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BFH, 19.03.1991 - II R 134/88 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
ErbStG 1974 §§ 11, 21 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Deutsche Erbschaftsteuer - Anzurechnende ausländische Erbschaftsteuer - Briefkurs - Veröffentlichung im Bundesanzeiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 164, 99
- FamRZ 1991, 1430 (Ls.)
- BB 1991, 1256
- BB 1991, 1320
- DB 1991, 1554
- BStBl II 1991, 521
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.06.1963 - II 196/61 U
Voraussetzugen der Anrechnung der auf ein ausländisches Vermächtnis entfallenden …
Auszug aus BFH, 19.03.1991 - II R 134/88
Mit Einspruch und Klage begehrte die Klägerin, die in Großbritannien bezahlte Steuer entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juni 1963 II 196/61 U (BFHE 77, 227, BStBl III 1963, 402) zu dem Devisenkurs umzurechnen, der im Zeitpunkt der Entstehung der deutschen Erbschaftsteuer gegolten habe, nämlich zu 4, 12 DM je englisches Pfund.
- BFH, 26.04.1995 - II R 13/92
Kanadische capital gains tax ist nicht auf die deutsche Erbschaftsteuer …
Gleichwohl ist die Sache nicht spruchreif, denn die Umrechnung der geschuldeten Steuer in Deutsche Mark ist - unter Beachtung des Verböserungsverbots - nicht auf den Zahlungstermin, sondern auf den Todestag des Erblassers vorzunehmen (§ 10 Abs. 5 Nr. 1, § 11, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974), wobei der amtliche Devisenkurs zugrunde zu legen ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1991 II R 134/88, BFHE 164, 99, BStBl II 1991, 521); hierzu wird die Sache an das FG zurückverwiesen. - FG Düsseldorf, 21.08.1998 - 4 K 5740/94
Anspruch auf Abänderung eines Erbschaftsteuerbescheids; Anrechnung spanischer …
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