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   BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03   

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https://dejure.org/2005,114
BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03 (https://dejure.org/2005,114)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2005 - VI R 32/03 (https://dejure.org/2005,114)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2005 - VI R 32/03 (https://dejure.org/2005,114)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 3, § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Sätze 1 bis 3, § 42e; AO 1977 § 5, § 162; FGO § 11 Abs. 2, § 102

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 3, § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Sätze 1 bis 3, § 42e; AO 1977 § 5, § 162; FGO § 11 Abs. 2, § 102

  • IWW
  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 8 Abs. 1; ; EStG § ... 8 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 38 Abs. 3; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 42d Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 42d Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 42d Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 42e; ; AO 1977 § 5; ; AO 1977 § 162; ; FGO § 11 Abs. 2; ; FGO § 102

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Auslandsdienstreise seiner Arbeitnehmer können in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse aufgeteilt werden ? Änderung der Rechtsprechung ? Grundsatzentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufteilung bei gemischt veranlassten Aufwendungen - Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse ist bei gemischt veranlassten Sachzuwendungen an Arbeitnehmer grundsätzlich möglich; das Unterlassen einer Anrufungsauskunft steht der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Arbeitslohn und sonstige Zuwendungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuernachforderung - Wann haftet der Arbeitgeber für nicht richtig einbehaltene Lohnsteuer?

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? - Wer zahlt bei zu wenig einbehaltener Lohnsteuer?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten einer Auslandsreise

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitslohn und sonstige Zuwendungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnsteuerliche Behandlung einer an Außendienst-Mitarbeiter zugewandten Reise; Trennung zwischen Arbeitslohn und Nicht-Arbeitslohn im Hinblick auf eine Bildungsveranstaltung des Arbeitgebers mit umfangreichen touristischen Programmpunkten; Vorwerfbarkeit des Verzichts ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kosten des Arbeitgebers für gemischt veranlasste Reisen seiner Arbeitnehmer können aufgeteilt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Urlaub oder Auslandsdienstreise? - Finanzamt will deren Kosten als Arbeitslohn besteuern

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Steuerliche Aufteilung von Sachzuwendungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gemischt veranlasste Sachzuwendung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gemischt veranlasste Sachzuwendung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten des Arbeitgebers für eine Auslandsdienstreise seiner Arbeitnehmer können in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse aufgeteilt werden

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung - Fällt das Aufteilungs- und Abzugsverbot bei gemischt veranlassten Reisen endgültig?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    "Geschenke" vom Versicherer - Was Sie zur Besteuerung von Incentive-Reisen wissen müssen

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Arbeitgeber kann Kosten für Auslandstagung des Arbeitnehmers aufteilen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Lohnsteuer - Gemischt veranlasste Reisen -Abkehr vom Aufteilungs- und Abzugsverbot

  • IWW (Diskussion)

    Aufwendungen für eine Reise des Arbeitnehmers können aufgeteilt werden

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Diskussion)

    Aufwendungen für eine Reise des Arbeitnehmers können aufgeteilt werden

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8, EStG § 42d Abs 3 S 3, LStR 1990 Abschn 74
    Arbeitslohn; Aufteilungsverbot; Ausland; Betriebsveranstaltung; Haftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 420
  • NJW 2006, 172
  • BB 2005, 2397
  • BB 2005, 2496
  • DB 2005, 2330
  • BStBl II 2006, 30
  • NZA-RR 2006, 652 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (73)

  • BFH, 03.07.2019 - VI R 36/17

    Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück

    Diese Grundsätze kommen auch zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Speisen und Getränke unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt (Senatsentscheidungen vom 07.12.1984 - VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164; vom 05.05.1994 - VI R 55-56/92, BFHE 174, 425, BStBl II 1994, 771; vom 04.08.1994 - VI R 61/92, BFHE 175, 271, BStBl II 1995, 59; vom 19.11.2008 - VI R 80/06, BFHE 223, 410, BStBl II 2009, 547, und vom 21.01.2010 - VI R 51/08, BFHE 228, 85, BStBl II 2010, 700), und zwar ungeachtet der Tatsache, dass Verpflegungsaufwendungen grundsätzlich den für die Einkünfteermittlung unbeachtlichen Bereich der Lebensführung betreffen (Senatsurteil vom 18.08.2005 - VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).
  • BFH, 06.06.2018 - VI R 32/16

    Berechnung der 44 EUR-Freigrenze bei Sachbezügen

    Sofern sich ein Beteiligter für die Bewertung auf eine abweichende Wertbestimmung beruft, muss er konkret darlegen, dass eine Schätzung des üblichen Endpreises am Abgabeort anhand der vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten dem objektiven Wert des Sachbezugs nicht entspricht (Senatsurteile vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, zur Zuwendung einer Reise, und vom 12. Dezember 2012 VI R 79/10, BFHE 240, 44, Rz 19, zur Bewertung des Vorteils einer Betriebsveranstaltung).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Der Senat hat für die Einnahmenseite bereits mit Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03 (BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30) entschieden, dass die Zuwendung einer gemischt veranlassten Reise grundsätzlich nicht einheitlich beurteilt werden muss.

    Der BFH hat in dem Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 die Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse anhand der Kosten vorgenommen, die der Arbeitgeber für die Reise aufgewendet hat.

    Das BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 verdeutlicht, dass eine Aufteilung von Reiseaufwendungen zwanglos möglich und ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab vorhanden ist.

    Der Aufteilung einer Reise in die einzelnen Reisebestandteile steht auch nicht entgegen, dass die Reiseteile zeitlich und organisatorisch aufeinander aufbauen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 bei gemischt veranlassten Reisen eine Aufteilung der Flug- bzw. Fahrtkosten nach dem Verhältnis dieser Zeitanteile als sachgerecht angesehen.

  • BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07

    Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und

    In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724).

    Nach diesen Grundsätzen kann u.a. die Zuwendung einer Reise als Arbeitslohn angesehen, als im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse vorgenommen oder auch als gemischt veranlasst beurteilt werden (BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Die gebotene Aufteilung der Sachzuwendungen war nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 vorzunehmen.

    Die schätzweise Aufteilung obliegt in erster Linie dem FG (BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Bei der Aufteilung der vom Arbeitgeber getragenen Verpflegungskosten gelten, wie sich aus der Senatsentscheidung in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 im Einzelnen ergibt, Besonderheiten.

    Denn nach der Wertung des Gesetzgebers betreffen Verpflegungsaufwendungen grundsätzlich den bei der Einkünfteermittlung unbeachtlichen Bereich der Lebensführung (BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 sind zur Ermittlung eines sachgerechten Aufteilungsmaßstabs (nur) die Veranstaltungsteile mit Vorteilscharakter zu den aus betriebsfunktionalen Gründen durchgeführten Veranstaltungsteilen in ein Verhältnis zu setzen.

  • BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17

    Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn

    In diesem Fall ist der Vorteil entsprechend letzterer Zuordnung in Arbeitslohn und eine Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse aufzuteilen (grundlegend Senatsurteil vom 18. August 2005 - VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, sowie Senatsurteil vom 30. April 2009 - VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).
  • FG Münster, 09.11.2017 - 13 K 3518/15

    Jubiläumsfeier: Abzugsfähige Betriebsausgabe ja oder nein?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 18.8.2005 VI R 32/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2006, 30) würden die im Anschluss an solche Arbeitszeiten erfolgenden geselligen Aktivitäten nicht dazu führen, dass die Veranstaltung als gemischt veranlasst zu charakterisieren sei.

    Das Verhältnis der Bestandteile mit Vorteilscharakter zu betriebsfunktionalen Gründen sei entsprechend dem von der Klägerin zitierten BFH-Urteil vom 18.8.2005 VI R 32/03 (BStBl II 2006, 30) im Wege der Schätzung aufzuteilen; ein Grundsatz, wonach Zuwendungen mit Vorteilscharakter unberücksichtigt bleiben würden, wenn sie außerhalb der normalen Arbeitszeiten getätigt würden, können diesem Urteil hingegen nicht entnommen werden.

    Lassen sich die Aufwendungen hingegen nicht entweder der vollständigen Abziehbarkeit oder dem Betriebsausgabenabzugsverbot zuordnen, weil keiner der vorgenannten Aspekte eine nur untergeordnete Bedeutung hat, hat die Rechtsprechung für solche gemischt veranlasster Aufwendungen - im Zusammenhang mit Reisen - folgende Grundsätze entwickelt (BFH-Urteil vom 18.8.2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30): Für die Aufteilung sind zunächst die Kostenbestandteile der Reise zu trennen, die sich leicht und eindeutig dem betriebsfunktionalen Bereich und dem Bereich, dessen Zuwendung sich als geldwerter Vorteil darstellt, zuordnen lassen.

    Als sachgerechter Aufteilungsmaßstab ist grundsätzlich das Verhältnis der Zeitanteile heranzuziehen, in dem die Reise-Bestandteile mit Vorteilscharakter zu den aus betriebsfunktionalen Gründen durchgeführten Reise-Bestandteilen stehen (BFH-Urteil vom 18.8.2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, Rz. 37 ff).

  • BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

    Die danach erforderliche, in erster Linie vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05

    Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten

    Sollten sich insoweit keine hinreichenden tatsächlichen Feststellungen treffen lassen, kann auch dieser Anteil im Schätzungswege bestimmt werden, denn § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG findet auf der Einnahmenseite keine Anwendung (z.B. BFH-Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17

    "Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn

    c) Eine Sachzuwendung kann nach der Rechtsprechung des Senats auch gemischt veranlasst sein, so dass eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse in Betracht kommt (grundlegend Senatsurteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, sowie Senatsurteil vom 30. April 2009 VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).

    c) Das FG hat es auch zu Recht abgelehnt, die Aufwendungen der Klägerin für die Sensibilisierungswoche in Anknüpfung an das Senatsurteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 als gemischt veranlasst anzusehen.

    Die Bewertung des geldwerten Vorteils (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG) anhand der von der Klägerin für die Sensibilisierungswoche getragenen Aufwendungen ist zwischen den Beteiligten unstreitig und von Rechts wegen im Streitfall nicht zu beanstanden (s.a. Senatsurteile in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, und vom 6. Juni 2018 VI R 32/16, BFHE 261, 516, BStBl II 2018, 764).

  • FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09

    Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in

    Die von der Beklagten vertretene Auffassung, dass nur dann kein Arbeitslohn vorliege, wenn der Vorteil lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung zu werten sei, sei durch die Änderung der Rechtsprechung bei gemischt veranlassten Sachzuwendungen (BFH vom 18. August 2005 VI R 32/03, BStBl II 2006, 30) überholt.

    Ergänzend sei noch auf das Urteil des BFH vom 18. August 2005 (VI R 32/03) zu verweisen, in dem er bei der lohnsteuerlichen Bewertung von Reisen die Kosten zur Bewertung heranziehe, die dem Arbeitgeber tatsächlich entstanden seien.

    Da grundsätzlich jeder Art von Lohnzahlung eine betriebliche Veranlassung zugrunde liegt, muss sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl des Begünstigten, freie oder nur geringe Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den betrieblichen Zweck ergeben, dass dieses eigenbetriebliche Interesse ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann (ständige Rspr. des BFH, vgl. Urteile vom 07. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 jeweils m.w.N.).

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 5/07

    Werbungskosten bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise - Aufwendungen für

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

  • BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse -

  • BFH, 12.12.2012 - VI R 79/10

    Kosten einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn - Bedeutung und Wirksamkeit

  • BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02

    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu

  • FG Münster, 20.09.2007 - 3 K 1279/05

    Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass von betrieblichen Veranstaltungen als

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 65/03

    Zum Arbeitslohn bei Betreuung von Händlern anlässlich von Incentive-Reisen

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 49/05

    Gemischt veranlasste Reise, Aufteilung

  • BFH, 13.05.2020 - VI R 13/18

    Aufwendungen für die Inanspruchnahme einer Eventagentur bei der Bewertung von

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01

    Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer zweitägigen

  • BFH, 11.01.2007 - VI R 69/02

    Arbeitslohn; sog. Incentive-Reise

  • BFH, 01.02.2007 - VI R 72/05

    Aktienoption; geldwerter Vorteil

  • BFH, 30.09.2020 - I R 76/17

    Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und -abfindungen nach dem

  • BFH, 10.05.2006 - IX R 82/98

    Lohnsteuereinbehaltungspflicht bei Gewährung von geldwerten Vorteil durch eine

  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2021 - 10 K 577/21

    Zur Pauschalierung der Einkommensteuer gemäß § 37b EStG bei Sachzuwendungen von

  • FG Niedersachsen, 27.10.2021 - 14 K 239/18

    Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer

  • FG Köln, 14.03.2012 - 2 K 476/06

    Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 38/04

    Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für sog.

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 2 K 1486/17

    Zur Frage, ob Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte

  • BFH, 20.02.2019 - XI B 15/18

    Nichtzulassungsbeschwerde; Betriebsausgabenabzug bei Veranstaltungen auf einem

  • FG Hamburg, 09.11.2017 - 6 K 14/17

    Haftung des Arbeitgebers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer -

  • FG Köln, 06.12.2006 - 11 K 5825/04

    Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern eines Marktforschungsinstituts

