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   BFH, 19.05.1982 - I R 102/79   

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https://dejure.org/1982,436
BFH, 19.05.1982 - I R 102/79 (https://dejure.org/1982,436)
BFH, Entscheidung vom 19.05.1982 - I R 102/79 (https://dejure.org/1982,436)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 1982 - I R 102/79 (https://dejure.org/1982,436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG a.F. § 6 Abs. 1 Satz 2; EStG § 20 Abs. 1, § 43 Abs. 1, 3, 4, § 44 Abs. 3, § 49 Abs. 1 Nr. 5; DBA-Schweden Art. 3 Abs. 4, Art. 6, 9

  • Wolters Kluwer

    Tochtergesellschaft - Übertragung der Exportabteilung - Kapitalertragsteuerpflicht - Verdeckte Einlage - Ausländische Muttergesellschaft - Verdeckte Gewinnausschüttung - Dividende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 136, 105
  • BStBl II 1982, 631
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 03.02.1971 - I R 51/66

    Kapitalgesellschaft - Wirtschaftsgüter - Überlassung an andere

    Auszug aus BFH, 19.05.1982 - I R 102/79
    Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der Gesellschaft (Klägerin zu 1.) bedeutet nicht ohne weiteres einen Zufluß beim Gesellschafter - hier der Muttergesellschaft - (vgl. BFH-Urteile vom 11. September 1968 I 89/63, BFHE 93, 382, BStBl II 1968, 809, sowie vom 3. Februar 1971 I R 51/66, BFHE 101, 501, BStBl II 1971, 408; Döllerer, Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 1972/73, S. 142, 154; derselbe, Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen bei Kapitalgesellschaften, 1975 S. 35).

    Überläßt ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft Nutzungen ohne Entgelt oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt, so liegt darin nach ständiger Rechtsprechung keine verdeckte Einlage (BFHE 101, 501, BStBl II 1971, 408).

    Sind einer Tochtergesellschaft Betriebsausgaben erspart geblieben, ist darin keine verdeckte Einlage der Muttergesellschaft zu erblicken (vgl. BFHE 101, 501, BStBl II 1971, 408).

    Demzufolge kann schon aus diesem Grunde der Abzug einer fiktiven Bürgschaftsprovision als gewinnmindernder Aufwand bei der Klägerin zu 2. nicht zugelassen werden (vgl. das BFH-Urteil in BFHE 101, 501, BStBl II 1971, 408).

  • BFH, 21.12.1972 - I R 70/70

    Verdeckte Gewinnausschüttungen an im Ausland ansässigen Gesellschafter sind

    Auszug aus BFH, 19.05.1982 - I R 102/79
    Unter den gleichen Voraussetzungen ist eine verdeckte Gewinnausschüttung gegeben, wenn ein solcher Vorteil nicht dem Gesellschafter unmittelbar, sondern einer diesem nahestehenden Person, wie hier der Schwestergesellschaft (Klägerin zu 2.), zugewendet wird (so insbesondere BFH-Urteil in BFHE 108, 175, BStBl II 1973, 449 mit weiteren Nachweisen).

    So ist in der Entscheidung in BFHE 108, 175, BStBl II 1973, 449 der Zufluß verdeckter Gewinnausschüttungen bei der Muttergesellschaft angenommen worden, wenn eine Tochtergesellschaft einer anderen Tochtergesellschaft der gemeinsamen Muttergesellschaft Waren zu Preisen liefert, die bei der Abnehmerin zu laufenden Verlusten führen.

  • BFH, 28.01.1981 - I R 10/77

    Tochtergesellschaft - Darlehn - Vorteilszuwendung - Kapitalertragsteuerpflicht -

    Auszug aus BFH, 19.05.1982 - I R 102/79
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in der Entscheidung vom 28. Januar 1981 I R 10/77 (BFHE 133, 172, BStBl II 1981, 612) festgehalten.

    In der Entscheidung in BFHE 133, 172, BStBl II 1981, 612 hat der Senat darauf hingewiesen, daß schon aus rechtssystematischen Gründen die Behandlung verdeckter Gewinnausschüttungen und verdeckter Einlagen nicht deckungsgleich ist.

