Rechtsprechung
BFH, 19.01.2017 - IV B 84/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Antrag auf Akteneinsicht durch Berufsträger ohne Vorlage einer Originalvollmacht
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 62 Abs 2, FGO § 62 Abs 6, FGO § 78, FGO § 132, ZPO § 572 Abs 3, AO § 5
Antrag auf Akteneinsicht durch Berufsträger ohne Vorlage einer Originalvollmacht
- Bundesfinanzhof
Antrag auf Akteneinsicht durch Berufsträger ohne Vorlage einer Originalvollmacht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 2 FGO, § 62 Abs 6 FGO, § 78 FGO, § 132 FGO, § 572 Abs 3 ZPO
Antrag auf Akteneinsicht durch Berufsträger ohne Vorlage einer Originalvollmacht - IWW
§ 15a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, § ... 62 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO, § 78 FGO, § 62 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 129 FGO, § 78 Abs. 1 FGO, § 57 FGO, § 62 Abs. 2 FGO, § 62 Abs. 6 Satz 1 FGO, § 62 Abs. 6 Satz 4 Halbsatz 1 FGO, § 62 Abs. 6 Satz 4 Halbsatz 2 FGO, § 132 FGO, § 155 FGO, § 572 Abs. 3 der Zivilprozessordnung, § 143 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an einen Bevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren
- rewis.io
Antrag auf Akteneinsicht durch Berufsträger ohne Vorlage einer Originalvollmacht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an einen Bevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an einen Bevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
Antrag auf Akteneinsicht durch Berufsträger ohne Vorlage einer Originalvollmacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Akteneinsicht im Finanzgerichtsverfahren - auch ohne Vorlage einer Originalvollmacht
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2016 - 6 K 734/16
- BFH, 19.01.2017 - IV B 84/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 11.11.2009 - I B 152/09
Fehlen der schriftlichen Prozessvollmacht eines Rechtsanwalts
Auszug aus BFH, 19.01.2017 - IV B 84/16
Vielmehr ist in einem solchen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die Vorlage einer Vollmacht für notwendig erachtet wird oder nicht (BFH-Beschlüsse vom 11. November 2009 I B 152/09, BFH/NV 2010, 449; vom 13. Dezember 2011 X B 109/11).Im Verhältnis zu einer der in § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO genannten Personen ist die Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht ermessensgerecht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Person tatsächlich nicht oder nicht wirksam bevollmächtigt ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 449, und BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 VII R 18/02, BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606).
- FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2016 - 6 K 734/16
Nachweis der Bevollmächtigung vor der Gewährung von Akteneinsicht
Auszug aus BFH, 19.01.2017 - IV B 84/16
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. September 2016 6 K 734/16 aufgehoben.Mit Beschluss vom 30. September 2016 6 K 734/16 lehnte der Senat des FG den Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht wegen Nichtvorlage der Originalvollmacht ab.
- BFH, 17.03.2008 - IV B 100/07
Entscheidung über Ort der Akteneinsicht - keine prozessleitende Verfügung - …
Auszug aus BFH, 19.01.2017 - IV B 84/16
b) Nach Auffassung des beschließenden Senats, der im Rahmen des Beschwerdeverfahrens als Tatsachengericht eigenes Ermessen auszuüben hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2008 IV B 100, 101/07, BFH/NV 2008, 1177, unter II.2.a), ist das Verlangen des schriftlichen Nachweises der Vollmacht durch Vorlage des Originals der Vollmachturkunde nicht ermessensgerecht.Wird erfolgreich Beschwerde eingelegt, gehen die Kosten in die Gesamtkosten des Hauptverfahrens ein, über die nach § 143 Abs. 1 FGO in der verfahrensabschließenden Entscheidung zu befinden ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1177, unter II.3.).
- BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02
Nachweis der Bevollmächtigung
Auszug aus BFH, 19.01.2017 - IV B 84/16
Im Verhältnis zu einer der in § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO genannten Personen ist die Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht ermessensgerecht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Person tatsächlich nicht oder nicht wirksam bevollmächtigt ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 449, und BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 VII R 18/02, BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606). - BFH, 13.12.2011 - X B 109/11
Nichtvorlage einer Prozessvollmacht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei …
Auszug aus BFH, 19.01.2017 - IV B 84/16
Vielmehr ist in einem solchen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die Vorlage einer Vollmacht für notwendig erachtet wird oder nicht (…BFH-Beschlüsse vom 11. November 2009 I B 152/09, BFH/NV 2010, 449; vom 13. Dezember 2011 X B 109/11).
- FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2021 - 3 V 398/21
Umfang und Ort der Akteneinsicht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
Es ist keine Kostengrundentscheidung zu treffen, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht um ein unselbständiges Nebenverfahren handelt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2017 IV B 84/16, BFH/NV 2017, 605).