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   BFH, 18.12.1986 - I R 130/83   

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https://dejure.org/1986,3439
BFH, 18.12.1986 - I R 130/83 (https://dejure.org/1986,3439)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1986 - I R 130/83 (https://dejure.org/1986,3439)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - I R 130/83 (https://dejure.org/1986,3439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Umfang von betrieblichen Handlungen zur Begründung einer Betriebstätte an einem bestimmten Ort

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.05.1961 - IV 155/60 U

    Gewerbesteuerpflichtigkeit eines Exportvertreters, der seine Geschäfte im Ausland

    Auszug aus BFH, 18.12.1986 - I R 130/83
    Hierzu reichen jedoch verhältnismäßig nebensächliche oder untergeordnete Betriebshandlungen bereits aus (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Mai 1961 IV 155/60 U, BFHE 73, 134, BStBl III 1961, 317).
  • BFH, 30.08.1960 - I B 148/59

    Einordnung eines verpachteten oder stillgelegten Teilbetriebes als Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 18.12.1986 - I R 130/83
    In der festen örtlichen Anlage oder Einrichtung müssen sich Tätigkeiten vollziehen, die dem Gewerbebetrieb unmittelbar dienen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. August 1960 I B 148/59 U, BFHE 71, 585, BStBl III 1960, 468).
  • BFH, 20.12.2017 - I R 98/15

    Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters:

    Eine gesonderte Zuordnung zu der inländischen Betriebsstätte ist in diesen Fällen für die Gewerbesteuerpflicht nicht erforderlich (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 2007 I R 19/06, BFHE 220, 160, BStBl II 2010, 398; vom 18. Dezember 1986 I R 130/83, BFH/NV 1988, 119).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 174/96

    Betriebsstätte eines Schornsteinfegermeisters

    a) Was unter Betriebsstätte zu verstehen ist, ergibt sich --auch für gewerbesteuerliche Zwecke-- aus § 12 AO 1977, weil das GewStG und insbesondere die §§ 28, 30 GewStG keine eigene Definition enthalten (einhellige Auffassung: vgl. BFH-Urteile vom 17. März 1982 I R 189/79, BFHE 136, 120, BStBl II 1982, 624; vom 18. Dezember 1986 I R 130/83, BFH/NV 1988, 119, betr.
  • BFH, 07.06.2000 - III R 9/96

    Investitionszulage: Zuordnung zu einer Betriebsstätte

    Für die Annahme einer festen Geschäftseinrichtung oder Anlage im Sinne dieser Vorschrift reichten verhältnismäßig nebensächliche oder untergeordnete Betriebshandlungen aus; die Anforderungen seien umso geringer, je mehr sich die eigentliche gewerbliche Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Anlage vollziehe (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1986 I R 130/83, BFH/NV 1988, 119).

    Auch sei von P aus nicht einmal der Geldverkehr kontrolliert worden, eine Tätigkeit, die der BFH im Fall des Urteils in BFH/NV 1988, 119 als ausreichend für die Begründung einer Betriebsstätte angesehen habe.

  • FG Hessen, 28.10.1999 - 13 K 3423/98

    Fuhrbetrieb; Betriebsstätte; Standort; LKW - Investitionszulagenrechtliche

    Hierzu reichen verhältnismäßig nebensächliche und untergeordnete Betriebshandlungen bereits aus (BFH-Urteil vom 18.12.1986 I R 130/83, BFH/NV 1988, 119).

    Dies steht einer Anerkennung als Betriebsstätte aber nicht entgegen, da die Anforderungen an den Umfang betrieblicher Handlungen, die zur Begründung einer Bestriebsstätte erforderlich sind, um so geringer ausfallen, je mehr sich die eigentliche gewerbliche Tätigkeit außerhalb einer festen Anlage vollzieht (BFH, Urteil vom 18.12.1986 I R 130/83, BFH/NV 88, 119).

  • FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17

    Steuerliche Folgen der Verlegung der inländischen Betriebsstätte einer

    Selbst die (Privat-)Wohnung kann Betriebsstätte sein (vgl. BFH, Urteil vom 18.12.1986 I R 130/83, BFH/NV 1988, 119), wenn der Gewerbetreibende über keine eigenen Geschäftsräume verfügt, diese auch nicht benötigt und im Wesentlichen über seine Wohnung postalisch, telefonisch und elektronisch erreichbar ist; u.U. kann sogar ein möbliertes Zimmer (vgl. BFH, Beschluss vom 01.03.2004 X B 151/02, BFH/NV 2004, 951) oder ein Büro des Auftraggebers (vgl. BFH, Urteil vom 14.07.2004 I R 106/03, BFH/NV 2005, 154; vom 03.02.1993 I R 80-81/91, BStBl II 1993, 462) ausreichen.

    Sie sind umso geringer, je mehr sich die eigentliche gewerbliche Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Anlage vollzieht (BFH, Urteil vom 18.12.1986 I R 130/83 a. a. O.).

  • FG Brandenburg, 13.06.1995 - 3 K 515/94

    Investitionszulagenansprüche einer Partenreederei ; Investitionszulagen beim

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  • FG Nürnberg, 08.07.2020 - 9 K 258/17

    Ausgleichsanspruch, Betriebsstättengewinn, Ermessen, Gemeinde,

    Selbst die (Privat-)Wohnung kann Betriebsstätte sein (vgl. BFH, Urteil vom18.12.1986 I R 130/83, BFH/NV 1988, 119), wenn der Gewerbetreibende über keine eigenen Geschäftsräume verfügt, diese auch nicht benötigt und im Wesentlichen über seine Wohnung postalisch, telefonisch und elektronisch erreichbar ist; u.U. kann sogar ein möbliertes Zimmer (vgl. BFH, Beschluss vom 01.03.2004 X B 151/02, BFH/NV 2004, 951) oder ein Büro des Auftraggebers (vgl. BFH, Urteil vom 14.07.2004 I R 106/03, BFH/NV 2005, 154; vom 03.02.1993 I R 80-81/91, BStBl II 1993, 462) ausreichen.

    Sie sind umso geringer, je mehr sich die eigentliche gewerbliche Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Anlage vollzieht (BFH, Urteil vom 18.12.1986 I R 130/83 a. a. O.).

  • FG Brandenburg, 29.08.1995 - 3 K 195/95

    Anspruch auf Investitionszulage für eine Zugmaschine; Anschaffung eines

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  • FG Hamburg, 31.01.1996 - I 22/94

    Rechtmäßigkeit von Kürzungen für mit Pauschbeträgen geltend gemachte

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  • BFH, 07.03.1985 - V R 128/83

    Voraussetzungen des Vorliegens einer schriftlich vorzunehmenden Prozesshandlung

    Zur Begründung der Revision verweist die Revisionsbegründungsschrift auf die im Verfahren I R 130/83 abgegebene Revisionsbegründung, die ihrerseits auf die in Kopie vorliegende Revisionsbegründung im Verfahren I R 231/83 Bezug nimmt.
  • FG Köln, 07.06.2001 - 3 K 6188/97

    Begriff des Wohnsitzes im Rahmen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht

  • FG Hamburg, 05.03.1999 - II 444/98

    Voraussetzungen für das Unterhalten einer Arbeitsstätte im Fördergebiet;

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