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   BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02   

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https://dejure.org/2005,748
BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02 (https://dejure.org/2005,748)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2005 - IV R 17/02 (https://dejure.org/2005,748)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - IV R 17/02 (https://dejure.org/2005,748)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1, § 14, § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1; AO 1977 § 174 Abs. 4, § 367 Abs. 2

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1, § 14, § 16 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1; AO 1977 § 174 Abs. 4, § 367 Abs. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 4 Abs. 1; AO § 174 Abs. 4
    Erstellung einer Betriebsaufgabebilanz auf einen bestimmten Zeitpunkt auch bei "gestreckter" Betriebsaufgabe; Zeitpunkt der Gewinnrealisierung für einzelne Aufgabevorgänge

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 14; ; EStG § 16 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 16 Abs. 3 Satz 1; ; AO 1977 § 174 Abs. 4; ; AO 1977 § 367 Abs. 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitlich gestreckte Betriebsaufgabe steuerlich einheitlich zu beurteilen ? Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit ? Zuordnung eines Überpreises ? Zuordnung von in einem anderen Kalenderjahr angefallenen Beratungskosten zu einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im Rahmen einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe; zur Änderung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung nach § 174 Abs.4 AO 1977

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewinn aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs als teil der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufgabe; Fortführung des Betriebs als Bedingung für eine ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 174 Abs 4, AO 1977 § 367 Abs 2 S 2, EStG § 14, EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 24, EStG § 11
    Betriebsaufgabe; Betriebsgrundstück; Betriebsveräußerung; Landwirtschaft; Nachträgliche Betriebsausgabe; Verböserung; Widerstreitende Steuerfestsetzung; Zeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 384
  • BB 2005, 1490
  • BB 2005, 1897
  • DB 2005, 1425
  • DB 2007, 5
  • BStBl II 2005, 384
  • BStBl II 2005, 637
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BFH, 16.11.2017 - VI R 63/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

    a) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (BFH-Urteile in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).

    Auch im Rahmen einer Betriebsaufgabe bestimmt sich der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung weder nach dem Datum des Vertragsschlusses oder dem Übergang des zivilrechtlichen Eigentums noch nach dem Tag der Kaufpreiszahlung, sondern allein nach dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, 77, BStBl II 1993, 897, 902, zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Betriebsveräußerung, und BFH-Urteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Betriebsaufgabe; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 260).

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).
  • BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07

    Betriebsaufgabe auf Grund Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

    Eine Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Senatsurteile vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 KR 739/16

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder -

    Eine Betriebsaufgabe iSv § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder - wie hier - in das Privatvermögen überführt (Bundesfinanzhof 16.12.2009, IV R 7/07, BFHE 228, 59; BFH 19.05.2005, IV R 17/02, BFHE 209, 384; BFH 30.08.2007, IV R 5/06, BFHE 218, 569).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine

    Für die Gewinnverwirklichung im Rahmen einer Betriebsaufgabe ist nicht der Beginn der Betriebsaufgabe, sondern der Zeitpunkt des einzelnen Aufgabeteilakts relevant, so dass der Betriebsaufgabegewinn auch in verschiedenen Veranlagungszeiträumen entstehen kann (BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 262).
  • BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06

    Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe

    a) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebes in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Senatsurteil vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.a der Gründe; Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 173, jeweils m.w.N.).

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637).

    c) Bei der Betriebsaufgabe handelt es sich um einen tatsächlichen Vorgang, dessen steuerliche Folgen nicht durch eine Aufgabeerklärung herbeigeführt werden können, es sei denn, es liegt ausnahmsweise der Sonderfall einer Betriebsverpachtung vor (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.c der Gründe; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 2003 X B 12/03, BFH/NV 2003, 1575; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 185; dazu auch nachfolgend unter f).

    f) Nur im Falle einer Betriebsunterbrechung (Betriebsverpachtung) kann eine Betriebsaufgabe durch eine Erklärung herbeigeführt werden (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.c der Gründe; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1575).

  • BFH, 25.10.2016 - X R 31/14

    Irrige Beurteilung als Voraussetzung, einen Steuerbescheid gemäß § 174 Abs. 4 AO

    Die eine Korrektur nach § 174 Abs. 4 AO ermöglichende Änderung eines (anderen) Bescheids müsse nach dem Gesetzeswortlaut lediglich durch einen Rechtsbehelf oder Antrag des Steuerpflichtigen ausgelöst worden sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d.h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder insgesamt einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und dadurch der Betrieb aufhört, als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen (BFH-Urteile vom 15. November 2005 XI R 6/06, BFH/NV 2007, 436; vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637; vom 19. Februar 2004 III R 1/03, BFH/NV 2004, 1231; vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, und in BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105, m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2016 - I R 64/14

    Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG bei ausschließlich auf

    dd) Die Rechtsprechung des BFH zu sog. fehlgeschlagenen Veräußerungskosten, wonach bei Scheitern eines angestrebten bestimmten Veräußerungsgeschäfts die hierdurch ausgelösten Aufwendungen nicht als Veräußerungskosten eingestuft werden können (vgl. BFH-Urteile vom 17. April 1997 VIII R 47/95, BFHE 184, 275, BStBl II 1998, 102; vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637), bestätigt --entgegen der Auffassung der Vorinstanz-- das gefundene Ergebnis.
  • BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (BFH-Urteile vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).
  • BFH, 18.02.2016 - V R 53/14

