/NV 2016, 1594, Rz 3; BFH-Urteile vom 18. Januar 2007 V R 23/05, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 217, 32, BStBl II 2007, 430, unter II.4., Rz 39; vom 24. September 2015 V R 9/14, BFHE 251, 449, BStBl II 2015, 1067, Rz 15; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Wird diese Frist ohne Verschulden versäumt, so kommt unter den Voraussetzungen des § 110 der Abgabenordnung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1999 V R 76/98, BFHE 190, 239, BStBl II 2000, 214, unter II.2., Rz 23 ff., zu §§ 59 ff. UStDV 1993; in BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430, unter II.4., Rz 40; BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1594, Rz 3; jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • FG Köln, 13.09.2017 - 2 K 395/16

    Vorsteuervergütung: Elektronische Rechnungsvorlage muss innerhalb der

    Hieran hat sich auch nach Auffassung des BFH nach Änderung des Antragsverfahrens, wonach Rechnungen nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch übermittelt werden müssen, nichts geändert (vgl. BFH, Beschluss vom 18. Juli 2016, V B 5/16, BFH/NV 2016, 1594).
  • FG Köln, 30.06.2020 - 2 K 929/19

    Berechtigung der Klägerin, eine Vorsteuervergütung zu erhalten; Zulässigkeit der

    Wenngleich diese Rechtsprechung zu dem bis Ende 2009 geltenden Antragsverfahren in Papierform ergangen ist, hat sich hieran auch nach der Umstellung des Antragsverfahrens auf eine elektronische Antragstellung nichts geändert (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2016, V B 5/16, BFH/NV 2016, 1594; FG Köln, Urteil vom 16. September 2015, 2 K 3594/11, EFG 2015, 2247).
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