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   BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08   

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https://dejure.org/2009,11087
BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08 (https://dejure.org/2009,11087)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2009 - VIII B 52/08 (https://dejure.org/2009,11087)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - VIII B 52/08 (https://dejure.org/2009,11087)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nur greifbar gesetzwidrige Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als Verfahrensmangel rügbar; Hinweis des Berichterstatters auf vorläufigen Verfahrensausgang und Ladung unter Wahrung der Mindestfrist des § 91 Abs. 1 FGO keine zureichenden Ablehnungsgründe

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3

  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als Verfahrensmangel; Bildung einer vorläufigen für den Kläger ungünstigen Meinung eines Richters als Berichterstatters vor dem Abschluss der mündlichen Verhandlung kein zureichender Ablehnungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08
    Ein solcher Verstoß durch die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs kann indessen nur dann als Verfahrensmangel nach §§ 115 Abs. 2 Nr. 3, 119 Nr. 1 FGO geltend gemacht werden (vgl. Begründung zum Zweiten Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 zu Art. 1 Nr. 18 in BTDrucks 14/4061, S. 11 f.; Spindler, Der Betrieb 2001, 61, 62; ferner BFH-Beschluss vom 19. August 2002 VIII B 112/02, BFH/NV 2003, 65, unter Bezugnahme auf Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 128 Rz 9 und § 119 Rz 9), wenn der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88; in BFH/NV 2003, 640; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 9).

    Soweit der Kläger eine Fehlerhaftigkeit der Geschäftsverteilung des FG und damit eine vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank rügt (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), fehlt es schon an dem ihm obliegenden Vortrag konkreter Tatsachen, die geeignet erscheinen, eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts darzutun (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 1996 V R 53/95, BFH/NV 1997, 37; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638), zumal nicht jeder Fehler bei der Besetzung der Richterbank zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) führt (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 190, 47, 56, BStBl II 2000, 88, 92).

  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08
    Daher kann eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht auf die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gestützt werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640).

    Ein solcher Verstoß durch die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs kann indessen nur dann als Verfahrensmangel nach §§ 115 Abs. 2 Nr. 3, 119 Nr. 1 FGO geltend gemacht werden (vgl. Begründung zum Zweiten Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 zu Art. 1 Nr. 18 in BTDrucks 14/4061, S. 11 f.; Spindler, Der Betrieb 2001, 61, 62; ferner BFH-Beschluss vom 19. August 2002 VIII B 112/02, BFH/NV 2003, 65, unter Bezugnahme auf Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 128 Rz 9 und § 119 Rz 9), wenn der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88; in BFH/NV 2003, 640; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 9).

  • BFH, 10.05.1996 - V R 53/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08
    Soweit der Kläger eine Fehlerhaftigkeit der Geschäftsverteilung des FG und damit eine vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank rügt (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), fehlt es schon an dem ihm obliegenden Vortrag konkreter Tatsachen, die geeignet erscheinen, eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts darzutun (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 1996 V R 53/95, BFH/NV 1997, 37; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638), zumal nicht jeder Fehler bei der Besetzung der Richterbank zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) führt (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 190, 47, 56, BStBl II 2000, 88, 92).
  • BFH, 26.08.1997 - VII B 80/97
    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08
    Die Erwägungen des FG im Beschluss vom 9. Oktober 2007, mit dem es das Ablehnungsgesuch des Klägers gegen die abgelehnten Richterinnen zurückgewiesen hat, orientieren sich erkennbar an dieser Rechtsprechung und sind insbesondere auch auf der Grundlage der dienstlichen Äußerungen, die in positiver wie in negativer Hinsicht zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 26. August 1997 VII B 80/97, BFH/NV 1998, 463), keineswegs völlig unvertretbar.
  • BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Berichtigungsbeschluss

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08
    Soweit der Kläger eine Fehlerhaftigkeit der Geschäftsverteilung des FG und damit eine vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank rügt (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), fehlt es schon an dem ihm obliegenden Vortrag konkreter Tatsachen, die geeignet erscheinen, eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts darzutun (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 1996 V R 53/95, BFH/NV 1997, 37; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638), zumal nicht jeder Fehler bei der Besetzung der Richterbank zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) führt (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 190, 47, 56, BStBl II 2000, 88, 92).
  • BFH, 25.11.1999 - VII B 140/99

