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   BFH, 19.04.2012 - III R 1/11   

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https://dejure.org/2012,25878
BFH, 19.04.2012 - III R 1/11 (https://dejure.org/2012,25878)
BFH, Entscheidung vom 19.04.2012 - III R 1/11 (https://dejure.org/2012,25878)
BFH, Entscheidung vom 19. April 2012 - III R 1/11 (https://dejure.org/2012,25878)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

  • openjur.de

    Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 26a Abs 2 S 2, EStG § 33b Abs 5, GG Art 20 Abs 3, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, EStG § 26 Abs 1
    Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

  • Bundesfinanzhof

    Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26a Abs 2 S 2 EStG 2002, § 33b Abs 5 EStG 2002, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

  • IWW
  • rewis.io

    Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

  • datenbank.nwb.de

    Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuordnung des übertragenen Pauschbetrags für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pauschbetrag für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 325
  • NJW 2013, 112
  • DB 2012, 2080
  • BStBl II 2012, 861
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.11.2010 - III R 79/09

    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 1/11
    Daher sind z.B. allein der Mutter entstandene Kinderbetreuungskosten (vgl. dazu das Senatsurteil vom 25. November 2010 III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450) nicht bei ihr, sondern grundsätzlich bei beiden Ehegatten zur Hälfte abzuziehen; auf Antrag können sie stattdessen auch bei ihrem getrennt veranlagten Ehemann abgezogen werden.
  • FG Niedersachsen, 12.05.2009 - 10 K 160/06

    Zulässigkeit einer anderen als der hälftigen Aufteilung beim

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 1/11
    Da im Streitfall der Ehemann der Vater des behinderten Kindes ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob für den Zeitraum nach dauernder Trennung der Eheleute eine teleologische Reduktion des § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG von Verfassungs wegen geboten ist und die Ehegatten den Pauschbetrag dann allein der das Kind betreuenden Mutter zuordnen können (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 12. Mai 2009  10 K 160/06, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 1303).
  • BFH, 20.12.2017 - III R 2/17

    Abzug des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags bei der Einzelveranlagung von

    Dieses Verständnis entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu § 26a Abs. 2 Satz 1 EStG in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung (vgl. z.B. Senatsurteil vom 19. April 2012 III R 1/11, BFHE 237, 325, BStBl II 2012, 861, Rz 12).
  • FG Baden-Württemberg, 29.11.2017 - 2 K 1032/16

    Hälftiger Sonderausgabenabzug vor Durchführung der Höchstbetragsberechnung und

    Auch bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2012 III R 1/11, BStBl II 2012, 861).

    Auf die Frage, wer von den Eheleuten die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, kam es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2012 III R 1/11, BStBl II 2012, 861).

    Auch systematisch enthält § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG als Rechtsfolgevorschrift, die die Durchführung der Einzelveranlagung von Ehegatten regelt, eine Ausnahmevorschrift, die sonstigen Zuordnungsregelungen vorgeht (vgl. noch zu Abs. 2 a. F. BFH-Urteil vom 19. April 2012 III R 1/11, BStBl II 2012, 861).

  • FG Thüringen, 01.12.2016 - 1 K 221/16

    Hälftige Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33b EStG im Rahmen der

    In dieselbe Richtung argumentiert Selder in seiner Kommentierung des BFH-Urteils vom 19. April 2012 (BFH-Urteil III R 1/11 zur alten Rechtslage bei der getrennten Veranlagung hinsichtlich der Übertragung eines Behinderten-Pauschbetrages für ein Kind gemäß § 33 b Abs. 5 EStG; Selder, jurisPR-SteuerR 42/2012 Anm. 4 D).
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