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   BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19   

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https://dejure.org/2021,18509
BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19 (https://dejure.org/2021,18509)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2021 - VII R 38/19 (https://dejure.org/2021,18509)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - VII R 38/19 (https://dejure.org/2021,18509)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rücknahme eines nichtigen Haftungsbescheides; maßgeblicher Zeitpunkt für die insolvenzrechtliche Begründung einer Haftungsforderung

  • Betriebs-Berater

    Entstehung eines Haftungsanspruchs - Begründung einer Insolvenzforderung

  • rewis.io

    Entstehung eines Haftungsanspruchs - Begründung einer Insolvenzforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Rücknahme eines nichtigen Haftungsbescheides; maßgeblicher Zeitpunkt für die insolvenzrechtliche Begründung einer Haftungsforderung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Rücknahme eines nichtigen Haftungsbescheides; maßgeblicher Zeitpunkt für die insolvenzrechtliche Begründung einer Haftungsforderung

  • datenbank.nwb.de

    Entstehung eines Haftungsanspruchs - Begründung einer Insolvenzforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftungsforderung in der Insolvenz - und die Rücknahme des Haftungsbescheids

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rücknahme eines rechtswdrigen Steuerbescheids - als Ermessensentscheidung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 191 Abs 1, AO § 35, AO § 34 Abs 1, AO § 130 Abs 1, AO § 125, AO § 69
    Haftung, Faktischer Geschäftsführer, Insolvenz

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    1. Kann für die insolvenzrechtliche Begründung des Haftungsanspruchs auf die Nichtentrichtung der Steuer nach dem Grundsatz der anteiligen Tilgung bei tatsächlicher Fälligkeit (§ 34 Abs. 1 Satz 2 AO) abgestellt werden, wenn eine Pflichtverletzung i.S. des § 69 AO vorangeht, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1663
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 12.06.2018 - VII R 2/17

    Haftungsbescheid und bevorstehende Restschuldbefreiung des Haftungsschuldners

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19
    NV: Für die insolvenzrechtliche Begründung einer Haftungsforderung kommt es nicht auf die zugrunde liegende Steuerschuld an, sondern darauf, ob die maßgebliche Handlung bzw. Unterlassung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begangen wurde (vgl. BFH-Urteil vom 12.06.2018 - VII R 2/17).

    Für die insolvenzrechtliche Begründung einer Haftungsforderung komme es nicht auf die zugrunde liegende Steuerschuld, sondern darauf an, ob die maßgebliche Handlung bzw. Unterlassung, die die Haftungsinanspruchnahme begründe, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begangen worden sei (Hinweis auf Senatsurteil vom 12.06.2018 - VII R 2/17, BFH/NV 2019, 6).

    In dem Fall des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem Az. VII R 2/17 habe die frühestmögliche Pflichtverletzung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelegen, so dass sich die streitentscheidende Frage dort nicht gestellt habe.

    (1) Ob eine Insolvenzforderung vorliegt, richtet sich danach, wann der Rechtsgrund für den streitigen Anspruch gelegt worden ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2019, 6, Rz 19; vom 16.05.2013 - IV R 23/11, BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 19; BFH-Beschluss vom 01.04.2008 - X B 201/07, BFH/NV 2008, 925, unter II.2.c, m.w.N.).

    Für die insolvenzrechtliche Begründung der Haftungsforderung kommt es deshalb weder auf die zugrunde liegende Steuerschuld noch auf den Erlass des Haftungsbescheids an, sondern darauf, ob die für die Haftung maßgebliche Handlung bzw. Unterlassung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begangen wurde (Senatsurteil in BFH/NV 2019, 6, Rz 19, m.w.N.).

    Denn die Haftungsforderung ist nach den obigen Ausführungen erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens i.S. des § 38 InsO begründet worden und wird deshalb von einer Restschuldbefreiung (§ 301 InsO) nicht erfasst (Senatsurteil in BFH/NV 2019, 6, Rz 18).

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19
    (1) Ob eine Insolvenzforderung vorliegt, richtet sich danach, wann der Rechtsgrund für den streitigen Anspruch gelegt worden ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2019, 6, Rz 19; vom 16.05.2013 - IV R 23/11, BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 19; BFH-Beschluss vom 01.04.2008 - X B 201/07, BFH/NV 2008, 925, unter II.2.c, m.w.N.).

    Der Rechtsgrund für Steueransprüche, zu denen auch der Haftungsanspruch nach § 69 AO gehört (§ 37 Abs. 1 AO), ist gelegt, wenn der gesetzliche (Besteuerungs-)Tatbestand verwirklicht wird (BFH-Urteil in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759).

