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   BFH, 18.12.2012 - I B 48/12   

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https://dejure.org/2012,46351
BFH, 18.12.2012 - I B 48/12 (https://dejure.org/2012,46351)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2012 - I B 48/12 (https://dejure.org/2012,46351)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - I B 48/12 (https://dejure.org/2012,46351)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung einer unzulässig gebildeten Tantieme-Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • openjur.de

    Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Beurteilung einer unzulässig gebildeten Tantieme-Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 126 Abs 4, KStG § 8 Abs 3 S 2, HGB § 249 Abs 1 S 1
    Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung einer unzulässig gebildeten Tantieme-Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • Bundesfinanzhof

    Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung einer unzulässig gebildeten Tantieme-Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 126 Abs 4 FGO, § 8 Abs 3 S 2 KStG 1996, § 249 Abs 1 S 1 HGB
    Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung einer unzulässig gebildeten Tantieme-Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • rewis.io

    Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung einer unzulässig gebildeten Tantieme-Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bildung von Pauschalrückstellungen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO; Beurteilung einer Tantieme-Rückstellung als vGA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.03.1994 - V B 106/93

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Auszug aus BFH, 18.12.2012 - I B 48/12
    Mithin stellt sich die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen als richtig dar und würde deshalb auch bei Vorliegen einer Divergenz eine Zulassung der Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO ausscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. März 1994 V B 106/93, BFH/NV 1995, 315; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1977 IV B 13.77, BVerwGE 54, 99; a.M. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 61).
  • BFH, 05.04.2004 - X B 130/03

    Fehlerhaft berechneter Zinsbetrag für ein dem ehemaligen Gesellschafter und Vater

    Auszug aus BFH, 18.12.2012 - I B 48/12
    Sie beruft sich insoweit auf den BFH-Beschluss vom 5. April 2004 X B 130/03 (BFHReport 2004, 779), dem der Rechtssatz zu entnehmen sei, eine zu geringe Verzinsung eines Gesellschafter-Verrechnungskontos bei einer Kapitalgesellschaft, die auf einem Fehler des Steuerberaters beruhe, könne vor dessen Aufdeckung nicht zu einer vGA führen.
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BFH, 18.12.2012 - I B 48/12
    Mithin stellt sich die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen als richtig dar und würde deshalb auch bei Vorliegen einer Divergenz eine Zulassung der Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO ausscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. März 1994 V B 106/93, BFH/NV 1995, 315; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1977 IV B 13.77, BVerwGE 54, 99; a.M. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 61).
  • BFH, 06.02.2015 - IX B 97/14

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) stellt sich jedenfalls aus anderen Gründen als richtig dar (§ 126 Abs. 4 FGO) mit der Folge, dass auch die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben kann (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 2012 I B 48/12, BFH/NV 2013, 742).
  • BFH, 07.05.2014 - VIII B 110/13

    Keine steuerliche Korrektur einer vertraglichen Gesamtkaufpreisaufteilung nach §

    Stellt sich die angefochtene Entscheidung jedenfalls aus anderen Gründen als richtig dar, ist die Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO nicht zuzulassen (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2012 I B 48/12, BFH/NV 2013, 742; vom 29. September 2011 V B 23/10, BFH/NV 2012, 75; vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, juris).
  • BFH, 30.04.2013 - I B 151/12

    Revisionszulassung wegen Divergenz bei ausgelaufenem Recht - Ansparrücklage und

    Im Übrigen kommt eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (hier: Divergenz) auch deshalb nicht in Betracht, weil die Vorschrift des § 126 Abs. 4 FGO im Nichtzulassungsverfahren entsprechend anzuwenden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2012 I B 48/12, BFH/NV 2013, 742, m.w.N.) und dem vorinstanzlichen Urteil im Hinblick auf die Geltung der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs für die Frage der Auflösung der Ansparrücklagen nach § 7g EStG 2002 a.F. zuzustimmen ist.
  • BFH, 08.05.2014 - VII B 39/13

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Freisetzung einer bereits verkauften

    Das FG-Urteil ist jedenfalls im Ergebnis richtig, weil die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Senatsbeschluss vom 28. November 2008 VII B 59/08, BFH/NV 2009, 806, und Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 2012 I B 48/12, BFH/NV 2013, 742, jeweils m.w.N.).
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