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   BFH, 18.08.2010 - X S 22/10 (PKH)   

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BFH, 18.08.2010 - X S 22/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,20420)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2010 - X S 22/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,20420)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2010 - X S 22/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,20420)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens

  • openjur.de

    Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2, FGO § 135 Abs 2, FGO § 138 Abs 2, ZPO § 114, ZPO § 117
    Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung zur Revision bei versagter Aufhebung eines Einkommensteuerbescheids

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78

    Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Klageabweisung - Verfahrenskosten

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
    Da die Antragstellerin --anders als das FA-- dem Vorschlag des Gerichts, nach Aufhebung der streitgegenständlichen Steuerbescheide für den Veranlagungszeitraum 2005 die Hauptsache für erledigt zu erklären, nicht gefolgt ist, war das Verfahren fortzuführen und durch Urteil zu entscheiden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375).
  • BFH, 08.04.1999 - II B 82/98

    Wiedereinsetzung bei PKH-Antrag

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
    Auf Unkenntnis kann sich der Antragsteller nicht berufen, da er sich über die Voraussetzungen einer Bewilligung von PKH grundsätzlich selbst kundig machen muss (vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 1999 II B 82/98, BFH/NV 1999, 1470, m.w.N.); die Gerichte treffen insoweit keine besonderen Hinweispflichten (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. August 1991  2 BvR 995/91, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 426).
  • BFH, 28.09.2005 - X S 15/05

    PKH; Wiedereinsetzung; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann einem Antragsteller, der selbst Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt, PKH nur dann gewährt werden, wenn er die "Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" innerhalb der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorgelegt hat (vgl. hierzu z.B. Senatsbeschluss vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249).
  • BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98

    Widerruf der Vollmacht; erneute Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
    In diesem Zusammenhang weist der Senat auf Folgendes hin: Der Widerruf einer Vollmacht wird gegenüber dem BFH erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten wirksam (st. Rspr., z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juli 1999 VI R 203/98, BFH/NV 2000, 59; Gräber/Koch, a.a.O., § 62 Rz 18, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.1994 - IV B 79/93

    Anforderungen an eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
    Eine Ausnahme hiervon ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung jedoch dann möglich, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich oder deshalb offensichtlich unzulässig ist, weil der Ablehnungsgrund nicht substantiiert bzw. glaubhaft gemacht worden ist (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Februar 1994 IV B 79/93, BFH/NV 1994, 877, m.w.N.).
  • BFH, 22.09.1999 - VII B 82/99

    Erledigung der Hauptsache; NZB

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
    Da das FG --zutreffend-- zu dem Ergebnis kam, das Verfahren habe sich durch die Aufhebung der Steuerbescheide für den Veranlagungszeitraum 2005 erledigt, musste es die Klage als unzulässig abweisen und die Kosten nach § 135 Abs. 1 FGO der Antragstellerin auferlegen (BFH-Beschluss vom 22. September 1999 VII B 82/99, BFH/NV 2000, 335).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
    Ebenso wenig ist ersichtlich, dass das FG-Urteil infolge schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler objektiv willkürlich erscheint und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 2002, 782, 784).
  • BVerfG, 30.08.1991 - 2 BvR 995/91
    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
    Auf Unkenntnis kann sich der Antragsteller nicht berufen, da er sich über die Voraussetzungen einer Bewilligung von PKH grundsätzlich selbst kundig machen muss (vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 1999 II B 82/98, BFH/NV 1999, 1470, m.w.N.); die Gerichte treffen insoweit keine besonderen Hinweispflichten (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. August 1991  2 BvR 995/91, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 426).
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