  • BFH, 23.09.2009 - XI R 56/07

    Keine Rücknahme eines Verspätungszuschlags wegen Eintritts einer

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19
    Die Ablehnung der Rücknahme eines (rechtswidrigen) unanfechtbaren Verwaltungsakts ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Betroffene die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Rücknahme rechtfertigen, mit einem fristgerecht eingelegten Rechtsbehelf gegen den Verwaltungsakt hätte vorbringen können (BFH-Urteil vom 23.09.2009 - XI R 56/07, BFH/NV 2010, 12, unter II.3.a aa; Senatsbeschluss vom 22.06.1999 - VII B 244/98, BFH/NV 1999, 1583).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19
    Aus der Funktion des Revisionsverfahrens und aus § 118 Abs. 2 FGO folgt, dass neues tatsächliches Vorbringen zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Rechts im Revisionsverfahren nicht berücksichtigt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 05.10.1999 - VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93, unter 2.).
  • BFH, 22.06.1999 - VII B 244/98

    Gesamtvollstreckung; Feststellungsbescheid

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19
    Die Ablehnung der Rücknahme eines (rechtswidrigen) unanfechtbaren Verwaltungsakts ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Betroffene die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Rücknahme rechtfertigen, mit einem fristgerecht eingelegten Rechtsbehelf gegen den Verwaltungsakt hätte vorbringen können (BFH-Urteil vom 23.09.2009 - XI R 56/07, BFH/NV 2010, 12, unter II.3.a aa; Senatsbeschluss vom 22.06.1999 - VII B 244/98, BFH/NV 1999, 1583).
  • BFH, 08.06.2007 - VII B 280/06

    Auswahlermessen bei Haftung des Haupttäters nach § 71 AO

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19
    Im Übrigen handelt es sich beim Erlass eines Haftungsbescheids um eine Ermessensentscheidung (§ 191 Abs. 1 AO) und im Rahmen des Ermessens ist der Verschuldensgrad zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 08.06.2007 - VII B 280/06, BFH/NV 2007, 1822, unter II.1.a), der sich wiederum nur auf eine bestimmte Pflichtverletzung beziehen kann.
  • BFH, 30.11.1999 - IX R 57/98

    Ehegatten; Zusammenveranlagung; Einzelbescheide

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19
    Maßgebend ist, wie der Adressat selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verstehen konnte (BFH-Urteile vom 18.07.1994 - X R 33/91, BFHE 175, 294, BStBl II 1995, 4, und vom 30.11.1999 - IX R 57/98, BFH/NV 2000, 678, unter II.1.a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2012 - V R 1/12

    Wirkung des Tabelleneintrags - Kostenpflicht bei Bescheidungsurteil)

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19
    Sie kann im finanzgerichtlichen Verfahren nur daraufhin überprüft werden, ob die Ablehnung der Rücknahme rechtswidrig gewesen ist, weil das FA die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Urteil vom 06.12.2012 - V R 1/12, BFH/NV 2013, 906).
  • BFH, 22.10.2019 - VII R 24/18

    Anspruch auf Verzinsung nach Unionsrecht

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19
    (1) Der Regelungsinhalt eines Verwaltungsakts bestimmt sich nicht nach dem, was die Behörde mit ihrer Erklärung gewollt hat (Senatsurteil vom 22.10.2019 - VII R 24/18, BFHE 267, 90, Rz 16).
  • BFH, 27.11.1996 - X R 20/95

    Vorläufigkeit wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19
    Die Auslegung des Verwaltungsakts muss dabei einen Anhalt in der bekanntgegebenen Regelung haben (BFH-Urteil vom 27.11.1996 - X R 20/95, BFHE 183, 348, BStBl II 1997, 791, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 18.07.1994 - X R 33/91

    Entstehung von Aussetzungszinsen nach - 1. Vollziehungsaussetzung sowohl des

  • BFH, 09.05.1985 - IV R 172/83

    Rücknahme - Steuerverwaltungsakt - Nichtigkeit - Fortsetzungsfeststellungsklage -

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

  • BFH, 21.07.2009 - VII R 50/08

    Haftungsansprüche aus der Geschäftsführertätigkeit während des

  • BFH, 24.01.1995 - VII B 142/94

    Zur Frage, ob der Ablauf der Festsetzungsfrist für den Erlaß eines neuen

  • BFH, 27.06.1994 - VII R 110/93

    1. Nichtigkeit und Rücknahme einer vorläufigen Bestellung nach § 40 a StBerG - 2.

  • BFH, 31.01.2012 - I S 15/11

    Klagebefugnis des Insolvenzschuldners gegen nach Eröffnung des

  • BFH, 01.04.2008 - X B 201/07

    Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

  • FG Sachsen, 24.09.2019 - 3 K 269/19

    Rücknahme eines nichtigen Verwaltungsakts - insolvenzrechtliches Entstehen einer

  • BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93

    Haftung des alleinigen Kommanditisten einer inzwischen im Handelsregister

  • BFH, 05.04.2017 - II R 30/15

    Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

  • BFH, 28.06.2022 - VII R 23/21

    Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

    b) Ob eine Insolvenzforderung vorliegt, richtet sich danach, wann der Rechtsgrund für den streitigen Anspruch gelegt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 19.01.2021 - VII R 38/19, BFH/NV 2021, 1057, Rz 26).
  • BFH, 05.04.2022 - VII R 18/21

