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   BFH, 19.03.2018 - VII R 28/15   

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https://dejure.org/2018,15069
BFH, 19.03.2018 - VII R 28/15 (https://dejure.org/2018,15069)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2018 - VII R 28/15 (https://dejure.org/2018,15069)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2018 - VII R 28/15 (https://dejure.org/2018,15069)
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Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 218 Abs 2, InsO § 144 Abs 1
    Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Organträger, Haftung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Abrechnungsbescheid; Haftung; Insolvenz; Organträger

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 218 Abs 2 ; InsO § 144 Abs 1 ; InsO § 133 Abs 1 ; InsO § 130 ; InsO § 131

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.08.2014 - VII R 16/13

    Erstattungsansprüche des Organträgers nach § 37 Abs. 2 AO im Anschluss an eine

    Auszug aus BFH, 19.03.2018 - VII R 28/15
    Besteht eine Divergenz zwischen der Rechtsprechung des BFH (VII R 16/13 ) und des BGH (IX ZR 2/11 ) hinsichtlich der Anwendbarkeit der §§ 130.131 InsO bei Zahlungen der Organgesellschaft auf Steuerschulden des Organträgers?.
  • BGH, 19.01.2012 - IX ZR 2/11

    Insolvenzanfechtung: Umsatzsteuerzahlung bei umsatzsteuerlicher Organschaft;

    Auszug aus BFH, 19.03.2018 - VII R 28/15
    Besteht eine Divergenz zwischen der Rechtsprechung des BFH (VII R 16/13 ) und des BGH (IX ZR 2/11 ) hinsichtlich der Anwendbarkeit der §§ 130.131 InsO bei Zahlungen der Organgesellschaft auf Steuerschulden des Organträgers?.
  • FG Hessen, 05.12.2017 - 1 K 1239/15

    § 37 Abs.2 AO, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG

    Im Streitfall ist jedoch davon auszugehen, dass auf die Steuerschuld der Klägerin als Dritte und nicht auf die potentielle Haftungsschuld der GmbH geleistet wurde, da die GmbH unter der Steuernummer der Klägerin eine Einzugsermächtigung für ihr Konto erteilt hatte und aufgrund dieser Ermächtigung und im zeitlichen Zusammenhang mit der Fälligkeit der Steuerschuld das FA die rückständigen Beträge vom Konto bei der GmbH eingezogen hat (vgl. Urteil des Sächsisches FG vom 10. September 2015 2 K 195/15, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2016, 175, Rev. anhängig unter dem Aktenzeichen VII R 28/15).
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