Rechtsprechung
BFH, 19.05.2004 - III R 28/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 33a Abs. 1; ; EStG § ... 33a Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 32 Abs. 6; ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 62; ; EStG § 31 Satz 6; ; EStG § 65; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 65 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 26 ff.; ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 9a Nr. 1 a; ; BGB § 1360; ; BGB § 1360a; ; BGB § 1360b; ; BGB § 1603 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außergewöhnliche Belastung: Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige in Griechenland
- datenbank.nwb.de
Unterhaltszahlungen an Sohn, Schwiegertochter und Enkel im Ausland als agw. Bel. i. S. des § 33a EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Behandlung von Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person; Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen an Enkel und Schwiegertochter; Nach ausländischem ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Unterhaltsaufwendungen
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 12 K 114/01
- BFH, 19.05.2004 - III R 28/02
Wird zitiert von ... (17)
- BFH, 22.09.2004 - III R 25/03
Außergewöhnliche Belastungen: Unterhaltsleistungen an Sohn und Schwiegertochter
In zutreffender Anwendung dieser Regelung und insoweit von der Revision unangefochten hat das FG den Anrechnungsbetrag, um den der Höchstbetrag nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG zu kürzen ist, in der Weise berechnet, dass es die Einkünfte des Sohnes des Klägers jeweils zur Hälfte auf den Sohn und seine Ehefrau, die im Streitjahr keine eigenen Einkünfte erzielt hatte, verteilt und von dem hälftigen --auf den Sohn entfallenden-- Betrag den anrechnungsfreien Betrag von 1 200 DM abgezogen hat (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1991 III R 84/89, BFHE 166, 241, BStBl II 1992, 245, und vom 19. Mai 2004 III R 28/02, BFH/NV 2004, 1631). - FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2010 - 1 K 1577/10
Unterstützung von Enkelkindern kann bei den Großeltern zu außergewöhnlichen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der der erkennende Senat folgt, sind Einkünfte, die ein Ehegatte erzielt, bei intakter Ehe mit den Einkünften des anderen Ehegatten zusammenzuzählen und danach zu halbieren (vgl. BFH, Urteil vom 19. Mai 2004, III R 28/02, BFH/NV 2004, 1631).Dagegen besteht zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern weder wirtschaftlich noch familienrechtlich eine Gemeinschaft des Erwerbs, die zu einer anteiligen Teilhabe am Familieneinkommen führt, sondern ein Unterhaltsverhältnis (vgl. BFH, Urteil vom 19. Mai 2004, a.a.O.).
- BFH, 09.02.2012 - III R 73/09
Keine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Prüfung der …
Selbst wenn die Unterhaltspflicht für das Enkelkind besteht und der Anspruch auf Kindergeld und die Freibeträge des § 32 Abs. 6 EStG einer anderen Person --z.B. den i.S. des § 1603 BGB leistungsunfähigen Eltern-- zusteht, erfahren die Großeltern wegen des Abzugsverbots in § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG zwar keine unmittelbare Entlastung über den Unterhaltsabzug gemäß § 33a Abs. 1 EStG, wohl aber eine mittelbare Entlastung durch die Anrechnung des Kindergeldes auf ihre Unterhaltsverpflichtung (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 2004 III R 28/02, BFH/NV 2004, 1631).Dies ist verfassungskonform (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1631 mit Verweis auf den BVerfG-Beschluss vom 25. September 1992 1 BvR 310/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 128).
- BFH, 24.05.2012 - VI B 120/11
Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw. …
Das Gesetz geht dabei typisierend davon aus, dass das Existenzminimum des Unterhaltsempfängers bereits sichergestellt ist, wenn dem Steuerpflichtigen oder einer anderen Person für den Unterhaltsempfänger ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht (vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2003 III R 32/02, BFHE 204, 200, BStBl II 2004, 275; vom 19. Mai 2004 III R 28/02, BFH/NV 2004, 1631). - FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung; Jahresgrenzbetrag der …
Denn habe der Gesetzgeber selbst die Ursache für die Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gesetzt, indem er eine Unterhaltspflicht gesetzlich anordne, habe er dem grundsätzlich durch einen gesetzlichen Abzug der Unterhaltsleistungen in Höhe des existenznotwendigen Bedarfs Rechnung zu tragen (BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 28/02, BFH/NV 2004, 1631). - FG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - 8 K 3609/13
Unterhaltszahlungen an in Italien lebende Angehörige
