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   BFH, 18.12.2003 - VII B 144/03   

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https://dejure.org/2003,12451
BFH, 18.12.2003 - VII B 144/03 (https://dejure.org/2003,12451)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2003 - VII B 144/03 (https://dejure.org/2003,12451)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - VII B 144/03 (https://dejure.org/2003,12451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Steuerberaterprüfung - Befangenheit eines Prüfers

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und von Verfahrensfehlern bei einer umstrittenen Äußerung eines Prüfers in der Steuerberaterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.06.1995 - II B 5/95

    Rüge des Verstoßes gegen die gesetzlichen Mindestanforderungen in der

    Auszug aus BFH, 18.12.2003 - VII B 144/03
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N.).

    Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 141, m.w.N.; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148).

  • BFH, 27.06.2002 - VII B 268/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen, Entscheidungserheblichkeit von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 18.12.2003 - VII B 144/03
    Eine beantragte Beweiserhebung kann das FG ablehnen, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt, das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar ist oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2002 VII B 268/01, BFH/NV 2002, 1595, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 18.12.2003 - VII B 144/03
    Damit wendet sich der Kläger gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2000 - V B 23/00

    Vorsteuerabzug; umsatzlos gebliebener Unternehmer

    Auszug aus BFH, 18.12.2003 - VII B 144/03
    Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 141, m.w.N.; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148).
  • BFH, 27.05.2005 - VII B 38/04

    Ap; Auskunftsersuchen an Bank

    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es im Regelfall u.a. nur verzichten, wenn es nach dem insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Standpunkt des Gerichts auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2003 VII B 144/03, BFH/NV 2004, 651, m.w.N.).
  • BFH, 06.08.2007 - VII B 327/06

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Zustellung der Ladung an Schuldner

    a) Soweit der Kläger vorträgt, dass entgegen der Auffassung des FG im Streitfall ein Zustellungsfehler vorliege, wendet er sich gegen die vermeintlich fehlerhafte materiell-rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch die Vorinstanz, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2003 VII B 144/03, BFH/NV 2004, 651, und vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 06.09.2007 - VII B 296/06

    Entstehung der Mineralölsteuer

    Im Kern seines Vorbringens wendet er sich mit diesen Ausführungen gegen die materiell-rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das FG und die vermeintlich rechtsfehlerhafte unmittelbare Anwendung von Art. 8a der Mineralölstrukturrichtlinie, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2003 VII B 144/03, BFH/NV 2004, 651, m.w.N.).
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