Rechtsprechung
BFH, 18.12.2012 - I B 48/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung einer unzulässig gebildeten Tantieme-Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung
- openjur.de
Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Beurteilung einer unzulässig gebildeten Tantieme-Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 126 Abs 4, KStG § 8 Abs 3 S 2, HGB § 249 Abs 1 S 1
Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung einer unzulässig gebildeten Tantieme-Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung
- Bundesfinanzhof
Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung einer unzulässig gebildeten Tantieme-Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 126 Abs 4 FGO, § 8 Abs 3 S 2 KStG 1996, § 249 Abs 1 S 1 HGB
Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung einer unzulässig gebildeten Tantieme-Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung - rewis.io
Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung einer unzulässig gebildeten Tantieme-Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bildung von Pauschalrückstellungen mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Keine Revisionszulassung in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO; Beurteilung einer Tantieme-Rückstellung als vGA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 29.02.2012 - 4 K 812/09
- BFH, 18.12.2012 - I B 48/12
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.03.1994 - V B 106/93
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz
Auszug aus BFH, 18.12.2012 - I B 48/12
Mithin stellt sich die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen als richtig dar und würde deshalb auch bei Vorliegen einer Divergenz eine Zulassung der Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO ausscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. März 1994 V B 106/93, BFH/NV 1995, 315; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1977 IV B 13.77, BVerwGE 54, 99; a.M. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 61). - BFH, 05.04.2004 - X B 130/03
Fehlerhaft berechneter Zinsbetrag für ein dem ehemaligen Gesellschafter und Vater …
Auszug aus BFH, 18.12.2012 - I B 48/12
Sie beruft sich insoweit auf den BFH-Beschluss vom 5. April 2004 X B 130/03 (BFHReport 2004, 779), dem der Rechtssatz zu entnehmen sei, eine zu geringe Verzinsung eines Gesellschafter-Verrechnungskontos bei einer Kapitalgesellschaft, die auf einem Fehler des Steuerberaters beruhe, könne vor dessen Aufdeckung nicht zu einer vGA führen. - BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77
Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung - …
Auszug aus BFH, 18.12.2012 - I B 48/12
Mithin stellt sich die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen als richtig dar und würde deshalb auch bei Vorliegen einer Divergenz eine Zulassung der Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO ausscheiden (…vgl. BFH-Beschluss vom 23. März 1994 V B 106/93, BFH/NV 1995, 315; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1977 IV B 13.77, BVerwGE 54, 99; a.M. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 61).
- BFH, 06.02.2015 - IX B 97/14
Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung
Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) stellt sich jedenfalls aus anderen Gründen als richtig dar (§ 126 Abs. 4 FGO) mit der Folge, dass auch die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben kann (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 2012 I B 48/12, BFH/NV 2013, 742). - BFH, 07.05.2014 - VIII B 110/13
Keine steuerliche Korrektur einer vertraglichen Gesamtkaufpreisaufteilung nach § …
Stellt sich die angefochtene Entscheidung jedenfalls aus anderen Gründen als richtig dar, ist die Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO nicht zuzulassen (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2012 I B 48/12, BFH/NV 2013, 742;… vom 29. September 2011 V B 23/10, BFH/NV 2012, 75; vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, juris). - BFH, 30.04.2013 - I B 151/12
Revisionszulassung wegen Divergenz bei ausgelaufenem Recht - Ansparrücklage und …
Im Übrigen kommt eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (hier: Divergenz) auch deshalb nicht in Betracht, weil die Vorschrift des § 126 Abs. 4 FGO im Nichtzulassungsverfahren entsprechend anzuwenden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2012 I B 48/12, BFH/NV 2013, 742, m.w.N.) und dem vorinstanzlichen Urteil im Hinblick auf die Geltung der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs für die Frage der Auflösung der Ansparrücklagen nach § 7g EStG 2002 a.F. zuzustimmen ist. - BFH, 08.05.2014 - VII B 39/13
Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Freisetzung einer bereits verkauften …
Das FG-Urteil ist jedenfalls im Ergebnis richtig, weil die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist (…vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Senatsbeschluss vom 28. November 2008 VII B 59/08, BFH/NV 2009, 806, und Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 2012 I B 48/12, BFH/NV 2013, 742, jeweils m.w.N.).