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   BFH, 18.08.2015 - V R 47/14   

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https://dejure.org/2015,30743
BFH, 18.08.2015 - V R 47/14 (https://dejure.org/2015,30743)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2015 - V R 47/14 (https://dejure.org/2015,30743)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2015 - V R 47/14 (https://dejure.org/2015,30743)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 13 Abs 1, UStG § ... 20, EGRL 112/2006 Art 63, EGRL 112/2006 Art 66 Buchst b, EStG § 4 Abs 3, UStG VZ 2006, UStG VZ 2007, UStG VZ 2008, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EWGRL 388/77 Art 10 Abs 2 S 1, EWGRL 388/77 Art 10 Abs 2 UAbs 3
    Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 UStG 2005, § 20 UStG 2005, Art 63 EGRL 112/2006, Art 66 Buchst b EGRL 112/2006, § 4 Abs 3 EStG 2002
    (Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG))

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Steuererklärung mit Einnahme-/Überschussrechnung; Genehmigung der Ist-Versteuerung durch antragsgemäße Festsetzung

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)

  • rewis.io

    (Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG))

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Ist-Besteuerung: Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Steuererklärung mit Einnahme-/Überschussrechnung

  • rechtsportal.de

    Beantragung der Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Steuererklärung mit Einnahme-/Überschussrechnung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der konkludent gestellte Antrag auf Ist-Besteuerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 251, 287
  • BB 2015, 2837
  • DB 2015, 2615
  • BStBl II 2018, 611
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.05.2011 - V B 93/10

    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Erklärung nach

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 47/14
    aa) Gemäß § 20 UStG ist für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten anstelle der Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten ein Antrag notwendig, auf Grund dessen das FA nach pflichtgemäßem Ermessen die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten durch formlosen Verwaltungsakt (§ 118 Satz 1 der Abgabenordnung --AO--) gestattet haben muss (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit kann aber eine Steuererklärung, bei der die Besteuerungsgrundlagen nach tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind, nur dann als konkludenter Antrag auf Gestattung der Ist-Besteuerung angesehen werden, wenn ihr deutlich erkennbar zu entnehmen ist, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt worden sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1406; vgl. auch Michel in Offerhaus/Söhn/ Lange, Umsatzsteuergesetz, § 20 Rz 136).

    Dieser Verwaltungsakt muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch stillschweigend bekanntgegeben werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1406; vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).

    Da die Gestattung einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) und die hierauf beruhende Umsatzsteuerfestsetzung (§ 155 AO) zwei verschiedene Verfahren betreffen, kann die Umsatzsteuerfestsetzung nur dann als konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ausgelegt werden, wenn mit ihr nach außen erkennbar auch eine Entscheidung über den entsprechenden Antrag getroffen wurde (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 984; in BFH/NV 2011, 1406; in BFH/NV 2003, 210).

  • BFH, 28.08.2002 - V B 65/02

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 47/14
    Dieser Verwaltungsakt muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch stillschweigend bekanntgegeben werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1406; vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).

    Da die Gestattung einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) und die hierauf beruhende Umsatzsteuerfestsetzung (§ 155 AO) zwei verschiedene Verfahren betreffen, kann die Umsatzsteuerfestsetzung nur dann als konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ausgelegt werden, wenn mit ihr nach außen erkennbar auch eine Entscheidung über den entsprechenden Antrag getroffen wurde (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 984; in BFH/NV 2011, 1406; in BFH/NV 2003, 210).

  • BFH, 22.02.2013 - V B 72/12

    Einseitige Erledigungserklärung, Übergang vom Sach- zum Feststellungsantrag,

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 47/14
    Bei der Gestattung nach § 20 UStG durch das FA handelt es sich um den Erlass eines begünstigenden Ermessens-Verwaltungsaktes i.S. der §§ 130, 131 AO (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Februar 2013 V B 72/12, BFH/NV 2013, 984).

    Da die Gestattung einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) und die hierauf beruhende Umsatzsteuerfestsetzung (§ 155 AO) zwei verschiedene Verfahren betreffen, kann die Umsatzsteuerfestsetzung nur dann als konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ausgelegt werden, wenn mit ihr nach außen erkennbar auch eine Entscheidung über den entsprechenden Antrag getroffen wurde (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 984; in BFH/NV 2011, 1406; in BFH/NV 2003, 210).

  • BFH, 20.01.2000 - V B 163/99

    Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 47/14
    Dieser Verwaltungsakt muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch stillschweigend bekanntgegeben werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1406; vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 44/11

    Kindergeldanspruch für ein volljähriges, beeinträchtigtes Kind -

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 47/14
    Die Würdigung des FG, dass diese Voraussetzung im vorliegenden Fall erfüllt ist, ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich bindend, weil sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und, wenn auch nicht zwingend, so doch möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. August 2014 V R 22/14, BFH/NV 2015, 17, Rz 18; vom 28. Mai 2013 XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409).
  • BFH, 24.10.2013 - V R 31/12

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 47/14
    Mit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG --sog. Ist-Besteuerung--) hat der Gesetzgeber die ihm nach Unionsrecht eingeräumte Ermächtigung ausgeübt, für die Entstehung des Steueranspruchs nach Art. 66 Buchst. b MwStSystRL (Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 3  2. Spiegelstrich der Richtlinie 77/388/EWG) auf die Vereinnahmung des Preises abzustellen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674, unter II.2.c).
  • FG Niedersachsen, 28.04.2014 - 16 K 128/12

    Rechtmäßigkeit einer konkludenten Gestattung der Ist-Besteuerung durch das

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 47/14
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. April 2014  16 K 128/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 28.08.2014 - V R 22/14

    Werbungskostenabzug bei behaupteter doppelter Haushaltsführung: Prüfung des

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 47/14
    Die Würdigung des FG, dass diese Voraussetzung im vorliegenden Fall erfüllt ist, ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich bindend, weil sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und, wenn auch nicht zwingend, so doch möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. August 2014 V R 22/14, BFH/NV 2015, 17, Rz 18; vom 28. Mai 2013 XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409).
  • BFH, 18.11.2015 - XI R 38/14

    Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG)

    NV: Hat ein Steuerpflichtiger einen hinreichend deutlichen Antrag auf Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG) beim FA gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 47/14, BFHE 251, 287, Leitsatz 3).

    Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten entsteht die Steuer dagegen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG --sog. Istbesteuerung--; vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. August 2015 V R 47/14, BFHE 251, 287, BFH/NV 2015, 1786, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2015, 2493, Rz 11 f.).

    Hat ein Steuerpflichtiger einen konkludenten Antrag auf Genehmigung der Istbesteuerung beim FA gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 1786, DStR 2015, 2493, Rz 3, 15).

  • FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14

    Umsatzsteuer: Keine Anwendung der ertragsteuerlichen Zuflussfiktion beim

    Zu der Frage der Gestattung der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 UStG beruft sich der Kläger auf die Urteile des BFH vom 18. August 2015 (V R 47/14) und vom 18. November 2015 (XI R 38/14).

    In dem Verfahren des BFH V R 47/14 habe eine Betriebsprüfung der Vorjahre eine Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten vorgenommen.

    Hat ein Steuerpflichtiger einen konkludenten Antrag auf Genehmigung der Ist-Besteuerung beim FA gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist (vgl. hierzu die während des vorliegenden Klageverfahren ergangenen BFH-Urteile vom 18. November 2015 XI R 38/14, BFH/NV 2016, 950 und vom 18. August 2015 V R 47/14, BFH/NV 2015, 1786).

    Nach dem BFH-Urteil vom 18. November 2015 XI R 38/14, BFH/NV 2016, 950 und vom 18. August 2015 V R 47/14, BFH/NV 2015, 1786 aber kommt es hierauf nicht an.

  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 33/15

    Wiedereinsetzung in die Antragsfrist gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG bei

    Für eine konkludente Antragstellung müssen in der Erklärung des Steuerpflichtigen jedoch alle tatsächlichen Angaben enthalten sein, die für die materiell-rechtlichen Voraussetzungen eines Antrags oder Abzugstatbestands erforderlich sind (BFH-Urteile vom 30. Oktober 2003 III R 24/02, BFHE 204, 10, BStBl II 2004, 394, und vom 18. August 2015 V R 47/14, BFHE 251, 287).
  • BFH, 12.07.2023 - XI R 5/21

    Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und

    aa) Die Gestattung ist ein begünstigender sonstiger Ermessens-Verwaltungsakt im Sinne der §§ 130, 131 AO (vgl. BFH-Beschluss vom 22.02.2013 - V B 72/12, BFH/NV 2013, 984, Rz 12; BFH-Urteil vom 18.08.2015 - V R 47/14, BFHE 251, 287, BStBl II 2018, 611, Rz 15).
  • BFH, 23.12.2021 - V B 22/21

    Konkludent erteilte Gestattung nach § 20 UStG für nachfolgende

    Dabei ist der antragsgemäßen Festsetzung der Umsatzsteuer konkludent zu entnehmen, dass der ebenso konkludent gestellte Antrag auf Istbesteuerung genehmigt worden ist (BFH-Urteile vom 18.08.2015 - V R 47/14, BFHE 251, 287, BStBl II 2018, 611, und vom 18.11.2015 - XI R 38/14, BFH/NV 2016, 950).
  • FG Hamburg, 23.07.2021 - 2 K 205/20

    Umsatzsteuer: Antrag auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit kann aber eine Steuererklärung, bei der die Besteuerungsgrundlagen nach tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind, nur dann als konkludenter Antrag auf Gestattung der Istbesteuerung angesehen werden, wenn er deutlich erkennbar zu entnehmen ist, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt worden sind (BFH, Urteil vom 18. August 2015, V R 47/14, BStBl II 2018, 611; BFH, Beschluss vom 11. Mai 2011, V B 63/10, BFH/NV 2011, 1406) Ein konkludenter Antrag kann sich unter Umständen auch daraus ergeben, dass eine Umsatzsteuererklärung eingereicht wird, welche mit den Angaben in der Einnahmenüberschussrechnung korreliert, so dass für das Finanzamt die Ermittlung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten deutlich hervortritt (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 28. April 2014, 16 K 128/12, juris).
  • FG Niedersachsen, 28.04.2014 - 16 K 128/12
    Revision eingelegt - BFH-Az.: V R 47/14.
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