Rechtsprechung
BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 3 Nr 11, EStG § ... 11 Abs 1 S 1, EStG § 11 Abs 1 S 4, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 24 Nr 2, EStG § 38a Abs 1 S 2, EStG § 38a Abs 1 S 3, LStDV § 1 Abs 1 S 2, BeamtVG NW § 16 Nr 2, BeamtVG NW § 18 Abs 1, EStG VZ 2016
Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld - rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Nr 11 EStG 2009, § 11 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 11 Abs 1 S 4 EStG 2009, § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 24 Nr 2 EStG 2009
Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld
- IWW
- Wolters Kluwer
Einkommensteuerliche Behandlung des nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gezahlten pauschalen Sterbegelds
- rewis.io
Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld
- rechtsportal.de
Einkommensteuerliche Behandlung des nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gezahlten pauschalen Sterbegelds
- datenbank.nwb.de
Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pauschales Sterbegeld für Beamte - und die Einkommensteuer
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld
- juraforum.de (Kurzinformation)
Sterbegeld für Beamte ist nicht steuerfrei
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld - Sterbegeld stellt steuerpflichtige Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit dar
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Steuerfreie Einnahmen nach dem EStG, ABC-Form
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 11 K 11160/18
- BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19
Papierfundstellen
- NJW 2021, 2758
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 22.09.1966 - II C 26.66
Befriedigung des beamtenrechtlichen Sterbegeldanspruchs durch den Dienstherrn - …
Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19
Bei dem hier streitgegenständlichen Sterbegeld nach § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW a.F. handelt es sich indes um einen beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch eigener Art, den beim Tode eines Beamten nicht dessen Erben als solche erwerben, sondern der originär zugunsten der in § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW a.F. als sterbegeldberechtigt bezeichneten Personen entsteht und daher auch nicht in den Nachlass des Verstorbenen fällt (s. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22.09.1966 - II C 26.66; Kazmaier in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und der Länder, § 18 BeamtVG Rz 10).Die Sterbegeldberechtigten sind auch weder Teilgläubiger (§ 420 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) noch bilden sie eine Gesamthandgläubigerschaft i.S. des § 432 BGB (s. BVerwG-Urteil vom 22.09.1966 - II C 26.66).
Insoweit kam es dem Gesetzgeber ersichtlich allein auf die familiären Beziehungen zu dem Verstorbenen an (s. BVerwG-Urteil vom 22.09.1966 - II C 26.66).
- BFH, 08.02.1974 - VI R 303/70
Sterbegeld als steuerbegünstigter Hinterbliebenenbezug
Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19
Bei dem Sterbegeld handelt es sich jedoch um einen Versorgungsbezug i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG (s. Senatsurteil vom 08.02.1974 - VI R 303/70, BFHE 111, 339, BStBl II 1974, 303).Unerheblich ist dabei, dass es sich um einen einmaligen Bezug handelt (Senatsurteil in BFHE 111, 339, BStBl II 1974, 303).
- BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk
Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19
Zu Unrecht hat das FG das Sterbegeld nach § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW a.F. aber als gemäß § 3 Nr. 11 EStG steuerfreien Bezug beurteilt (zur Steuerpflicht des Sterbegeldes aus einem Versorgungswerk bzw. einer Pensionskasse s. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.11.2016 - X R 13/14, und vom 05.11.2019 - X R 38/18).Anders als die Gewährung von (Krankheits-)Beihilfen oder etwa dem --von den Finanzbehörden als nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei beurteilten-- sog. Kostensterbegeld gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 LBeamtVG NRW a.F. ist die Zahlung von pauschalem Sterbegeld nach § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW a.F. nicht davon abhängig, dass den berechtigten Personen anlässlich des Todesfalls Kosten tatsächlich oder mindestens in Höhe des Sterbegeldes entstanden sind (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 22.10.2020 - 2 A 336/19; s.a. BFH-Urteil vom 23.11.2016 - X R 13/14, Rz 15).
- BFH, 27.04.1973 - VI R 154/69
Gruppen-Krankenversicherung - Beiträge einer Kommunalbehörde - Ausgaben für …
Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19
Wirtschaftlich hilfsbedürftig sind dabei nur solche Personen, deren Bezüge das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe (§ 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) nicht übersteigen (s.a. Senatsurteil vom 27.04.1973 - VI R 154/69, BFHE 109, 242, BStBl II 1973, 588, zu § 18 Abs. 2 des Steueranpassungsgesetzes, m.w.N.).Die Hilfsbedürftigkeit der Beihilfeempfänger wird hierbei typisierend nicht aus ihrer wirtschaftlichen Situation, sondern aus dem Anlass der Beihilfeleistung abgeleitet (s. Senatsurteil in BFHE 109, 242, BStBl II 1973, 588).
