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   BFH, 18.11.1999 - V R 22/99   

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https://dejure.org/1999,2467
BFH, 18.11.1999 - V R 22/99 (https://dejure.org/1999,2467)
BFH, Entscheidung vom 18.11.1999 - V R 22/99 (https://dejure.org/1999,2467)
BFH, Entscheidung vom 18. November 1999 - V R 22/99 (https://dejure.org/1999,2467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    UStG 1980/1991 § 19 Abs. 1, Abs. 3 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Unternehmerische Tätigkeit - Beginn - Abgabe eines Angebots - Erarbeiten einer Aufgabenstellung - Erziehungswissenschaftler - Jahresgesamtumsatz - Tatsächlicher Gesamtumsatz - Umrechnung

  • Judicialis

    UStG 1980/1991 § 19 Abs. 1; ; UStG 1980/1991 § 19 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1980/1991) § 19 Abs. 1, Abs. 3 S. 3
    Beginn der Unternehmereigenschaft bei Auftragsforschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kleinunternehmer
    Besonderheiten bei der Ermittlung der Umsatzgrenzen
    Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im laufenden Jahr
    Umsatz im Gründungsjahr
    Unternehmer
    Beginn der unternehmerischen Tätigkeit
    Allgemeine Grundsätze

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 19 Abs 1 J: 1980/1991
    Beginn der Tätigkeit; Erstjahr; Forschung; Kleinunternehmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 190, 255
  • BB 2000, 1125
  • BB 2000, 450
  • BStBl II 2000, 241
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.03.1995 - V R 72/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsfrist -

    Auszug aus BFH, 18.11.1999 - V R 22/99
    212 000 DM abgeleitet (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. März 1995 V R 72/93, BFH/NV 1996, 187 - Sicherheitenpool).
  • BFH, 21.01.1993 - V R 59/88

    Voraussetzungen der Befugnis des Revisionsgerichts zur Feststellung von Tatsachen

    Auszug aus BFH, 18.11.1999 - V R 22/99
    Steuerverfahrensrechtlich war die Klägerin aber beteiligtenfähig (§§ 64 Abs. 1, 66 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), weil eine Personengesellschaft solange als fortbestehend gilt, bis über alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unanfechtbar entschieden worden ist (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 1993 V R 59/88, BFH/NV 1994, 41, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.1998 - V R 28/98

    Jahresgesamtumsatz bei Kleinunternehmern

    Auszug aus BFH, 18.11.1999 - V R 22/99
    Sie ist vorhanden, wenn Handlungen des Steuerpflichtigen gegenüber Dritten auf die Ausführung entgeltlicher Umsätze gerichtet sind und/oder wenn dafür von Dritten Lieferungen oder sonstige Leistungen bezogen werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. September 1998 V R 28/98, BFH/NV 1999, 277, m.w.N. - Rundfunkgebührenermittler).
  • BFH, 21.04.2021 - XI R 12/19

    Zur Kleinunternehmerregelung im Jahr der Neugründung und zur Steuerpflicht von

    Der Beginn dieser Tätigkeit ist anzunehmen, wenn Handlungen des Unternehmers gegenüber Dritten auf die Ausführung entgeltlicher Umsätze gerichtet sind und/oder wenn dafür von Dritten Lieferungen oder sonstige Leistungen bezogen werden, für die der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (vgl. BFH-Urteile vom 17.09.1998 - V R 28/98, BFHE 187, 67, BStBl II 1999, 146, unter II.; vom 18.11.1999 - V R 22/99, BFHE 190, 255, BStBl II 2000, 241, unter II.2.c; BFH-Beschluss vom 23.05.2002 - V B 104/01, BFH/NV 2002, 1351, unter II.3.a).

    Damit zählen konkrete Vorbereitungshandlungen in Form von Leistungsbezügen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, zur unternehmerischen Tätigkeit (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 67, BStBl II 1999, 146, unter II.; in BFHE 190, 255, BStBl II 2000, 241, unter II.2.c; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1351, unter II.3.a; a.A. Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 19 Rz 118; Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 19 Rz 34).

