Rechtsprechung
   BFH, 18.08.2010 - I B 110/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15532
BFH, 18.08.2010 - I B 110/10 (https://dejure.org/2010,15532)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2010 - I B 110/10 (https://dejure.org/2010,15532)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2010 - I B 110/10 (https://dejure.org/2010,15532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

  • openjur.de

    Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt; Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

  • Bundesfinanzhof

    AO § 102 Abs 1 Nr 3 Buchst b, FGO § 82, ZPO § 380 Abs 1, ZPO § 381 Abs 1 S 1, ZPO § 383 Nr 4, ZPO § 383 Nr 6, ZPO § 386 Abs 1, ZPO § 386 Abs 2, ZPO § 386 Abs 3
    Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

  • Bundesfinanzhof

    Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 Abs 1 Nr 3 Buchst b AO, § 82 FGO, § 380 Abs 1 ZPO, § 381 Abs 1 S 1 ZPO, § 383 Nr 4 ZPO
    Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 Abs 1 Nr 3 Buchst b AO, § 82 FGO, § 380 Abs 1 ZPO, § 381 Abs 1 S 1 ZPO, § 383 Nr 4 ZPO
    Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

  • rewis.io

    Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

  • ra.de
  • rewis.io

    Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und die Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH als berufstypische Tätigkeiten eines Rechtsanwalts mit gleichzeitigem Recht zur Zeugnisverweigerung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung eines Rechtsanwalts in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht eines als Geschäftsführer einer GmbH tätigen Rechtsanwalts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.01.2004 - II B 120/02

    Erscheinungspflicht von Zeugen bei Auskunftsverweigerungsrecht

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - I B 110/10
    Zwar genügt gemäß § 386 Abs. 2 ZPO in den Fällen des § 383 Nr. 4, 6 ZPO zur Glaubhaftmachung die mit Berufung auf einen geleisteten Diensteid abgegebene Versicherung (vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. Januar 2004 II B 120/02, BFH/NV 2004, 658).
  • BFH, 19.01.2012 - X B 37/10

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    Denn eine Befreiung von der Pflicht, vor Gericht zu erscheinen, tritt nur ein, wenn der Zeuge seine Zeugnisverweigerung ordnungsgemäß nach § 386 Abs. 1 ZPO vor dem Termin schriftlich oder zu Protokoll erklärt, was im Streitfall nicht geschehen ist (BFH-Beschluss vom 18. August 2010 I B 110/10, BFH/NV 2011, 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht