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   BFH, 19.02.2009 - IV R 97/06   

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https://dejure.org/2009,4107
BFH, 19.02.2009 - IV R 97/06 (https://dejure.org/2009,4107)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2009 - IV R 97/06 (https://dejure.org/2009,4107)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - IV R 97/06 (https://dejure.org/2009,4107)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    FGO § 52a Abs. 1, § 120 Abs. 1, § 138; ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1; SigG § 2, § 5 Abs. 2, § 7; ERVVOBVerwG/BFH § 1

  • openjur.de

    Monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur; Wirksamkeit einer Revisionseinlegung und einer Erledigungserklärung; Funktion der Signatur; Erledigung der Hauptsache

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 52a Abs. 1, § 120 Abs. 1, § 138; ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1; SigG § 2, § 5 Abs. 2, § 7; ERVVOBVerwG/BFH § 1

  • Betriebs-Berater

    Monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur

  • Judicialis

    FGO § 52a Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 1; ; FGO § 138; ; ZPO § 91a Abs. 1 S. 1; ; SigG § 2; ; SigG § 5 Abs. 2; ; SigG § 7; ; ERVVOBVerwG/BFH § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer nach § 52a Abs. 1 FGO elektronisch übermittelten Revisionseinlegung und Erledigungserklärung im Hinblick auf die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur

  • datenbank.nwb.de

    Monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur; Wirksamkeit einer Revisionseinlegung und einer Erledigungserklärung; Funktion der Signatur

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auf elektronischem Weg übermittelte Revision mit entsprechender Signatur ist seit dem 1. 12. 2004 zulässig ? Seit dem 1. 1. 2006 können bei den FG im Land NRW Erledigungserklärungen auf elektronischem Weg mit entsprechender Signatur wirksam abgegeben werden ? Zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektronische Revisionseinlegung mit Signaturkarte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer nach § 52a Abs. 1 FGO elektronisch übermittelten Revisionseinlegung und Erledigungserklärung im Hinblick auf die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 52a Abs 1 S 3, SigG § 2 Nr 3, SigG § 7 Abs 1 Nr 7
    Anwendungsbeschränkung; EGVP-Verfahren; Signaturschlüssel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 385
  • BB 2009, 1155
  • DB 2009, 1220
  • BStBl II 2009, 542
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.10.2006 - XI R 22/06

    Zulässigkeit einer Klage bei Verwendung eines "monetär" beschränkten

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 97/06
    Mit Hilfe des Unterschriftserfordernisses soll der Aussteller unzweifelhaft identifiziert werden; ferner soll sichergestellt sein, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern eine verbindliche Prozesserklärung dem Gericht zugeleitet wird (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 XI R 22/06, BFHE 215, 47, BStBl II 2007, 276, unter II.1. der Gründe, m.w.N.).

    Ihrer Rechtsnatur nach ist die Signatur ein Funktionsäquivalent zur eigenhändigen Unterschrift (BFH-Urteil in BFHE 215, 47, BStBl II 2007, 276, unter II.1. der Gründe, m.w.N.).

    Die monetäre Beschränkung hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung; die Signatur erfüllt ihren Zweck, indem die Authentizität der Herkunft des Dokuments gewährleistet wird (BFH-Urteil in BFHE 215, 47, BStBl II 2007, 276, unter II.2.c der Gründe).

  • BFH, 10.07.2002 - VII B 6/02

    Eigenhändige Unterschrift

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 97/06
    Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich die eigenhändige (handschriftliche) Unterschrift unter das entsprechende Schriftstück (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2002 X B 143/01, BFH/NV 2002, 669, m.w.N.; vom 10. Juli 2002 VII B 6/02, BFH/NV 2002, 1597).
  • BFH, 30.05.2007 - III B 12/06

    Entscheidungen bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 97/06
    Das FG hat jedoch verfahrensfehlerhaft die Erledigungserklärung als unwirksam erachtet und die Klage durch Urteil als unzulässig abgewiesen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 III B 12/06, BFH/NV 2007, 1905).
  • BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99

    Verpflichtungserklärung vor dem FG

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 97/06
    Durch die übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten wurde der Rechtsstreit beendet (BFH-Urteil vom 16. November 2000 XI R 28/99, BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303, unter II.1. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 15.01.2002 - X B 143/01

    Bestimmende Schriftsätze; Schriftform; Wiedereinsetzung; Organisationsmängel

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 97/06
    Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich die eigenhändige (handschriftliche) Unterschrift unter das entsprechende Schriftstück (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2002 X B 143/01, BFH/NV 2002, 669, m.w.N.; vom 10. Juli 2002 VII B 6/02, BFH/NV 2002, 1597).
  • FG Münster, 13.10.2006 - 11 K 3833/05

    Anforderungen an eine, für die wirksame Übermittlung einer Erledigungserklärung

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - IV R 97/06
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 55 veröffentlicht.
  • FG Münster, 26.04.2017 - 7 K 2792/14

    Finanzgerichtsverfahren - Unzulässigkeit einer Klage bei Übermittlung an das

    Zum anderen soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern um eine verbindliche Prozesserklärung, die dem Gericht bewusst zugeleitet worden ist (vgl. etwa BFH-Urteil vom 19.02.2009 - IV R 97/06, BStBl. II 09, 542, mit weiterem Nachweis).

    Die Funktion dieser Signatur für elektronisch übermittelte Dokumente entspricht der Funktion der eigenhändigen Unterschrift bei schriftlich eingereichten Dokumenten (vgl. BFH, Urteil vom 19.02.2009 - IV R 97/06, BStBl. II 09, 542).

  • FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08

    Elektronischer Rechtsverkehr - Klageerhebung per E-Mail - Wiedereinsetzung in den

    Zum andern soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern um eine verbindliche Prozesserklärung, die dem Gericht bewusst zugeleitet worden ist (vgl. etwa BFH-Urteil vom 19.02.2009 - IV R 97/06, BStBl. II 09, 542, mit weiterem Nachweis).

    Die Funktion dieser Signatur für elektronisch übermittelte Dokumente entspricht der Funktion der eigenhändigen Unterschrift bei schriftlich eingereichten Dokumenten (vgl. BFH-Urteil vom 19.02.2009 - IV R 97/06, BStBl. II 09, 542, auch zu den Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur).

  • FG Hessen, 18.10.2023 - 4 K 895/23

    Rollenbezogene Auslegung der Pflicht zur Nutzung des elektronischen

    Denn eine Erledigungserklärung kann nur in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden (§ 155 FGO in Verbindung mit § 91a Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO); vgl. BFH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IV R 97/06 -, BFHE 224, 385, BStBl II 2009, 542).
  • FG Hamburg, 22.01.2019 - 2 K 212/18

    Finanzgerichtsordnung: Formerfordernisse bei Anbringung einer Klage bei der

    Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich die eigenhändige handschriftliche Unterschrift des Klägers bzw. seines Bevollmächtigten (vgl. z.B. Bundesfinanzhof-Urteil vom 19. Februar 2009, IV R 97/06, BStBl II 2009, 542).
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