    Haftung der Organgesellschaft für nach Beendigung der Organschaft entstandene

    b) Ob eine Insolvenzforderung vorliegt, richtet sich danach, wann der Rechtsgrund für den streitigen Anspruch gelegt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 19.01.2021 - VII R 38/19, BFH/NV 2021, 1057, Rz 26, m.w.N.).

    Für die insolvenzrechtliche Begründung einer Haftungsforderung kommt es weder auf die zugrunde liegende Steuerschuld noch auf den Erlass des Haftungsbescheids an, sondern darauf, ob die für die Haftung maßgebliche Handlung bzw. Unterlassung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begangen wurde (Senatsurteil in BFH/NV 2021, 1057, Rz 27).

  • BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20

    Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

    Der Senat hat erst unlängst klargestellt, dass sich die maßgebliche Handlung bzw. Unterlassung nach dem Inhalt des Haftungsbescheids richtet (Senatsurteil vom 19.01.2021 - VII R 38/19, BFH/NV 2021, 1057, Rz 28).
  • BFH, 14.12.2021 - VII R 14/19

    Haftung für Säumniszuschläge; Herabsetzung der Haftungsschuld wegen Überschuldung

    Welches die maßgebliche Handlung bzw. Unterlassung ist, die dem Haftungsschuldner zur Last gelegt wird, ist dem Haftungsbescheid zu entnehmen, um dessen Wirksamkeit die Beteiligten streiten (Senatsurteil vom 19.01.2021 - VII R 38/19, BFH/NV 2021, 1057, Rz 28).
  • BFH, 13.12.2022 - VII R 49/20

    Energiesteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten

    Ein förmlicher Steuerbescheid über einen Steueranspruch, der eine Insolvenzforderung betrifft, ist unwirksam (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 19.01.2021 - VII R 38/19, BFH/NV 2021, 1057, Rz 24, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2023 - VII R 47/20

    Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers für Biersteuer

    Welches die maßgebliche Handlung beziehungsweise Unterlassung ist, die dem Haftungsschuldner zur Last gelegt wird, ist dem Haftungsbescheid zu entnehmen, um dessen Wirksamkeit die Beteiligten streiten (Senatsurteile vom 19.01.2021 - VII R 38/19, Rz 28 und vom 14.12.2021 - VII R 14/19, Rz 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21

    Abwassergebühren; Eröffnung des Insolvenzverfahren während des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist für Frage, ob eine Insolvenzforderung im Sinne des § 38 InsO gegeben ist, nur die vollständige Verwirklichung des (Besteuerungs-)Tatbestands maßgeblich, nicht aber die Entstehung oder Fälligkeit der Steuerschuld (vgl. BFH, Urteil vom 19.01.2021 - VII R 38/19 - juris Rn. 26, Urteil vom 16.05.2013 - IV R 23/11 - BFHE 241, 233, juris Rn. 19; Klüger in Koenig, AO, 4. Aufl., § 251 Rn. 46; Werth in Klein, AO, 15. Aufl., § 251 Rn. 23).
  • BFH, 01.09.2021 - VI R 38/19

    Auslegung eines lediglich mit "Haftungsbescheid" bezeichneten Verwaltungsakts als

    Die Auslegung des Verwaltungsakts muss dabei einen Anhalt in der bekanntgegebenen Regelung haben (BFH-Urteile vom 27.11.1996 - X R 20/95, BFHE 183, 348, BStBl II 1997, 791, unter 3., m.w.N., und vom 19.01.2021 - VII R 38/19, Rz 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2843/21

    Abwassergebühren; Begründung einer Gebührenforderung vor Insolvenzeröffnung und

    Unerheblich ist dagegen der Zeitpunkt des Entstehens oder der Fälligkeit der Steuerschuld (vgl. BFH, Urteil vom 19.01.2021 - VII R 38/19 - juris Rn. 26, Urteil vom 16.05.2013 - IV R 23/11 - BFHE 241, 233, juris Rn. 19; Klüger in Koenig, AO, 4. Aufl., § 251 Rn. 46).
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