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   BFH, 19.04.2004 - X B 123/03   

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https://dejure.org/2004,11800
BFH, 19.04.2004 - X B 123/03 (https://dejure.org/2004,11800)
BFH, Entscheidung vom 19.04.2004 - X B 123/03 (https://dejure.org/2004,11800)
BFH, Entscheidung vom 19. April 2004 - X B 123/03 (https://dejure.org/2004,11800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2; ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alternative; ; EStG § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung; Revisionszulassung bei kumulativer Begr. der FG-Entsch.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Umfang der Darlegungserfordernisse einer Begründung einer Beschwerde gem. § 116 FGO (Finanzgerichtsordnung); Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung; Erfordernisse der Rüge ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Auszug aus BFH, 19.04.2004 - X B 123/03
    Hierfür hat sich das FG u.a. auf die Entscheidungen des BFH vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88 (BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373), vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92 (BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409) und vom 6. Mai 1999 VIII B 78/98 (BFH/NV 1999, 1329) gestützt und ausgeführt, es liege im Streitfall nur eine innerbetriebliche Strukturänderung vor.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH setzt eine (steuerbegünstigte) Teilbetriebsveräußerung i.S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alternative des Einkommensteuergesetzes (EStG) voraus, dass der Steuerpflichtige alle wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebs an einen Erwerber veräußert und dadurch die in dem veräußerten Teilbetrieb gebildeten stillen Reserven von Bedeutung in einem einheitlichen Vorgang aufdeckt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409, unter 2., mit zahlreichen Nachweisen).

    Dabei ist unerheblich, ob der Steuerpflichtige aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen an einer Mitveräußerung des entsprechenden Grundstücksteils gehindert war (BFH-Urteile in BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409, unter 2., und vom 30. Oktober 1974 I R 40/72, BFHE 114, 85, BStBl II 1975, 232, unter 3. a).

  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 19.04.2004 - X B 123/03
    Zur Darlegung einer solchen Sachaufklärungsrüge sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, BFH/NV 2000, 1051; Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332; BFH-Beschluss vom 14. November 2001 II B 29/00, BFH/NV 2002, 512).
  • BFH, 17.10.2002 - X B 15/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 19.04.2004 - X B 123/03
    Insoweit fehlt es jedenfalls an dem gebotenen schlüssigen Vortrag, inwiefern das angefochtene Urteil auf diesem (vermeintlichen) Verfahrensmangel beruhen könne, es also ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2002 X B 15/02, BFH/NV 2003, 79).
  • BFH, 14.11.2001 - II B 29/00

    NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 19.04.2004 - X B 123/03
    Zur Darlegung einer solchen Sachaufklärungsrüge sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, BFH/NV 2000, 1051; Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332; BFH-Beschluss vom 14. November 2001 II B 29/00, BFH/NV 2002, 512).
  • BFH, 11.02.2003 - VIII B 159/02

    NZB: unzulässige Sachverhaltswürdigung

    Auszug aus BFH, 19.04.2004 - X B 123/03
    Eine solche Rüge von Fehlern bei der Rechtsanwendung (Subsumtion) in einem Einzelfall rechtfertigt die Zulassung der Revision indes nicht (BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 VIII B 159/02, BFH/NV 2003, 1062, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.1974 - I R 40/72

    Keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der dem Betrieb dienende

    Auszug aus BFH, 19.04.2004 - X B 123/03
    Dabei ist unerheblich, ob der Steuerpflichtige aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen an einer Mitveräußerung des entsprechenden Grundstücksteils gehindert war (BFH-Urteile in BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409, unter 2., und vom 30. Oktober 1974 I R 40/72, BFHE 114, 85, BStBl II 1975, 232, unter 3. a).
  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 31/95

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung

    Auszug aus BFH, 19.04.2004 - X B 123/03
    Für die Annahme eines Teilbetriebes fehle es "grundlegend" an den von der Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 1998 VIII R 31/95, BFH/NV 1998, 1209) herausgebildeten Abgrenzungsmerkmalen.
  • BFH, 26.10.1989 - IV R 25/88

    1. Veräußerung des Inventars eines Pachtbetriebs durch den alten an den neuen

    Auszug aus BFH, 19.04.2004 - X B 123/03
    Hierfür hat sich das FG u.a. auf die Entscheidungen des BFH vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88 (BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373), vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92 (BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409) und vom 6. Mai 1999 VIII B 78/98 (BFH/NV 1999, 1329) gestützt und ausgeführt, es liege im Streitfall nur eine innerbetriebliche Strukturänderung vor.
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen

    Auszug aus BFH, 19.04.2004 - X B 123/03
    Zur Darlegung einer solchen Sachaufklärungsrüge sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, BFH/NV 2000, 1051; Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332; BFH-Beschluss vom 14. November 2001 II B 29/00, BFH/NV 2002, 512).
  • BFH, 06.05.1999 - VIII B 78/98

    Steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung; Klärungsbedürftigkeit einer

    Auszug aus BFH, 19.04.2004 - X B 123/03
    Hierfür hat sich das FG u.a. auf die Entscheidungen des BFH vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88 (BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373), vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92 (BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409) und vom 6. Mai 1999 VIII B 78/98 (BFH/NV 1999, 1329) gestützt und ausgeführt, es liege im Streitfall nur eine innerbetriebliche Strukturänderung vor.
  • BFH, 25.02.2003 - VII B 192/02

    Zulassung der Revision bei Mehrfachbegründung der Vorentsch.

  • BFH, 07.06.2001 - X B 159/00

    Beschwerde - Verfahrensmängel - Beweiswürdigung - Rechtsmittelbegründung

  • FG Sachsen, 09.09.2008 - 3 K 1996/06

    Buchwertverknüpfung auch bei zurückbehaltenem Produktionsgrundstück

    Die eigene betriebliche Lebensfähigkeit ist gegeben, wenn der betreffende Unternehmensteil seiner Struktur nach eine eigenständige betriebliche Tätigkeit ausüben kann (zum Vorstehenden: BFH Urteil vom 13.02.1996 VIII R 39/92, BStBl II 1996, 409; Beschluss vom 19.04.2004 X B 123/03, [...]).
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