    Steuerfreie Lieferung eines Miteigentumsanteils - Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

  • BFH, 21.11.2017 - VIII R 17/15

    Begründung und Beendigung einer Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des

  • BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06

    Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen;

  • BFH, 23.02.2012 - IV R 31/09

    Teilanfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheides; Gewinnermittlung nach § 4

  • BFH, 02.10.2018 - IV R 24/15

    Aktivierung des bei Veräußerung eines GmbH-Anteils vorbehaltenen

  • BFH, 12.10.2005 - VIII R 66/03

    Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe und späterer

  • BFH, 18.07.2018 - X R 36/17

    Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw.

  • BFH, 10.08.2005 - VIII R 78/02

    Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen erworbener Wirtschaftsgüter bei

  • BFH, 20.04.2020 - VI S 9/19

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

  • BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04

    Erhöhung eines Betriebsaufgabegewinns durch Zahlungen auf Grund einer

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 25/09

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen

  • BFH, 28.01.2009 - X R 27/07

    Änderung eines Steuerbescheides nach § 174 Abs. 4 AO bei zwischenzeitlichem

  • BFH, 20.11.2019 - XI R 49/17

    Änderungsmöglichkeit wegen irriger Beurteilung eines Sachverhalts (§ 174 Abs. 4

  • FG Niedersachsen, 14.06.2016 - 13 K 33/15

    Abgrenzung zwischen laufendem Gewinn und Betriebsaufgabegewinn

  • BFH, 25.09.2014 - IV R 44/11

    Berücksichtigung einer Versicherungsentschädigung als Sondergewinn bei der

  • BFH, 20.08.2014 - X R 26/12

    Kein Sonderausgabenabzug von Bestattungskosten als Unterhaltsleistungen nach § 10

  • FG Köln, 01.10.2014 - 10 K 3593/12

    Veräußerungsgewinn nach § 8b KStG - Veräußerungskosten, wenn alleiniger

  • BFH, 05.05.2011 - V R 45/09

    Umfang der Änderungsbefugnis nach § 174 Abs. 4 AO - Maßgeblicher Sachverhalt bei

  • FG Münster, 21.09.2007 - 9 K 4007/06

    Besteuerung von Ausgleichszahlungen bei Vereinbarung eines

  • BFH, 30.08.2007 - IV B 40/07

    Aufgabeerklärung trotz Betreibens einer Hobbylandwirtschaft

  • FG Schleswig-Holstein, 18.05.2010 - 2 K 146/06

    Anpassung eines Einkommensteuerbescheides an einen für nichtig erklärten

  • BFH, 13.07.2006 - IV R 51/05

    Abfindung weichender Erben

  • BFH, 28.11.2007 - X R 24/07

    Gewährung des Altersfreibetrages bei Betriebsaufgabe - Zeitpunkt der

  • BFH, 29.06.2005 - X R 38/04

    Widerstreitende Steuerfestsetzung - Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - 4 K 1497/06

    Unentgeltliche Wertabgabe durch Überführung von Wirtschaftsgütern eines

  • BFH, 12.04.2012 - VIII B 91/11

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage -

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 3062/06

    Festsetzungsverjährung bei Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

  • BFH, 11.12.2008 - VIII B 226/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - missbräuchliche Aufnahme eines Partners nach dem sog.

  • FG Köln, 19.06.2007 - 7 K 3835/04

    Nachträgliche Änderung eines Einkommensteuerbescheids; Ergehen eines

  • FG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 1 K 2502/15

    Zu der Frage, ob im Laufe eines Insolvenzverfahrens erstattete Umsatzsteuern und

  • BFH, 21.08.2008 - VIII B 197/07

    Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO sind geklärt i.S. des § 115 FGO

  • FG Köln, 06.04.2006 - 6 K 5755/02

    Aufnahme eines weiteren Arztes in eine Gemeinschaftspraxis in zwei Schritten als

  • BFH, 19.12.2005 - IV B 120/04

    Identitätswahrende Fortführung eines Gewerbebetriebs

  • FG Nürnberg, 29.04.2011 - 7 K 160/11

    Änderung eines Bescheids nach § 174 Abs. 4 AO

  • FG Nürnberg, 30.03.2011 - 3 K 275/10

    Kein tarifbegünstigter Aufgabegewinn nach § 34 EStG bei Verkauf eines Flugzeugs

  • FG Nürnberg, 28.04.2021 - 5 K 1490/20

    Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei ähnlicher wesentlicher Beteiligung an

  • FG Köln, 17.10.2011 - 7 K 3218/09

    Änderung eines Steuerbescheids zur Berücksichtigung eines Gewinns aus der

  • FG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 2 K 1413/07

    Kein Abzug fehlgeschlagener Veräußerungskosten einer durch Umwandlung

  • FG Hamburg, 15.11.2010 - 2 K 209/09

    Einkommensteuer: Bilanzierung eines Seeschiffes als Umlaufvermögen / Kein

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