  • BFH, 14.06.1972 - I B 16/72

    Revision - Aufhebung des angefochtenen Urteils - Zurückverweisung der Sache -

    Auszug aus BFH, 19.05.1982 - I R 102/79
    Das FG hat nach erneuter Entscheidung über die Klage der Klägerin zu 1. eine neue Kostenentscheidung über die schon in der ersten Instanz verbundenen Klagen der beiden Klägerinnen zu treffen, da sich das Kostenaufteilungsverhältnis aller Voraussicht nach ändern wird (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Juni 1972 I B 16/72, BFHE 106, 19, BStBl II 1972, 707).
  • BFH, 29.10.1981 - I R 142/78

    DBA-Niederlande - Kapitalertragsteuer - Erstattungsbetrag - Prozeßzinsen

    Auszug aus BFH, 19.05.1982 - I R 102/79
    Der inländische Schuldner der Kapitalerträge ist bei Erfüllung seiner Abzugsverpflichtung nicht befugt, von sich aus zu berücksichtigen, daß der ausländische Gläubiger nach den Abkommensvorschriften ggf. eine niedrigere Steuer als 25 v. H. des Ausschüttungsbetrags schuldet; es ist Sache des ausländischen Gläubigers, einen entsprechenden Erstattungsantrag bei der zuständigen inländischen Behörde zu stellen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1981 I R 142/78, BFHE 134, 242, BStBl II 1982, 104).
  • BFH, 12.03.1980 - I R 186/76

    Gewinnfeststellungsverfahren - Verdeckte Gewinnausschüttung - Steuererhöhung

    Auszug aus BFH, 19.05.1982 - I R 102/79
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte (so BFH-Urteil vom 12. März 1980 I R 186/76, BFHE 130, 296, BStBl II 1980, 531).
  • BFH, 11.09.1968 - I 89/63

    Berücksichtigung verdeckter Gewinnausschüttungen beim Einkommen von

    Auszug aus BFH, 19.05.1982 - I R 102/79
    Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der Gesellschaft (Klägerin zu 1.) bedeutet nicht ohne weiteres einen Zufluß beim Gesellschafter - hier der Muttergesellschaft - (vgl. BFH-Urteile vom 11. September 1968 I 89/63, BFHE 93, 382, BStBl II 1968, 809, sowie vom 3. Februar 1971 I R 51/66, BFHE 101, 501, BStBl II 1971, 408; Döllerer, Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 1972/73, S. 142, 154; derselbe, Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen bei Kapitalgesellschaften, 1975 S. 35).
  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 19.05.1982 - I R 102/79
    Die Schwestergesellschaft darf das ihr unentgeltlich überlassene immaterielle Wirtschaftsgut nach § 5 Abs. 1 und 2 EStG, § 153 Abs. 3 und 5 des Aktiengesetzes (AktG) nicht aktivieren (so für die unentgeltliche Überlassung des Firmenwerts BFH-Urteil vom 29. Januar 1975 I R 135/70, BFHE 115, 107, BStBl II 1975, 553).
  • BFH, 26.11.1980 - I R 52/77

    Zu den Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns und einer verdeckten

    Auszug aus BFH, 19.05.1982 - I R 102/79
    Verdeckte Einlagen setzen voraus, daß bei der Kapitalgesellschaft bilanzrechtlich eine Vermögensmehrung eintritt, sei es durch die Erhöhung der Aktiva, sei es durch die Verminderung der Passiva (BFH-Urteil vom 26. November 1980 I R 52/77, BFHE 132, 72, BStBl II 1981, 181).
  • BFH, 23.10.1968 - I 228/65

    Einiordnung eines Verkaufs von Wirtschaftgütern einer Kapitalgesellschaft an eine

    Auszug aus BFH, 19.05.1982 - I R 102/79
    Gleiches gilt, wenn die eine Gesellschaft ihrer Schwestergesellschaft Wirtschaftsgüter unentgeltlich oder zu einem unangemessen niedrigen Preis überläßt (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1968 I 228/65, BFHE 94, 373, BStBl II 1969, 243).
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