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   BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09   

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https://dejure.org/2012,43578
BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09 (https://dejure.org/2012,43578)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2012 - VIII R 47/09 (https://dejure.org/2012,43578)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2012 - VIII R 47/09 (https://dejure.org/2012,43578)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin keine Masseverbindlichkeit - Richterliche Sachaufklärungspflicht - Wiederaufnahme eines Verfahrens

  • openjur.de

    Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin keine Masseverbindlichkeit; Richterliche Sachaufklärungspflicht; Wiederaufnahme eines Verfahrens

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 134, ZPO § 580, InsO § 35 Abs 2, InsO § 55 Abs 1 Nr 1
    Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin keine Masseverbindlichkeit - Richterliche Sachaufklärungspflicht - Wiederaufnahme eines Verfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin keine Masseverbindlichkeit - Richterliche Sachaufklärungspflicht - Wiederaufnahme eines Verfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 134 FGO, § 580 ZPO, § 35 Abs 2 InsO, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO
    Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin keine Masseverbindlichkeit - Richterliche Sachaufklärungspflicht - Wiederaufnahme eines Verfahrens

  • rewis.io

    Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin keine Masseverbindlichkeit - Richterliche Sachaufklärungspflicht - Wiederaufnahme eines Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
    Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Einkommensteuer auf die geduldete freiberufliche Tätigkeit des Insolvenzschuldners keine Masseverbindlichkeit; Verletzung der richterlichen Sachaufklärungspflicht; Wiederaufnahme eines Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des Steuerpflichtigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte der Insolvenzschuldnerin ist keine Masseverbindlichkeit

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.04.2008 - 6 AZR 368/07

    Masseverbindlichkeiten nach Freigabeerklärung

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09
    Es ist indes nicht entscheidungserheblich, ob die Klägerin eine "echte" insolvenzrechtliche Freigabe der Praxis der Insolvenzschuldnerin erklärt hat und ob eine solche "echte" Freigabe einer gesamten freiberuflichen Praxis insolvenzrechtlich überhaupt zulässig wäre (ablehnend BFH-Urteil vom 8. September 2011 II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. April 2008  6 AZR 368/07, BAGE 126, 229; Obermair, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 1075; Maus, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 2004, 389; a.A. Schildt, Die Insolvenz des Freiberuflers, S. 163).
  • BFH, 03.11.1976 - II R 43/67

    Rechtsprechung zur Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09
    Eine entsprechende Verfahrensrüge ist deshalb nur begründet, wenn das Gericht die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen nicht vollständig ermittelt, obwohl sich ihm die Notwendigkeit weiterer Aufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 3. November 1976 II R 43/67, BFHE 120, 549, BStBl II 1977, 159).
  • BFH, 03.06.1987 - III R 209/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09
    Ein solcher Ausnahmegrund liegt unter anderem dann vor, wenn die im Revisionsverfahren vorgetragenen Tatsachen bei ihrer Nichtberücksichtigung nach § 134 FGO i.V.m. §§ 578 bis 583 ZPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen könnten (BFH-Urteil vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277).
  • BFH, 15.12.1999 - X R 151/97

    Sachaufklärungspflicht des FG

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09
    a) Die auf § 76 Abs. 1 FGO beruhende richterliche Sachaufklärungspflicht für das finanzgerichtliche Verfahren bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass die Tatsacheninstanz gehalten ist, unter Ausnutzung aller verfügbaren Beweismittel den Sachverhalt so vollständig wie möglich aufzuklären (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 X R 151/97, BFH/NV 2000, 1097).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09
    Danach kann eine Masseverbindlichkeit durch eine Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters (BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520) oder kraft Gesetzes entstehen (BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145).
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09
    Das Unterlassen von Erklärungen des Insolvenzverwalters zur Tätigkeit des Schuldners ist mangels Erklärungspflicht zumindest für Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Juli 2007 eröffnet wurden, keine Masseverbindlichkeiten begründende Verwaltungsmaßnahme i.S. des § 55 Abs. 1 InsO (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13).
  • BFH, 18.05.2010 - X R 11/09

    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09
    Jedenfalls genügt ein Unterlassen des Insolvenzverwalters nur, wenn er dadurch eine Amtspflicht zum Tätigwerden verletzt (BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114).
  • BFH, 24.02.2011 - VI R 21/10

    Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09
    Danach kann eine Masseverbindlichkeit durch eine Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters (BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520) oder kraft Gesetzes entstehen (BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145).
  • BFH, 08.09.2011 - II R 54/10

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe der selbstständigen

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09
    Es ist indes nicht entscheidungserheblich, ob die Klägerin eine "echte" insolvenzrechtliche Freigabe der Praxis der Insolvenzschuldnerin erklärt hat und ob eine solche "echte" Freigabe einer gesamten freiberuflichen Praxis insolvenzrechtlich überhaupt zulässig wäre (ablehnend BFH-Urteil vom 8. September 2011 II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. April 2008  6 AZR 368/07, BAGE 126, 229; Obermair, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 1075; Maus, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 2004, 389; a.A. Schildt, Die Insolvenz des Freiberuflers, S. 163).
  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09
    Die Wiederaufnahme eines Verfahrens rechtfertigen aber nur Urkunden, die für sich allein und nicht erst in Verbindung mit neuen Beweismitteln entscheidungserheblichen Beweiswert erlangen (BGH-Urteil vom 12. Dezember 1962 IV ZR 127/62, BGHZ 38, 333; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 580 Rz 26).
  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

