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   BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07   

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https://dejure.org/2008,3426
BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07 (https://dejure.org/2008,3426)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2008 - XI B 205/07 (https://dejure.org/2008,3426)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - XI B 205/07 (https://dejure.org/2008,3426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Selbständigkeit des leistenden Unternehmers; Beiladung des Leistungsempfängers; Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als Verfahrensmangel; Rügeverzicht; Verteilung der Feststellungslast; Divergenz

  • Judicialis

    FGO § 60 Abs. 1; ; FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 1; ; UStG § 2; ; UStG § 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Überprüfung der Selbständigkeit des leistenden Unternehmers; Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als Verfahrensmangel; Verteilung der Feststellungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unternehmer
    Selbstständigkeit
    Selbstständigkeit natürlicher Personen
    Allgemeine Ausführungen
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (36)

  • BFH, 21.03.2002 - III R 42/00

    Pflegegeld und Pflegepauschbetrag müssen sich nicht ausschließen

    Auszug aus BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07
    Im Steuerprozess liegt nach ständiger Rechtsprechung die Feststellungslast für die steuerbegründenden Tatsachen beim Steuergläubiger, für die steuerbefreienden oder -mindernden Tatsachen beim Steuerschuldner (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. März 2002 III R 42/00, BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417, unter II.2.b).
  • BFH, 10.10.2002 - I B 147/01

    Zulassung der Revision - willkürliche FG-Entscheidung

    Auszug aus BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07
    Schließlich ist die Revision nach dem vom Kläger zitierten Beschluss des BFH vom 10. Oktober 2002 I B 147/01 (BFH/NV 2003, 197) auch gegen solche Entscheidungen der FG zuzulassen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als willkürlich zu bezeichnen wären.
  • BFH, 17.03.2005 - X B 46/04

    NZB: rechtliches Gehör, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07
    b) Soweit der durch einen Steuerberater in der mündlichen Verhandlung vertretene Kläger einen Sachaufklärungsmangel und damit einen Verstoß gegen § 76 Abs. 1 FGO geltend macht, hat er es ausweislich des Sitzungsprotokolls unterlassen, diesen vermeintlichen Verstoß des FG in der mündlichen Verhandlung vom 28. Juni 2007 zu rügen; er kann sich deshalb mit der Nichtzulassungsbeschwerde hierauf nicht mehr berufen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. März 2005 X B 46/04, BFH/NV 2005, 1132; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 29. Juni 2005 VI B 120/04, BFH/NV 2005, 1848; vom 28. August 2006 V B 60/05, BFH/NV 2006, 2311).
  • BFH, 25.06.2009 - V R 37/08

    Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt -

    Die Frage, ob eine Tätigkeit selbständig oder nicht selbständig ausgeübt wird, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beantworten (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 209, 162, BStBl II 2005, 730; BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210).
  • BFH, 23.09.2009 - II R 66/07

    Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für

    Die Unternehmereigenschaft des Leistenden ist bei der Steuerfestsetzung gegen den Leistungsempfänger, der den Vorsteuerabzug begehrt, und in einem etwaigen Rechtsstreit ebenfalls eigenständig zu prüfen (BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210).
  • FG Hamburg, 30.08.2016 - 6 V 105/16

    Einstweilige Anordnung: Anspruch des Unternehmers auf Erteilung einer

    Die Unternehmereigenschaft des Leistenden ist bei der Steuerfestsetzung gegen den Leistungsempfänger, der den Vorsteuerabzug begehrt, und in einem etwaigen Rechtsstreit ebenfalls eigenständig zu prüfen (BFH, Beschluss vom 19.02.2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210).
  • BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08

    Verfahrensmangel - Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Die Zulassung der Revision gegen das Urteil des FG wegen Vorenthaltung des gesetzlichen Richters durch eine unberechtigte Ablehnung eines Befangenheitsantrages kann nur bei einer greifbar gesetzwidrigen und damit willkürlichen Zurückweisung des Befangenheitsantrages erreicht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210, m.w.N).
  • BFH, 04.12.2008 - XI B 250/07

    Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen -

    Soweit das in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene FA weitere Sachaufklärungsmängel geltend macht, hat es ausweislich des Sitzungsprotokolls diese vermeintlichen Verstöße des FG in der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2007 nicht gerügt; es kann sich deshalb mit der Nichtzulassungsbeschwerde hierauf nicht mehr berufen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2011 - 1 K 1040/11

    Erlass wegen späterer EuGH-Rechtsprechung

    Im Übrigen ist eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht erforderlich, weil sich ein Anspruch auf Erlass der Steuerforderungen auch nicht aus den Rechtsgrundsätzen ergibt, nach denen der Europäische Gerichtshof einen Anspruch auf Aufhebung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung für gegeben hält (vgl. BFH, Urteil vom 29. Mai 2008, V R 45/06, BFH/NV 2008, 1210).
  • FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 695/03

    Vorsteuerabzug aus Gutschriften bei fehlender Selbstständigkeit bzw. mangelndem

    Da aber nach Abwägung aller Gesichtspunkte die oben genannten Merkmale gegen eine Selbständigkeit gewichtiger sind, nämlich die Weisungsgebundenheit und die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Klägers sowie das Fehlen von Vermögensrisiko und Unternehmerinitiative, geht der Senat nicht von einer Unternehmereigenschaft der Werber aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210, vom 9. Januar 2004 V B 140/03, BFH/NV 2004, 543 ;und vom 28. Februar 2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957 ).

    Welches Finanzamt die Frage der Unternehmereigenschaft der Werber zu prüfen hat, kann dahinstehen, jedenfalls ist im Rechtsstreit des den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmers die Unternehmereigenschaft des Leistenden eigenständig zu prüfen, vgl. BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210.

  • BFH, 29.10.2008 - V B 110/07

    Richterablehnung als Verfahrensfehler

    Voraussetzung für eine schlüssige Verfahrensrüge ist deshalb, dass sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (ständige Rechtsprechung z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210; vom 14. März 2007 VIII B 103/06, BFH/NV 2007, 1330, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 631/10

    Anspruch einer GmbH nach ukrainischem Recht mit inländischer Zweigniederlassung

    Die Unternehmereigenschaft des Leistenden ist bei der Steuerfestsetzung gegen den Leistungsempfänger, der den Vorsteuerabzug begehrt, und in einem etwaigen Rechtsstreit ebenfalls eigenständig zu prüfen (BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210).
  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 149/12

    Grunderwerbsteuer: Definition des herrschenden Unternehmens i. S. des § 6a GrEStG

    Hierzu hat die Rechtsprechung zahlreiche Kriterien (Indizien) beispielhaft aufgeführt, die für die bezeichnete Abgrenzung Bedeutung haben können und die im konkreten Einzelfall zu gewichten und gegeneinander abzuwägen sind (BFH-Beschluss vom 19.02.2008 XI B 205/07, BFH/NV 2008, 1210).
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