Die Einkünfte der miteinander verheirateten Eltern des Klägers sind zusammenzurechnen und sodann zu halbieren (vgl. BFH-Urteile vom 19. Mai 2004 III R 28/02, BFH/NV 2004, 1631 und vom 15. November 1991 III R 84/89, BStBl II 1992, 245;… BFH-Beschluss vom 24. August 2011 VI B 18/11, BFH/NV 2011, 2062). - BFH, 08.06.2022 - VI R 45/20
Anrechnung eigener Einkünfte der unterhaltenen Person beim Abzug von …
b) Anrechenbare Einkünfte i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG sind die nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 EStG (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.06.2015 - VI R 45/13, BFHE 250, 138, BStBl II 2015, 928, Rz 13;… vom 26.03.2009 - VI R 60/08, BFH/NV 2009, 1418, zu § 33a Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F.; vom 19.05.2004 - III R 28/02, BFH/NV 2004, 1631, zu § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG a.F.; vom 07.03.2002 - III R 22/01, BFHE 198, 493, BStBl II 2002, 802, zu § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG a.F.; vom 21.07.2000 - VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, zu § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F.; vom 08.05.1992 - III R 66/90, BFHE 167, 534, BStBl II 1992, 900, zu § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG a.F.; vom 17.10.1980 - VI R 98/77, BFHE 132, 34, BStBl II 1981, 158, zu § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG a.F.; vom 23.09.1980 - VI R 53/79, BFHE 131, 486, BStBl II 1981, 92, zu § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG a.F.; vom 02.08.1974 - VI R 148/71, BFHE 114, 37, BStBl II 1975, 139, zu § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG a.F.). - FG Düsseldorf, 12.02.2009 - 11 K 4116/07
Möglichkeit der Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen bei der Ermittlung …
Der Bundesfinanzhof - BFH - habe mit Urteil vom 19. Mai 2004 (II R 28/02, BFH/NV 2004, 1631) entschieden, dass im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern keine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft wie bei Ehegatten bestehe, die eine Aufteilung der Einkünfte rechtfertige.Notwendige gesetzliche Unterhaltspflichten des Unterhaltsberechtigten müssen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG bei der Ermittlung seiner Einkünfte und Bezüge berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 28/02, BFH/NV 2004, 1631).
Ob und ggf. in welcher Höhe der Unterhaltsempfänger trotz der geringen Einkünfte tatsächlich Unterhalt an seine Kinder leistet, ist unerheblich (BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 28/02, BFH/NV 2004, 1631; Urteil des FG München vom 24. Mai 2007 5 K 2062/06, zitiert nach [...]).
- FG Hamburg, 27.09.2011 - 3 K 229/10
Stiefkindunterhalt keine außergewöhnliche Belastung bei Kindergeldberechtigung …
Das Existenzminimum minderjähriger Kinder soll nicht doppelt, sondern abschließend durch Kinderfreibetrag und Kindergeld steuerlich berücksichtigt werden; § 33a Abs. 1 EStG gilt daher nur subsidiär (BFH-Urteile vom 19.05.2004 III R 28/02, BFH/NV 2004, 1631; vom 19.05.2004 III R 30/02, BFHE 206, 244, BStBl II 2004, 943;… Loschelder in Schmidt, EStG, 30. Aufl., § 33a Rz. 23).Obwohl der Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung eine gesetzliche Unterhaltspflicht voraussetzt (BFH-Urteil vom 19.05.2004 III R 28/02, BFH/NV 2004, 1631), ein Stiefelternteil gegenüber dem Stiefkind aber auch dann nicht unterhaltspflichtig ist, wenn er es in seinen Haushalt aufgenommen hat (…Luthin in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1601 Rz. 13 f.), hat der Gesetzgeber die Unterhaltszahlungen an eine nur gegenüber dem Ehegatten unterhaltsberechtigte Person in § 33a EStG erfasst.
- BFH, 24.08.2011 - VI B 18/11
Einkünfteermittlung bei unterhaltsberechtigter Person im Rahmen des § 33a EStG - …
Denn mit der vom Finanzgericht (FG) in Bezug genommenen Rechtsprechung des BFH (zuletzt Urteil vom 19. Mai 2004 III R 28/02, BFH/NV 2004, 1631) ist die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) aufgeworfene Rechtsfrage dahingehend beantwortet, dass die Einkünfte der Ehegatten zusammenzuzählen und gleichmäßig den Ehegatten zuzurechnen sind. - FG Köln, 03.11.2005 - 10 K 1129/02
Anerkennung eines Arbeitszimmers zu Weiterbildungszwecken unter strengen …
- FG Köln, 20.05.2008 - 6 K 1156/07
Unterhaltsaufwendungen für im Ausland lebende Schwiegereltern
- FG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 3 K 3079/17
Behinderung eines Kindes als "Tatsache" i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2013 - 12 A 1559/13
Heranziehung der Kostenbeitragspflichtigen aus ihrem Einkommen in angemessenem …
- FG Hessen, 13.07.2005 - 2 K 61/05
Unterhaltszahlungen an mehrere Personen als außergewöhnliche Belastung
- FG München, 08.12.2009 - 13 K 2305/07
Weder Unterhaltszahlungen an Kinder noch Aufwendungen für die Kontaktpflege zu …
- FG München, 24.05.2007 - 5 K 2062/06
Abziehbarkeit von freiwillig erbrachten Unterhaltsleistungen für ein …