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   BFH, 19.01.2021 - I B 3/20   

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https://dejure.org/2021,7462
BFH, 19.01.2021 - I B 3/20 (https://dejure.org/2021,7462)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2021 - I B 3/20 (https://dejure.org/2021,7462)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - I B 3/20 (https://dejure.org/2021,7462)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KStG § 27 Abs 3, KStG § 27 Abs 5 S 1, KStG § 27 Abs 5 S 2, KStG § 27 Abs 5 S 3, KStG VZ 2012
    Keine Ausnahme von § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bei nachträglich festgestellter vGA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 3 KStG 2002, § 27 Abs 5 S 1 KStG 2002, § 27 Abs 5 S 2 KStG 2002, § 27 Abs 5 S 3 KStG 2002, KStG VZ 2012
    Keine Ausnahme von § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bei nachträglich festgestellter vGA

  • IWW

    § 27 Abs. 5 Satz 2 und 3 des Körperschaftsteuergesetze... s, § 27 Abs. 3 KStG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 27 Abs. 5 S. 2 KStG, § 27 Abs. 1 S. 3 KStG, § 27 Abs. 5 S. 3 KStG, § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG, § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG, § 27 Abs. 5 Satz 1 KStG, § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG, § 27 Abs. 5 KStG, § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG, § 27 Abs. 2 Satz 4 KStG, § 27 Abs. 3, 4 KStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die Rechtswirkungen der unterbliebenen Erteilung einer Steuerbescheinigung gem. § 27 Abs. 5 KStG bei nachträglicher Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Keine Ausnahme von § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bei nachträglich festgestellter vGA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 27 Abs. 3, Abs. 5 Sätze 1 bis 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die Rechtswirkungen der unterbliebenen Erteilung einer Steuerbescheinigung gem. § 27 Abs. 5 KStG bei nachträglicher Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Ausnahme von § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bei nachträglich festgestellter vGA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nachträglich festgestellte vGA - und die gesetzlich fingierte Null EUR-Bescheinigung

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Keine Ausnahme von § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bei nachträglich festgestellter vGA

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.02.2015 - I R 3/14

    Einlagekonto: kein Direktzugriff, Bindung der Steuerbescheinigung -

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - I B 3/20
    Denn mit der Neufassung des § 27 Abs. 5 KStG hat der Gesetzgeber eindeutig seinen Willen zu erkennen gegeben, dass die Rechtsfolgen einer nicht rechtzeitig oder gar nicht erteilten Steuerbescheinigung die materiell-rechtliche Berechnung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG überlagern sollen (Senatsurteil vom 11.02.2015 - I R 3/14, BFHE 249, 448, BStBl II 2015, 816; Senatsbeschluss vom 11.07.2018 - I R 30/16, BFHE 262, 347, BStBl II 2019, 283).

    Eine Differenzierung nach dem Grad der Erkennbarkeit der vGA im jeweiligen Einzelfall liefe dem mit der Verwendungsfestschreibung (und der damit verbundenen Präklusion) nach § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG verfolgten Zweck zuwider, zeitnah rechtssichere Verhältnisse über den maßgeblichen Bestand des steuerlichen Einlagekontos für die Steuerverwaltung und den Kreis der Bescheinigungsadressaten zu schaffen (s. dazu Senatsurteil in BFHE 249, 448, BStBl II 2015, 816).

  • BFH, 11.07.2018 - I R 30/16

    Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - I B 3/20
    Denn mit der Neufassung des § 27 Abs. 5 KStG hat der Gesetzgeber eindeutig seinen Willen zu erkennen gegeben, dass die Rechtsfolgen einer nicht rechtzeitig oder gar nicht erteilten Steuerbescheinigung die materiell-rechtliche Berechnung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG überlagern sollen (Senatsurteil vom 11.02.2015 - I R 3/14, BFHE 249, 448, BStBl II 2015, 816; Senatsbeschluss vom 11.07.2018 - I R 30/16, BFHE 262, 347, BStBl II 2019, 283).

