Rechtsprechung
BFH, 18.08.2010 - I B 110/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH
- openjur.de
Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt; Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH
- Bundesfinanzhof
AO § 102 Abs 1 Nr 3 Buchst b, FGO § 82, ZPO § 380 Abs 1, ZPO § 381 Abs 1 S 1, ZPO § 383 Nr 4, ZPO § 383 Nr 6, ZPO § 386 Abs 1, ZPO § 386 Abs 2, ZPO § 386 Abs 3
Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH
- Bundesfinanzhof
Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 102 Abs 1 Nr 3 Buchst b AO, § 82 FGO, § 380 Abs 1 ZPO, § 381 Abs 1 S 1 ZPO, § 383 Nr 4 ZPO
Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH - rechtsprechung-im-internet.de
§ 102 Abs 1 Nr 3 Buchst b AO, § 82 FGO, § 380 Abs 1 ZPO, § 381 Abs 1 S 1 ZPO, § 383 Nr 4 ZPO
Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH - rewis.io
Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH
- ra.de
- rewis.io
Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und die Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH als berufstypische Tätigkeiten eines Rechtsanwalts mit gleichzeitigem Recht zur Zeugnisverweigerung
- datenbank.nwb.de
Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung eines Rechtsanwalts in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Zeugnisverweigerungsrecht eines als Geschäftsführer einer GmbH tätigen Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 21.04.2010 - 6 K 2165/05
- BFH, 18.08.2010 - I B 110/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.01.2004 - II B 120/02
Erscheinungspflicht von Zeugen bei Auskunftsverweigerungsrecht
- BFH, 19.01.2012 - X B 37/10
Festsetzung eines Ordnungsgeldes
Denn eine Befreiung von der Pflicht, vor Gericht zu erscheinen, tritt nur ein, wenn der Zeuge seine Zeugnisverweigerung ordnungsgemäß nach § 386 Abs. 1 ZPO vor dem Termin schriftlich oder zu Protokoll erklärt, was im Streitfall nicht geschehen ist (BFH-Beschluss vom 18. August 2010 I B 110/10, BFH/NV 2011, 5).