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   BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05   

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https://dejure.org/2006,12529
BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05 (https://dejure.org/2006,12529)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2006 - IV B 101/05 (https://dejure.org/2006,12529)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2006 - IV B 101/05 (https://dejure.org/2006,12529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 13a; ; ... EStG § 52 Abs. 15; ; EStG § 55; ; EStG § 55 Abs. 1; ; EStG § 55 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 76 Abs. 2 a; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO 1977 § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Verfahrensmangel, Berücksichtigung des Akteninhalts

  • datenbank.nwb.de

    Landwirtsehegatten in Gütergemeinschaft als Mitunternehmer; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Berücksichtigung des gesamten Akteninhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.08.2005 - IV R 37/04

    Im Güterstand der Gütergemeinschaft lebende Landwirtsehegatten als Mitunternehmer

    Auszug aus BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05
    c) Nach der Rechtsprechung des Senats bewirtschaften Landwirtsehegatten, die im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, ihren Hof als Mitunternehmer (vgl. Senatsurteil vom 18. August 2005 IV R 37/04, BFHE 211, 55, BStBl II 2006, 165, m.w.N.).

    Die Gewinne für eine solche Mitunternehmerschaft sind gesondert und einheitlich festzustellen, sofern nicht ein Fall von geringer Bedeutung vorliegt (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung --AO 1977--); das gilt auch für den Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks (Senatsurteil in BFHE 211, 55, BStBl II 2006, 165, m.w.N.).

  • BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03

    Unterscheidung eines Verfahrensfehlers vom materiellrechtlichen Fehler

    Auszug aus BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05
    Diese Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dahin auszulegen, dass neben dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung auch der gesamte Akteninhalt vollständig zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 19. April 2005 IV B 207/03, juris, und vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70).
  • BFH, 04.08.1999 - IV B 96/98

    Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05
    Diese Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dahin auszulegen, dass neben dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung auch der gesamte Akteninhalt vollständig zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 19. April 2005 IV B 207/03, juris, und vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70).
  • BFH, 24.08.2005 - IV B 61/04

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05
    Die Geltendmachung dieses Verfahrensmangels erfordert die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie die Darlegung, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschluss vom 24. August 2005 IV B 61/04, BFH/NV 2006, 85).
  • BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03

    Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung; Gewinnverteilung bei

    Auszug aus BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05
    Dies kann der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 10. Mai 2005, IV B 114/03, juris).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05
    Eine Verletzung des Rechts auf Gehör kann vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zugrunde legen will (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 1 BvR 1934/93, BVerfGE 96, 189, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 2305 unter C.II.3.a).
  • BFH, 05.02.2002 - IV B 71/01

    Verfahrensmangel; Verzicht auf Beweisaufnahme; Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05
    Daraus ergebe sich, dass nicht der Kläger allein, sondern die Ehegattengemeinschaft Betriebsinhaber gewesen sei (Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 5. Februar 2002 IV B 71/01, BFH/NV 2002, 1019).
  • BFH, 05.09.2008 - IV B 144/07

    Richterliche Hinweispflicht bei fachkundig vertretenen Beteiligten -

    Eine Verletzung des Rechts auf Gehör kann vorliegen, wenn das Gericht einen bisher nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 18. August 2006 IV B 101/05, BFH/NV 2007, 202, unter II.2.a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 08.06.2010 - V B 6/10

    Rügeverzicht: Beantragte Zeugeneinvernahme

    Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten (§ 96 FGO) erfordert, unter genauer Angabe der jeweiligen Schriftstücke und Seitenzahlen aus den Akten sich ergebende wesentliche Tatumstände zu benennen, die das FG nicht berücksichtigt hat und darzulegen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2000 XI B 13/99, BFH/NV 2001, 200; vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303, und vom 18. August 2006 IV B 101/05, BFH/NV 2007, 202).
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