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   BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05   

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https://dejure.org/2007,11853
BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05 (https://dejure.org/2007,11853)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2007 - VI R 59/05 (https://dejure.org/2007,11853)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - VI R 59/05 (https://dejure.org/2007,11853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4; ; EStG § 34 Abs. 3; ; FGO § 68 Satz 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 121; ; FGO § 127

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifermäßigte Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Aktienoptionen

  • datenbank.nwb.de

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit auch nach Neufassung des § 34 EStG tarifbegünstigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 34 Abs 1 S 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 4
    Aktienoption; Arbeitslohn; Außerordentliche Einkünfte; Mehrjährige Tätigkeit; Zufluss

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.02.2006 - VIII R 40/03

    Sondervergütungen des Gesellschafters einer OHG aus mittelbaren Leistungen an die

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05
    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2006 VIII R 40/03, BFHE 212, 270, BFH/NV 2006, 1198, m.w.N.).

    Da sich durch den Änderungsbescheid die tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs nicht geändert haben, kann der Senat über die streitigen Rechtsfragen selbst entscheiden und braucht die Sache nicht nach § 127 FGO an das FG zurückzuverweisen (BFH-Urteil in BFHE 212, 270, BFH/NV 2006, 1198).

  • BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen auch nach Neufassung des § 34 EStG

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05
    Zur Begründung im Einzelnen wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 18. Dezember 2007 VI R 62/05 verwiesen.

    Im Gegensatz zur Auffassung des FG ist es für die Anwendung der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG auf die geldwerten Vorteile aus der Ausübung der Aktienoptionen unschädlich, dass die Klägerin ihre Optionsrechte nicht vollständig in einem einzigen Veranlagungszeitraum ausgeübt hat (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2007 VI R 62/05).

  • BFH, 19.12.2006 - VI R 159/01

    Aktienoptionsrechte als geldwerter Vorteil; Tarifbegünstigung

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05
    Der Senat hat daher entsprechende Vorteile als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i.S. des § 34 Abs. 3 EStG in der bis zum Veranlagungszeitraum 1998 geltenden Fassung (a.F.) angesehen, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Option mehr als zwölf Monate betragen hat und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war (Senatsurteile vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696; VI R 24/01, BFH/NV 2007, 881; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301).
  • BFH, 17.10.2007 - VI B 82/07

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen stellen eine Vergütung für eine mehrjährige

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05
    Die vom Senat zu § 34 Abs. 3 EStG a.F. aufgestellten Grundsätze für die ermäßigte Besteuerung der geldwerten Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionen gelten in gleicher Weise für die im Streitfall maßgebliche Neuregelung der Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten in § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2007 VI B 82/07, BFH/NV 2008, 46; Schmidt/Seeger, EStG, 26. Aufl., § 34 Rz 40).
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 105/99

    Arbeitslohn bei Aktienoptionsrecht

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05
    a) Die Ausübung der Aktienoptionen führt bei der Klägerin im Streitjahr zu einem --zwischen den Beteiligten unstreitigen-- Lohnzufluss in Höhe von ... DM (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689).
  • BFH, 19.12.2006 - VI R 136/01

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen regelmäßig tarifbegünstigt

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05
    Der Senat hat daher entsprechende Vorteile als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i.S. des § 34 Abs. 3 EStG in der bis zum Veranlagungszeitraum 1998 geltenden Fassung (a.F.) angesehen, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Option mehr als zwölf Monate betragen hat und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war (Senatsurteile vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696; VI R 24/01, BFH/NV 2007, 881; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 3/03

    Vorteil aus Aktienoption; Tarifermäßigung

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05
    Der Senat hat daher entsprechende Vorteile als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i.S. des § 34 Abs. 3 EStG in der bis zum Veranlagungszeitraum 1998 geltenden Fassung (a.F.) angesehen, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Option mehr als zwölf Monate betragen hat und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war (Senatsurteile vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696; VI R 24/01, BFH/NV 2007, 881; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301).
  • BFH, 19.12.2006 - VI R 24/01

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen; Vergütung für mehrjährige Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05
    Der Senat hat daher entsprechende Vorteile als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i.S. des § 34 Abs. 3 EStG in der bis zum Veranlagungszeitraum 1998 geltenden Fassung (a.F.) angesehen, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Option mehr als zwölf Monate betragen hat und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war (Senatsurteile vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696; VI R 24/01, BFH/NV 2007, 881; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301).
  • FG München, 03.08.2005 - 1 K 558/04

    Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von einheitlich zugesagten

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05
    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1776 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Hessen, 11.04.2019 - 6 K 306/18

    Widerruf einer lohnsteuerlichen Aurufungsauskunft hinsichtlich eines

    Zu den geldwerten Vorteilen aus einem Aktienoptionsprogramm hat der BFH demgemäß entschieden, dass diese im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit darstellen, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als zwölf Monate beträgt und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist (Urteile des BFH vom 19.12.2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; vom 18.12.2007 VI R 59/05, BFH/NV 2008, 779 und vom 10.07.2008 VI R 70/06, BFH/NV 2008, 1828).
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