    Abkürzung der Ladungsfrist; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08
    Allerdings schließt § 124 Abs. 2 FGO die Rüge solcher Verfahrensmängel nicht aus, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung fortwirken und damit dem angefochtenen Urteil anhaften, sofern die Vorentscheidung gegen das Willkürverbot verstößt oder ein Verfahrensgrundrecht verletzt wird, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör oder auf den gesetzlichen Richter (BFH-Urteil vom 21. Februar 1980 V R 71-73/79, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 457, 458; BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589, 590).
  • BFH, 19.08.2002 - VIII B 112/02

    NZB; Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08
    Ein solcher Verstoß durch die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs kann indessen nur dann als Verfahrensmangel nach §§ 115 Abs. 2 Nr. 3, 119 Nr. 1 FGO geltend gemacht werden (vgl. Begründung zum Zweiten Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 zu Art. 1 Nr. 18 in BTDrucks 14/4061, S. 11 f.; Spindler, Der Betrieb 2001, 61, 62; ferner BFH-Beschluss vom 19. August 2002 VIII B 112/02, BFH/NV 2003, 65, unter Bezugnahme auf Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 128 Rz 9 und § 119 Rz 9), wenn der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88; in BFH/NV 2003, 640; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 9).
  • BFH, 04.03.1980 - VIII R 150/76

    Zur Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei An-

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08
    Allerdings schließt § 124 Abs. 2 FGO die Rüge solcher Verfahrensmängel nicht aus, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung fortwirken und damit dem angefochtenen Urteil anhaften, sofern die Vorentscheidung gegen das Willkürverbot verstößt oder ein Verfahrensgrundrecht verletzt wird, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör oder auf den gesetzlichen Richter (BFH-Urteil vom 21. Februar 1980 V R 71-73/79, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 457, 458; BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589, 590).
  • BFH, 21.02.1980 - V R 73/79

    Ausschlußfrist - Einreichen der Prozeßvollmacht - Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08
    Allerdings schließt § 124 Abs. 2 FGO die Rüge solcher Verfahrensmängel nicht aus, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung fortwirken und damit dem angefochtenen Urteil anhaften, sofern die Vorentscheidung gegen das Willkürverbot verstößt oder ein Verfahrensgrundrecht verletzt wird, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör oder auf den gesetzlichen Richter (BFH-Urteil vom 21. Februar 1980 V R 71-73/79, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 457, 458; BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589, 590).
  • BSG, 25.10.2012 - B 9 V 17/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Demzufolge rechtfertigt es die Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts auch, wenn die Ablehnungsentscheidung auf einem der Willkür vergleichbaren schweren Verfahrensmangel beruht (vgl BVerwG, aaO) , wie zB auf einer schwerwiegenden Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl BFH vom 19.2.2009 - VIII B 52/08; vom 29.8.2008 - VIII B 62/08; vom 16.1.2007 - X B 38/06 - BFH/NV 2007, 757).
  • BFH, 15.12.2009 - VIII B 211/08

    Zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit nur ausnahmsweise

    Daher kann eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht auf die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gestützt werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; Senatsbeschlüsse vom 4. August 2008 VIII B 82/08, und vom 19. Februar 2009 VIII B 52/08, juris).
  • BSG, 15.08.2013 - B 9 SB 40/13 B
    Demzufolge rechtfertigt es die Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts auch, wenn die Ablehnungsentscheidung auf einem der Willkür vergleichbaren schweren Verfahrensmangel beruht (vgl BVerwG, aaO), wie zB auf einer schwerwiegenden Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl BFH vom 19.2.2009 - VIII B 52/08, vom 29.8.2008 - VIII B 62/08, vom 16.1.2007 - X B 38/06 - BFH/NV 2007, 757).
  • FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Falle einer bereits

    Zureichende Ablehnungsgründe liegen deshalb nicht bereits darin, dass sich ein Richter als Berichterstatter vor dem Abschluss der mündlichen Verhandlung eine vorläufige Meinung über den -für einen Kläger ungünstigen- Ausgang des Klageverfahrens gebildet hat, sie dem Kläger bzw. dessen Prozessvertreter bekannt gibt und damit die Bitte verbindet, eine Klagerücknahme zu erwägen (BFH-Beschluss vom 19.02.2009, VIII B 52/08, n.v.).
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