  • BGH, 30.09.2010 - IX ZR 236/09

    Zulassung zur Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage trotz

  • FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09

    Geltendmachung von aus selbstständiger Tätigkeit entfallender Ertragssteuer

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

    Darin liegt jedoch nur ein gradueller und kein prinzipieller Unterschied, denn auch im Insolvenzverfahren gibt es insolvenzfreies Vermögen (z.B. nicht pfändbares oder vom Insolvenzverwalter freigegebenes Vermögen), aus dessen Nutzung sich während des Insolvenzverfahrens eine nur vom Steuerschuldner persönlich zu tragende Einkommensteuer ergeben kann (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 2012 VIII R 47/09, BFH/NV 2013, 411 zur Duldung der freiberuflichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners durch den Insolvenzverwalter).
  • BFH, 16.04.2015 - III R 21/11

    Einkommensteuer als Masseschuld

    cc) Eine Verwaltungsmaßnahme liegt unter Geltung des § 35 InsO a.F. auch dann nicht vor, wenn der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit (wissentlich) duldet, aber keine darüber hinausgehenden Aktivitäten entfaltet (BFH-Urteile in BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13; vom 18. September 2012 VIII R 47/09, BFH/NV 2013, 411, Rz 26; zu § 35 InsO n.F. s. Lohmann in Heidelberger Kommentar, Insolvenzordnung, 7. Aufl., § 55 Rz 9; Schmidt/Lüdtke in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, a.a.O., § 35 InsO Rz 249).

    Dies gilt unabhängig davon, ob vor Geltung des § 35 Abs. 2 InsO n.F. eine Freigabe der selbständigen Tätigkeit überhaupt möglich war (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 411, Rz 23 ff.).

    Sollte eine Freigabe insolvenzrechtlich nicht möglich und daher unwirksam gewesen sein, wäre sie als Duldung der Tätigkeit des Schuldners anzusehen und die aufgrund dieser Einkünfte entstehende Einkommensteuer folglich keine Masseverbindlichkeit (BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 411, Rz 26).

  • BFH, 01.06.2016 - X R 26/14

    Masseschuld bei Beteiligung an Personengesellschaft nach Eröffnung des

    Dies habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinen Urteilen vom 24. Februar 2011 VI R 21/10 (BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520) und vom 18. September 2012 VIII R 47/09 (BFH/NV 2013, 411) zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit bereits entschieden.

    Lediglich die Duldung einer (freiberuflichen) Tätigkeit des Insolvenzschuldners durch den Insolvenzverwalter oder dessen bloße Kenntnis macht die Einkommensteuer, die aufgrund dieser Einkünfte entsteht, nicht zu einer Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 411).

  • BFH, 24.02.2015 - VII R 27/14

    Zur Anrechnung oder Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA

    Unabhängig davon, ob die Arbeitskraft des A dem Insolvenzvermögen zugeordnet werden kann (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 2012 VIII R 47/09, BFH/NV 2013, 411, m.w.N.), sind diese Vorauszahlungen aus der Insolvenzmasse geleistet worden.

    Im Streitfall sind aber auch keinerlei Anhaltspunkte für eine --gegebenenfalls schon vor dem 1. Juli 2007 mögliche-- Vereinbarung einer insolvenzfreien selbständigen Tätigkeit erkennbar (zum lediglich klarstellenden Charakter des § 35 Abs. 2 InsO vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 411).

    Ob die restlichen Steuerschulden --wie ebenfalls zwischen den Beteiligten unstreitig-- als Masseverbindlichkeiten i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO anzusehen oder stattdessen einem insolvenzfreien Bereich zuzuordnen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2014 X B 89/14, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 271; BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 23/11, BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759; zu § 3 Abs. 1 und § 57 der Konkursordnung BFH-Urteil vom 23. März 1984 IV R 271/83, BFHE 141, 2, BStBl II 1984, 602; vgl. auch Senatsurteile vom 1. September 2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336, und vom 26. November 2014 VII R 32/13, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 2015, 532; für eine vollständige Zuordnung der Steuerschulden zum insolvenzfreien Bereich BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520 bezüglich Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, und BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 411 bezüglich Einkünften aus selbständiger Tätigkeit; offengelassen im Senatsurteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13), kann im Streitfall dahingestellt bleiben.