- BVerwG, 10.12.1965 - VI C 35.64
Vorliegen einer häuslichen Gemeinschaft als Voraussetzung für einen …
Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19
Das Sterbegeld hat seitdem nur noch den Zweck, den Hinterbliebenen die Bestreitung der mit dem Tod des Beamten zusammenhängenden besonderen Aufwendungen zu erleichtern, d.h. dazu beizutragen, z.B. die Kosten für die letzte Krankheit und die Bestattung des Beamten zu tragen (s. BVerwG-Urteil vom 10.12.1965 - VI C 35.64, BVerwGE 23, 52) sowie diejenigen Mehrbelastungen, die die Umstellung auf die veränderten Lebensverhältnisse infolge des Todesfalls für die Hinterbliebenen sonst mit sich bringt (s. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.01.1977 - VI ZR 250/74; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14.02.2001 - 10 A 10088/01). - RFH, 28.09.1927 - VI D 2/27
Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19
Eine typisierend unterstellte Hilfsbedürftigkeit kann in Bezug auf den Anspruch auf pauschales Sterbegeld nach alledem nicht angenommen werden (zur Notwendigkeit der Prüfung der individuellen Verhältnisse s. bereits Gutachten des Reichsfinanzhofs vom 28.09.1927 - VI D 2/27, RFHE 22, 62). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2001 - 10 A 10088/01
Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19
Das Sterbegeld hat seitdem nur noch den Zweck, den Hinterbliebenen die Bestreitung der mit dem Tod des Beamten zusammenhängenden besonderen Aufwendungen zu erleichtern, d.h. dazu beizutragen, z.B. die Kosten für die letzte Krankheit und die Bestattung des Beamten zu tragen (s. BVerwG-Urteil vom 10.12.1965 - VI C 35.64, BVerwGE 23, 52) sowie diejenigen Mehrbelastungen, die die Umstellung auf die veränderten Lebensverhältnisse infolge des Todesfalls für die Hinterbliebenen sonst mit sich bringt (s. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.01.1977 - VI ZR 250/74; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14.02.2001 - 10 A 10088/01). - BGH, 18.01.1977 - VI ZR 250/74
Umfang des Rückgriffs des Dienstherrn eines getöteten Beamten
Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19
Das Sterbegeld hat seitdem nur noch den Zweck, den Hinterbliebenen die Bestreitung der mit dem Tod des Beamten zusammenhängenden besonderen Aufwendungen zu erleichtern, d.h. dazu beizutragen, z.B. die Kosten für die letzte Krankheit und die Bestattung des Beamten zu tragen (s. BVerwG-Urteil vom 10.12.1965 - VI C 35.64, BVerwGE 23, 52) sowie diejenigen Mehrbelastungen, die die Umstellung auf die veränderten Lebensverhältnisse infolge des Todesfalls für die Hinterbliebenen sonst mit sich bringt (s. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.01.1977 - VI ZR 250/74; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14.02.2001 - 10 A 10088/01). - VG Göttingen, 22.10.2020 - 2 A 336/19
Anrechnung; Ausbildungsförderung; Einkommen; Sterbegeld, beamtenrechtliches
Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19
Anders als die Gewährung von (Krankheits-)Beihilfen oder etwa dem --von den Finanzbehörden als nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei beurteilten-- sog. Kostensterbegeld gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 LBeamtVG NRW a.F. ist die Zahlung von pauschalem Sterbegeld nach § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW a.F. nicht davon abhängig, dass den berechtigten Personen anlässlich des Todesfalls Kosten tatsächlich oder mindestens in Höhe des Sterbegeldes entstanden sind (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 22.10.2020 - 2 A 336/19; s.a. BFH-Urteil vom 23.11.2016 - X R 13/14, Rz 15). - BFH, 15.11.1983 - VI R 20/80
Beihilfen, die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen an Ersatzschullehrer gezahlt …
Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19
aa) Öffentliche Mittel sind solche, die aus einem öffentlichen Haushalt stammen, d.h. über die Mittel nur nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften des öffentlichen Rechts verfügt werden kann und ihre Verwendung im Einzelnen gesetzlich geregelter Kontrolle unterliegt (z.B. Senatsurteil vom 15.11.1983 - VI R 20/80, BFHE 139, 536, BStBl II 1984, 113, m.w.N.). - FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 11 K 11160/18
Zurechnung von Sterbegeld - Steuerfreiheit des Bezugs von Sterbegeld nach …
- BFH, 07.07.2020 - VI R 14/18
Lohnzufluss bei Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm
- BFH, 18.05.2004 - VI R 128/99
Beihilfe in Krankheitsfällen aus öffentlichen Mitteln
- BFH, 05.11.2019 - X R 38/18
Einkommensteuerpflicht eines Sterbegelds aus einer Pensionskasse
- FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18
Einkommensteuer: Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung bei …
- BFH, 13.08.1971 - VI R 171/68
Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen - Sonderausgaben - Steuerpflichtiger …
- FG Düsseldorf, 07.11.2023 - 13 K 570/22
Steuerpflichtigkeit von Corona-Überbrückungshilfen für Selbständige
(1) Öffentliche Mittel sind solche, die aus einem öffentlichen Haushalt stammen, d. h. dass über die Mittel nur nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften des öffentlichen Rechts verfügt werden kann und ihre Verwendung im Einzelnen der gesetzlich geregelten Kontrolle unterliegt (BFH-Urteil vom 19.04.2021 VI R 8/19, BStBl II 2021, 909, unter II.3.a aa). - FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18 Zur Begründung trägt sie vor, dass das erhaltene Sterbegeld nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.01.2019 (Az. 11 K 11160/18, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 535; Revision beim BFH anhängig unter dem Az. VI R 8/19) sogar steuerfrei sein könnte.