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   BFH, 18.08.2015 - I R 66/13   

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https://dejure.org/2015,32714
BFH, 18.08.2015 - I R 66/13 (https://dejure.org/2015,32714)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2015 - I R 66/13 (https://dejure.org/2015,32714)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2015 - I R 66/13 (https://dejure.org/2015,32714)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse - kassenbezogene Beurteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c KStG 2002, § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e KStG 2002, § 6 Abs 6 KStG 2002
    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse - kassenbezogene Beurteilung

  • Wolters Kluwer

    Befreiung einer Gruppenunterstützungskasse in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins von der Körperschaftsteuer

  • rewis.io

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse - kassenbezogene Beurteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse

  • datenbank.nwb.de

    Überdotierung einer Unterstützungskasse mit mehreren Trägerunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.11.2014 - I R 37/13

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung -

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - I R 66/13
    NV: Die Frage, ob eine Unterstützungskasse mit mehreren Trägerunternehmen (sog. Gruppenkasse) überdotiert und deshalb befugt ist, Teile ihres Vermögens ohne Verletzung der für ihre Körperschaftsteuerfreiheit zu beachtenden Anforderungen an die Vermögensbindung den Trägerunternehmen (zurück) zu übertragen, ist nicht nach dem Wert der den Trägerunternehmen rechnerisch zugeordneten Teilvermögen, sondern nach Maßgabe des Gesamtvermögens der Unterstützungskasse zu beurteilen (sog. kassenorientierte Betrachtung; Bestätigung des Senatsurteils vom 26. November 2014 I R 37/13, BFHE 248, 158).

    a) Maßgeblich hierfür ist, dass die Frage der Überdotierung i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG 2002 und das Recht zur Auskehrung von Vermögenswerten gemäß § 6 Abs. 6 KStG 2002 --wie der Senat mit Urteil vom 26. November 2014 I R 37/13 (BFHE 248, 158) entschieden hat-- auch bei Gruppenunterstützungskassen nicht segmentbezogen, sondern auf der Grundlage einer kassenorientierten Betrachtung zu beurteilen ist.

    b) Soweit der Senat in dem vorgenannten Urteil (in BFHE 248, 158) offen gelassen hat, ob dann eine unschädliche Auskehrung von Vermögenswerten an die Trägerunternehmen angenommen werden kann, wenn die Vermögensübertragung im Zusammenhang mit einer Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung steht, ist hierauf auch im anhängigen Verfahren nicht einzugehen, weil nach den bindenden Feststellungen des FG den Vermögensübertragungen in zumindest drei Fällen keine Leistungsversprechen der Trägerunternehmen zugrunde lagen (Fleischerei F; Häusliche Kranken- und Altenpflege G; H-GmbH).

  • FG Münster, 04.07.2013 - 9 K 1013/11

    Steuerbefreiung bei nicht zweckgebundener Auskehrung einer Unterstützungskasse an

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - I R 66/13
    Im Übrigen (betreffend Festsetzung der Körperschaftsteuer 2002 bis 2004) wird die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 4. Juli 2013  9 K 1013/11 K als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage, die sich sowohl gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2002 bis 2004 als auch gegen den Zinsbescheid 2004 richtete, hat das FG abgewiesen (FG Münster, Urteil vom 4. Juli 2013  9 K 1013/11 K, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1876).

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