  • FG Münster, 25.02.2020 - 15 K 61/17

    Kleinunternehmerregelung: § 19 UStG bei einer Geschäftsübernahme

    Vorbereitungshandlungen in diesem Sinne sind nur auf Ausführung entgeltlicher Leistungen gerichtete Handlungen, insbesondere also Leistungsbezüge, die nach oder mit der Begründung des Unternehmens vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 17.09.1998 V R 28/98, BFHE 187, 67, BStBl II 1999, 146; vom 18.11.1999 V R 22/99, BFHE 190, 255, BStBl II 2000, 241), wenn diese unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles objektiv erkennbar der Vorbereitung der beabsichtigten Tätigkeit dienen.
  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 40/07

    Klagerecht einer zivilrechtlich beendeten Personengesellschaft wegen einer bei

    Das Klagerecht im Streitfall steht der Klägerin zu, die trotz ihrer Auflösung und zivilrechtlich-materiellen Beendigung nach ständiger Rechtsprechung des BFH solange als existent zu behandeln ist, bis alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen, zu denen auch das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Finanzamt gehört, abgewickelt sind (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 60/91, BFHE 169, 294, BStBl II 1993, 82, m.w.N.; vom 18. November 1999 V R 22/99, BFHE 190, 255, BStBl II 2000, 241; vom 25. April 2006 VIII R 46/02, BFH/NV 2006, 2037).
  • FG Thüringen, 11.01.2017 - 3 K 758/15

    Anwendung der Kleinunternehmerregelung im Falle nicht vorhandener Umsätze im

    Vorbereitungshandlungen in diesem Sinne sind nur auf Ausführung entgeltlicher Leistungen gerichtete Handlungen, insbesondere also Leistungsbezüge, die nach oder mit der Begründung des Unternehmens vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 17.09.1998 V R 28/98, BFHE 187, 67, BStBl II 1999, 146; vom 18.11.1999 V R 22/99, BFHE 190, 255, BStBl II 2000, 241), wenn diese unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles objektiv erkennbar der Vorbereitung der beabsichtigten Tätigkeit dienen.
  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 41/07

    Klagerecht einer zivilrechtlich beendeten Personengesellschaft wegen einer bei

    Das Klagerecht im Streitfall steht der Klägerin zu, die trotz ihrer Auflösung und zivilrechtlich-materiellen Beendigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) solange als existent zu behandeln ist, bis alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen, zu denen auch das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Finanzamt gehört, abgewickelt sind (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 60/91, BFHE 169, 294, BStBl II 1993, 82, m.w.N.; vom 18. November 1999 V R 22/99, BFHE 190, 255, BStBl II 2000, 241; vom 25. April 2006 VIII R 46/02, BFH/NV 2006, 2037).
  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 39/07

    Klagerecht einer zivilrechtlich beendeten Personengesellschaft wegen einer bei

    Das Klagerecht im Streitfall steht der Klägerin zu, die trotz ihrer Auflösung und zivilrechtlich-materiellen Beendigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) solange als existent zu behandeln ist, bis alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen, zu denen auch das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Finanzamt gehört, abgewickelt sind (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 60/91, BFHE 169, 294, BStBl II 1993, 82, m.w.N.; vom 18. November 1999 V R 22/99, BFHE 190, 255, BStBl II 2000, 241; vom 25. April 2006 VIII R 46/02, BFH/NV 2006, 2037).
  • BFH, 23.05.2002 - V B 104/01

    Vorsteuerabzug; umsatzloser Unternehmer

    Vorbereitungshandlungen in diesem Sinne sind nur auf Ausführung entgeltlicher Leistungen gerichtete Handlungen, insbesondere also Leistungsbezüge, die nach oder mit der Begründung des Unternehmens vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1998 V R 28/98, BFHE 187, 67, BStBl II 1999, 146; vom 18. November 1999 V R 22/99, BFHE 190, 255, BStBl II 2000, 241), wenn diese unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles objektiv erkennbar der Vorbereitung der beabsichtigten Tätigkeit dienen.
  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 1 K 1990/14

    Wirksamkeit der Abtretung eines Umsatzsteuervergütungsanspruchs -

    Eine Personengesellschaft ist als Unternehmer anzusehen, sobald sie unter ihrem Namen nach außen hin tätig wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 1999 V R 22/99, BFHE 190, 255, BStBl II 2000, 241).Sie besteht als Umsatzsteuerschuldner auch nach Auflösung so lange fort, bis alle Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Finanzamt beendet sind (BFH-Entscheidungen vom 21. Mai 1971 V R 117/67, BFHE 102, 174, BStBl II 1971, 540; vom 19. Oktober 1995 V R 128/93, BFH/NV 1996, 275; vom 8. November 1995 V R 64/94, BFHE 179, 211, BStBl II 1996, 256; vom 1. September 2010 XI S 6/10, BFH/NV 2010, 2140).
  • FG Köln, 23.03.2000 - 2 K 460/99

    Vorsteuerabzug bei Fehlmaßnahmen

    Die vom BFH in diesem Urteil niedergelegten Rechtsgrundsätze sind durch seine eigene spätere Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 18.11.1999 V R 22/99, Deutsches Steuerrecht 2000, 325 betreffend die Begründung der Unternehmereigenschaft durch Vorbereitungshandlungen), insbesondere aber durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs überholt.
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