  • BFH, 28.06.2007 - VI R 45/02

    Lohnzahlungen Dritter - Abschluss verbilligter Versicherungen bei

  • FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 54/15

    Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform

  • BFH, 13.12.2007 - VI R 73/06

    Abzugsbeschränkung für Verpflegungsmehraufwendungen

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06

    Aufwendungen für die Teilnahme des Gesellschaftergeschäftsführers an einer

  • FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02

    Übernahme der Kosten einer sog. Regenerationskur für Fluglotsen durch den

  • FG Niedersachsen, 24.09.2008 - 4 K 12244/05

    Teilnahme an Incentive-Reisen als geldwerter Vorteil

  • FG Nürnberg, 28.06.2007 - VI 105/06

    Möglichkeit der pauschalen Besteuerung der von dem Arbeitgeber für zusätzlich zum

  • FG Köln, 27.11.2019 - 13 K 927/16

    Saisonarbeiter: Essen und Unterkunft liegen nicht nur im Arbeitgeberinteresse

  • BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10

    Lohn durch Teilnahme an einer Händlerincentivereise - Grundsätzliche Bedeutung -

  • BFH, 19.05.2009 - VI B 8/08

    Verfahrensmangel bei Rüge des Unterlassenes der Beweisaufnahme; Berücksichtigung

  • FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07

    Arbeitgeberseitige Haftung für nichtentrichtete, auf Steuerberatungskosten

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 K 497/06

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des sog. Werkstorprinzips in § 9 Abs. 2 EStG

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 9 K 9224/10

    Haftung für Lohnsteuer Januar 2005 bis Dezember 2008

  • BFH, 11.12.2008 - VI R 3/08

    Bemessung des Arbeitslohns bei mehrfachen Leistungen aus

  • FG Hessen, 30.05.2007 - 2 K 841/06

    Wert einer Vermögensbeteiligung - Ermittlung des gemeinen Werts - Verkäufe im

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03

    Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer als

  • BFH, 18.07.2007 - VI B 125/06

    Verschaffung eines Krankenversicherungsschutzes als Arbeitslohn; Verletzung der

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 12 K 12013/11

    Pauschalierung der Aufwendungen für die betrieblich veranlasste Teilnahme von

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 2606/06

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier

  • FG Sachsen, 21.02.2008 - 1 K 1262/07

    Übernahme der Beiträge zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein

  • BFH, 05.09.2007 - VI B 15/07

    NZB: Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit

  • BFH, 15.02.2008 - VI B 97/07

    Arbeitslohn durch Kostenübernahme für ein privates Fest und Incentiv-Reise mit

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 7/03

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Interesse

  • BFH, 11.12.2008 - VI R 19/06

    Bemessung des Arbeitslohns bei Leistungen aus Gruppenunfallversicherung -

  • FG Nürnberg, 17.04.2008 - 7 K 106/07

    Verpflegung der Besatzung eines Flusskreuzfahrtschiffes als Arbeitslohn

  • BFH, 11.12.2008 - VI R 24/06

    Bemessung des Arbeitslohns bei mehrfachen Leistungen aus

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 139/07

    Zufluss von Arbeitslohn bei Veräußerung von Aktienoptionsrechten, die im

  • FG Köln, 29.03.2007 - 10 K 274/07

    Einschränkung der Pendlerpauschale doch nicht verfassungswidrig?

  • FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12

    Ausschluss der Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer bei entschuldbarem Rechtsirrtum

  • FG Düsseldorf, 13.08.2020 - 14 K 2158/16

    Lohnsteuerliche Behandlung der Gestellung von Mahlzeiten an Bord von Flugzeugen

  • BFH, 23.04.2009 - X B 229/08

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Zuordnung eines Wirtschaftsguts

  • FG Hessen, 21.03.2018 - 6 K 1655/17

    § 38 Abs. 1 EStG, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 1 LStDV

  • FG München, 03.05.2013 - 8 K 4017/09

    Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profitfußballers

  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - 6 K 342/05

    Aufwendungen für den Wiedererwerb des Führerscheins für Pkw

  • FG Düsseldorf, 28.04.2008 - 16 K 4847/06

    Steuerliche Behandlung an einen Mitarbeiter gezahlter Beträge mit

  • FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17

    Versteuerung von Aufwendungen von "Gesundheitstagen" für Mitarbeiter als

  • FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07

    Lohnzufluss im Rahmen eines Vorstandsbeteiligungsmodells

  • FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06

    Teilnahme eines Bankvorstands und seiner Ehefrau an für Kunden der Bank

  • FG Düsseldorf, 31.01.2007 - 16 V 3370/06

    Arbeitslohn; Schenkung mit abfindungsähnlichem Charakter; Zusammenhang mit dem

  • FG Düsseldorf, 19.01.2006 - 8 K 636/05
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