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BFH, 19.02.1999 - VIII B 77/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegung - Steuerrechtliche Ungleichbehandlung - Gewinnermittlung - Darlehensverlust - Finanzplandarlehen
- Judicialis
FGO § 132; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 17 Abs. 2; ; EStG § 17; ; EStG § 4 ff.; ; EStG § 16
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 17 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2, 3
Nachträgliche AK; Bürgschaftsinanspruchnahme und Darlehensverluste - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98
Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten
Schließlich würde der Ansatz der Bürgschaftsschuld im Zeitpunkt des Kriseneintritts zu einer Ungleichbehandlung zwischen stehengelassenen Gesellschafterdarlehen und stehengelassenen Bürgschaften führen, obwohl sowohl gesellschaftsrechtlich (§ 32a Abs. 1 und § 32a Abs. 2 GmbHG) als auch steuerrechtlich (vgl. hierzu BFH, Beschluß vom 19. Februar 1999 VIII B 77/98, BFH/NV 1999, 929) eine Gleichbehandlung beider Finanzierungsmaßnahmen geboten ist. - FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 7 K 5384/05
Spieleinsätze der Kunden eines Lotterievermittlers kein durchlaufender Posten - …
- FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2009 - 5 K 1494/06
Sanierungsgewinn: keine Steuerbefreiung für Teilerlass bei fehlender …
Zu den Zahlungsverpflichtungen gehören danach auch Tilgungsleistungen für verbliebene Verbindlichkeiten, denn wenn die voraussichtlich erzielbaren Erträge nicht zur Erbringung dieser Leistungen ausreichen würden, träte erneut Zahlungsunfähigkeit ein (BFH-Beschluss vom 17. Februar 1999, IV B 153/97, BFH/NV 1999, 929). - FG Köln, 09.06.2011 - 11 K 3311/08
Vermittlungsleistung; Frage der Annahme einer sog. einheitlichen Leistung bei …
Zwar kann es bei sog. Bagatellbeträgen entbehrlich sein, dass der Zahlungsberechtigte die Identität der Zahlungsverpflichteten kennt (…BFH-Beschluss vom 27.02.1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744; BFH-Urteil vom 15.04.1999 V R 45/98, BFH/NV 1999, 929).