    Aus dem Umstand, dass der Senat in seinem Beschluss in BFHE 262, 347, BStBl II 2019, 283, der den Fall der unterbliebenen Bescheinigung einer "offenen" Ausschüttung betraf, die durch die Anwendung des § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG ausgelösten Rechtsfolgen als für Gesellschaft und Anteilseigner "zumutbar" bezeichnet hat, weil von der ausschüttenden Körperschaft regelmäßig verlangt werden könne, sich spätestens anlässlich der Erstellung der Feststellungserklärung nach § 27 Abs. 2 Satz 4 KStG mit dem Umfang ihrer Bescheinigungspflicht nach § 27 Abs. 3 und 4 KStG zu befassen, ist nicht abzuleiten, dass die Anwendung der Rechtsfolgen des § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG unter dem Vorbehalt einer einzelfallbezogenen Zumutbarkeitsprüfung steht.

  • BFH, 27.02.2018 - I B 37/17

    Vereinbarkeit des § 27 Abs. 8 Satz 4 KStG mit dem EU-Recht

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - I B 3/20
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a., wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 20.06.2011 - I B 108/10, BFH/NV 2011, 1924, und vom 27.02.2018 - I B 37/17, BFH/NV 2018, 841, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.06.2011 - I B 108/10

    Fortbestand des Verlustabzugs nach Abwärtsverschmelzung (§ 8 Abs. 4 KStG 1996 n.

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - I B 3/20
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a., wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 20.06.2011 - I B 108/10, BFH/NV 2011, 1924, und vom 27.02.2018 - I B 37/17, BFH/NV 2018, 841, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15

    Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Einlagenkonto

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - I B 3/20
    c) Für den streitgegenständlichen Fall einer durch die Außenprüfung nachträglich festgestellten vGA gilt nichts Abweichendes (ebenso Urteil des Sächsischen FG vom 08.06.2016 - 2 K 1860/15, Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 156).
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 14/18

    Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den

    Die Fiktion der Nichtverwendung des Einlagekontos für die Ausschüttung der Klägerin an A gemäß § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG überlagert die materiell-rechtliche Prüfung der Einlagenrückgewähr anhand der Verwendungsrechnung i.S. des § 27 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 KStG (s. zu einer im Abflusszeitpunkt nicht erkannten verdeckten Gewinnausschüttung BFH-Beschluss vom 19.01.2021 - I B 3/20, BFH/NV 2021, 648, Rz 13).

    Diese Pflichten der ausschüttenden Gesellschaft stehen auch nicht unter dem Vorbehalt, dass sie nur zu erfüllen sind, wenn der Kapitalgesellschaft dies im Einzelfall zumutbar oder erkennbar ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2021, 648, Rz 15).

  • BFH, 01.06.2021 - XI B 27/20

    Besteuerung von Betreuungs- und Pflegeleistungen; Anerkennung des Leistenden als

    b) Eine Rechtsfrage ist indes nicht klärungsbedürftig, wenn sich die Antwort ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27.02.2018 - I B 37/17, BFH/NV 2018, 841, Rz 12; vom 12.06.2019 - XI B 71/18, BFH/NV 2019, 1329, Rz 10; vom 19.01.2021 - I B 3/20, BFH/NV 2021, 648, Rz 11; jeweils m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.05.2022 - 8 K 8077/20

    Gesonderter Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach KStG zum 31.03.2007

    Deren Rechtsfolgen überlagern die materiell-rechtliche Berechnung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG (BFH, Urteile vom 11. Februar 2015, I R 3/14, BStBl. II 2015, 816; vom 11. Juli 2018, I R 30/16, BStBl. II 2019, 283 1Hinweis des Dokumentars: Beschluss, nicht UrteilHinweis des Dokumentars: Beschluss, nicht Urteil; Beschluss vom 19. Januar 2021, I B 3/20, BFH/NV 2021, 648).
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