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   BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11   

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https://dejure.org/2012,9396
BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11 (https://dejure.org/2012,9396)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2012 - VI R 32/11 (https://dejure.org/2012,9396)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - VI R 32/11 (https://dejure.org/2012,9396)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

  • openjur.de

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4
    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

  • Bundesfinanzhof

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2002
    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

  • Betriebs-Berater

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

  • rewis.io

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 1; EStG § 9 Abs. 5
    Abzug von Mehraufwendungen für die Verpflegung als Werbungskosten bei Betreuung von Verkaufsstellen

  • datenbank.nwb.de

    Eine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers bei mehreren Tätigkeitsstätten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtkosten und regelmäßige Arbeitsstätte eines Bezirksleiters

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1121
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 36/10

    Auswärtstätigkeit bei Einsatz in verschiedenen Filialen - Regelmäßige

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11
    NV: Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsucht (Anschluss an BFH-Urteile vom 9. Juni 2011 VI R 36/10, BStBl II 2012, 36; VI R 55/10, BStBl II 2012, 38).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat jedoch zwischenzeitlich aufgegeben (Urteile vom 9. Juni 2011 VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36; VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; s. dazu Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Dezember 2011 IV C 5 - S 2353/11/10010).

    Das FG hat im zweiten Rechtsgang festzustellen, ob der Kläger unter Beachtung der o.g. Grundsätze im Streitjahr überhaupt eine regelmäßige Arbeitsstätte innehatte oder ob er nicht insgesamt eine Auswärtstätigkeit ausgeübt hat (BFH-Urteil in BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36).

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11
    NV: Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsucht (Anschluss an BFH-Urteile vom 9. Juni 2011 VI R 36/10, BStBl II 2012, 36; VI R 55/10, BStBl II 2012, 38).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat jedoch zwischenzeitlich aufgegeben (Urteile vom 9. Juni 2011 VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36; VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; s. dazu Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Dezember 2011 IV C 5 - S 2353/11/10010).

    Dazu hat das FG festzustellen, ob und welcher betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers der Kläger zugeordnet war, welche Tätigkeit er an den verschiedenen Arbeitsstätten im Einzelnen wahrnahm oder wahrzunehmen hatte und welches Gewicht dieser Tätigkeit jeweils zukam (BFH-Urteil in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38).

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09

    Regelmäßige Arbeitsstätte

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11
    Der Betriebssitz des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer lediglich regelmäßig nur zu Kontrollzwecken aufsucht, ist nicht die regelmäßige Arbeitsstätte (BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06

    Keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit) bei Einsatz im Bergwerk

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11
    Denn die unter Umständen nicht verlässlich vorhersehbare Notwendigkeit, verschiedene Tätigkeitsstätten aufsuchen zu müssen, erlaubt es dem Arbeitnehmer nicht, sich immer auf die gleichen Wege und eine kostengünstige Verpflegungssituation einzustellen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564).
  • BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach §

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11
    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, m.w.N.).
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