  • BFH, 16.07.2015 - III R 32/13

    Entscheidung über Masseschuld im Festsetzungsverfahren - Einkommensteuer als

    (3) Mangels entsprechender Freigabeerklärung ist es daher auch nicht möglich, für den Fall, dass vor Geltung des § 35 Abs. 2 InsO n.F. eine Freigabe einer selbständigen Tätigkeit insolvenzrechtlich nicht möglich gewesen sein sollte, in dem Vorgehen des Klägers eine bloße Duldung der selbständigen Tätigkeit i.S. des BFH-Urteils in BFH/NV 2013, 411, Rz 26 zu sehen.
  • FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

    Nach § 122 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen ist; im Insolvenzverfahren sind Bescheide über Steuerforderungen, die zu den Masseverbindlichkeiten gehören, an den Insolvenzverwalter zu richten (vgl. BFH-Beschluss vom 29. September 1970 II B 22/70, BFHE 100, 140, BStBl II 1970, 830; Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 1. Dezember 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09).

    Entsprechendes gilt für die Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, m.w.N.).

    Die hierzu vorliegenden Entscheidungen betreffen vom vorliegenden abweichende Sachverhalte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangten; BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit; Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit in den Streitjahren 2008 und 2009; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11, zu Einkünften aus einer mit Duldung des Verwalters fortgeführten gewerblichen Tätigkeit unter Einbeziehung des nicht pfändungsgeschützten Neuerwerbs in die Insolvenzmasse; FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris, jeweils zu Einkünften aus der Fortführung einer Arztpraxis gegen den Widerstand des Insolvenzverwalters in den Streitjahren 2003 und 2004; FG Münster, Urteil vom 29. März 2011 10 K 230/10 E, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

  • FG Köln, 03.08.2017 - 15 K 1737/12
    Eine Verwaltungsmaßnahme liegt ferner unter Geltung des § 35 InsO a.F. auch dann nicht vor, wenn der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit (wissentlich) duldet, aber keine darüber hinausgehenden Aktivitäten entfaltet (BFH-Urteile vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; vom 18. September 2012 VIII R 47/09, BFH/NV 2013, 411, Rz 26).

    Dies gilt unabhängig davon, ob vor Geltung des § 35 Abs. 2 InsO n.F. eine Freigabe der selbständigen Tätigkeit überhaupt möglich war (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 411, Rz 23 ff.).

    Sollte eine Freigabe insolvenzrechtlich nicht möglich und daher unwirksam gewesen sein, wäre sie als Duldung der Tätigkeit des Schuldners anzusehen und die aufgrund dieser Einkünfte entstehende Einkommensteuer folglich keine Masseverbindlichkeit (BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 411, Rz 26).

  • FG Niedersachsen, 07.03.2017 - 13 K 178/15

    Festsetzung einer als Masseverbindlichkeit zu behandelnden Steuer nach Aufhebung

    Dabei geht die Verwaltung des Gesellschaftsanteils über eine - für die Begründung einer Masseverbindlichkeit nicht ausreichende - Duldung der selbständigen Tätigkeit hinaus (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. April 2015 III R 21/11, BStBl II 2016, 29; BFH-Urteil vom 16. Juli 2015 III R 32/13, BStBl II 2016, 251, Tz. 37 ff. bei juris; BFH-Urteil vom 18. September 2012 VIII R 47/09, BFH/NV 2013, 411; BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114).
  • FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3566/14

    Insolvenzordnung: Zur Abgrenzung von Aufklärungsmaßnahmen zu Verwaltungshandeln

    Die bloße Duldung einer (freiberuflichen) Tätigkeit des Insolvenzschuldners durch den Insolvenzverwalter oder dessen bloße Kenntnis macht die Einkommensteuer, die aufgrund dieser Einkünfte entsteht, noch nicht zu einer Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 411; vom 1. Juni 2016 X R 26/14, BStBl II 2016, 848,).
  • FG München, 21.07.2010 - 10 K 3005/07

    Einkommensteuer des Jahres nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit

    Die hierzu vorliegenden FG-Urteile betreffen andere Sachverhalte (Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 24.02.2010, ZinsO 2010, 819, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, nicht rechtskräftig, Az. BFH: VI R 21/10; Urteil des Niedersächsischen FG vom 01.10.2009, EFG 2010, 332, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit, nicht rechtskräftig, Az. BFH: VIII R 47/09; Urteil des FG Nürnberg vom 11.12.2008, EFG 2009, 867, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangen, nicht rechtskräftig, Az. BFH: X R 11/09).
  • FG Köln, 09.12.2016 - 7 K 1860/16

    Behandlung von Umsatzsteuerschulden eines Insolvenzschuldners als

  • FG Sachsen, 11.11.2020 - 2 K 546/20

    Geltendmachen eines Verlusts aus einer Betriebsaufgabe eines Insolvenzschuldners

  • FG Sachsen, 14.01.2015 - 8 K 1573/14

    Umsatzsteuer auf eine vom Insolvenzschuldner ausgeübte selbstständige Tätigkeit

  • FG Sachsen, 11.11.2020 - 2 K 546/20 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Geltendmachen eines Verlusts aus einer Betriebsaufgabe eines Insolvenzschuldners

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