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   BFH, 19.01.2012 - X B 37/10   

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https://dejure.org/2012,8674
BFH, 19.01.2012 - X B 37/10 (https://dejure.org/2012,8674)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2012 - X B 37/10 (https://dejure.org/2012,8674)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - X B 37/10 (https://dejure.org/2012,8674)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesfinanzhof

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 380 Abs 1 ZPO, § 381 Abs 1 ZPO, § 386 Abs 1 ZPO, § 82 FGO
    Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen des Nichterscheinens eines Zeugen vor Gericht

  • rewis.io

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 380 Abs. 1
    Ordnungsgemäße Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen des Nichterscheinens eines Zeugen vor Gericht

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht zum Termin erscheint

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.08.1993 - II B 25/93

    Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft wegen unentschuldigten Ausbleibens

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 37/10
    Dabei kann der Umstand, dass das FG trotz des Ausbleibens des Zeugen im Termin zur Beweisaufnahme und zur mündlichen Verhandlung --ohne diese vertagen zu müssen-- zu einem Endurteil gelangt, jedenfalls bei Vorliegen eines nicht nur geringen Verschuldens grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1993 II B 25/93, BFH/NV 1994, 640; vom 9. Juli 2007 I B 55/07, BFHE 218, 17, BStBl II 2009, 605, und vom 27. August 2010 III B 104/09, BFH/NV 2010, 2291).
  • BFH, 27.06.2002 - III B 162/01

    Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Nichterscheinen im Beweistermin; Aufhebung des

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 37/10
    Eine genügende Entschuldigung, die ein Ausbleiben im Beweistermin als nicht pflichtwidrig erscheinen lässt, erfordert das Vorliegen schwerwiegender Gründe, die den Zeugen ohne sein Zutun von der Wahrnehmung des Termins abgehalten haben (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 III B 162/01, BFH/NV 2002, 1335, und vom 17. März 2011 III B 46/11, BFH/NV 2011, 1004).
  • BFH, 09.07.2007 - I B 55/07

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 37/10
    Dabei kann der Umstand, dass das FG trotz des Ausbleibens des Zeugen im Termin zur Beweisaufnahme und zur mündlichen Verhandlung --ohne diese vertagen zu müssen-- zu einem Endurteil gelangt, jedenfalls bei Vorliegen eines nicht nur geringen Verschuldens grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1993 II B 25/93, BFH/NV 1994, 640; vom 9. Juli 2007 I B 55/07, BFHE 218, 17, BStBl II 2009, 605, und vom 27. August 2010 III B 104/09, BFH/NV 2010, 2291).
  • BFH, 18.08.2010 - I B 110/10

    Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 37/10
    Denn eine Befreiung von der Pflicht, vor Gericht zu erscheinen, tritt nur ein, wenn der Zeuge seine Zeugnisverweigerung ordnungsgemäß nach § 386 Abs. 1 ZPO vor dem Termin schriftlich oder zu Protokoll erklärt, was im Streitfall nicht geschehen ist (BFH-Beschluss vom 18. August 2010 I B 110/10, BFH/NV 2011, 5).
  • BFH, 27.08.2010 - III B 104/09

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 37/10
    Dabei kann der Umstand, dass das FG trotz des Ausbleibens des Zeugen im Termin zur Beweisaufnahme und zur mündlichen Verhandlung --ohne diese vertagen zu müssen-- zu einem Endurteil gelangt, jedenfalls bei Vorliegen eines nicht nur geringen Verschuldens grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1993 II B 25/93, BFH/NV 1994, 640; vom 9. Juli 2007 I B 55/07, BFHE 218, 17, BStBl II 2009, 605, und vom 27. August 2010 III B 104/09, BFH/NV 2010, 2291).
  • BFH, 17.03.2011 - III B 46/11

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Zeugin - Genügende Entschuldigung im Falle

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - X B 37/10
    Eine genügende Entschuldigung, die ein Ausbleiben im Beweistermin als nicht pflichtwidrig erscheinen lässt, erfordert das Vorliegen schwerwiegender Gründe, die den Zeugen ohne sein Zutun von der Wahrnehmung des Termins abgehalten haben (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 III B 162/01, BFH/NV 2002, 1335, und vom 17. März 2011 III B 46/11, BFH/NV 2011, 1004).
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