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   BFH, 19.06.1990 - VII R 84/88   

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https://dejure.org/1990,10427
BFH, 19.06.1990 - VII R 84/88 (https://dejure.org/1990,10427)
BFH, Entscheidung vom 19.06.1990 - VII R 84/88 (https://dejure.org/1990,10427)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 1990 - VII R 84/88 (https://dejure.org/1990,10427)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.04.1986 - VII R 152/83

    Erklärungen über die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache -

    Auszug aus BFH, 19.06.1990 - VII R 84/88
    Es ist aber anzunehmen, daß diese Umstände auch im Verfahren über die verbindliche Auskunft - wenn auch im Wege über eine Zurückverweisung an das FG (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO), dessen mutmaßliche erneute Entscheidung dann der Kostenentscheidung zugrunde zu legen wäre (vgl. Beschluß des Senats vom 15. April 1986 VII R 152/83, BFH/NV 1986, 757, 758) - berücksichtigt worden wären.
  • BFH, 11.01.1966 - VII 8/64

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung als

    Auszug aus BFH, 19.06.1990 - VII R 84/88
    Mit den Urteilen vom 11. Januar 1966 VII 8/64 (BFHE 84, 489, BStBl III 1966, 177) und vom 16. Dezember 1980 VII R 52/80 (BFHE 132, 177, BStBl II 1981, 226) habe der Bundesfinanzhof (BFH) lediglich entschieden, daß eine nach den Vorschriften des StBerG unbefugte Tätigkeit nicht als die den Anspruch auf Prüfungszulassung begründende hauptberufliche Tätigkeit gewertet werden könne.
  • BFH, 07.11.1989 - VII R 115/87

    Äußerlich als Krankenfahrzeuge gekennzeichnete Fahrzeuge sind von der

    Auszug aus BFH, 19.06.1990 - VII R 84/88
    Der Senat hat beispielsweise im Hinblick auf die wertungsindifferente Besteuerung, die durch die Vorschrift des § 40 der Abgabenordnung (AO 1977) verfolgt wird, entschieden, daß es grundsätzlich geboten ist, die Wirkungen begünstigender Steuerrechtsnormen ohne Rücksicht auf die Verbotswidrigkeit tatbestandsmäßigen Verhaltens eintreten zu lassen, und daß der Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung demgegenüber zurücktreten muß (Urteil vom 7. November 1989 VII R 115/87, BFHE 159, 238, BStBl II 1990, 251).
  • BFH, 05.09.1989 - VII R 52/89

    Anforderungen an den Nachweis der unabhängigen eigenverantwortlichen Führung

    Auszug aus BFH, 19.06.1990 - VII R 84/88
    Einer eingehenden Prüfung der Rechtslage und der Entscheidung schwieriger Rechtsfragen bedarf es allerdings für die Kostenentscheidung nicht, da in einem nur summarischen Verfahren über die Kostentragungspflicht zu entscheiden ist (vgl. Beschluß des Senats vom 5. September 1989 VII R 52/89, BFH/NV 1990, 269, 270).
  • BFH, 16.12.1980 - VII R 52/80

    Zulassungsvoraussetzung - Steuerbevollmächtigtenprüfung - Unbefugte Tätigkeit im

    Auszug aus BFH, 19.06.1990 - VII R 84/88
    Mit den Urteilen vom 11. Januar 1966 VII 8/64 (BFHE 84, 489, BStBl III 1966, 177) und vom 16. Dezember 1980 VII R 52/80 (BFHE 132, 177, BStBl II 1981, 226) habe der Bundesfinanzhof (BFH) lediglich entschieden, daß eine nach den Vorschriften des StBerG unbefugte Tätigkeit nicht als die den Anspruch auf Prüfungszulassung begründende hauptberufliche Tätigkeit gewertet werden könne.
  • VG Meiningen, 16.01.2003 - 1 K 412/02

    Schülerbeförderungskosten; Schulfinanzierungsgesetz; Schülerbeförderungskosten;

    U. v. 18.01.1991, 8 C 63/89, NVwZ 1991, 678, 679; Versagung einer Mietbeihilfe nach dem USG: BVerwG B. v. 05.12.1996, 8 B 134/96, zur Unzulässigkeit von Wohneigentumsförderung bei nicht angezeigten Dachausbau: FG Baden-Württemberg, U. v. 07.09.1995, 6 K 194/92; zur Versagung einer Investitionszulage: BFH, U. v. 08.02.1980, III R 104/78), jedoch ist eine durchgängige einheitliche Praxis in der Rechtsprechung im Hinblick auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung nicht feststellbar (vgl. auch FG Münster, U. v. 25.08.1993, 8 K 6232/92 E; BFH, U. v. 19.06.1990, VII R 84/88; BFH, U. v. 17.12.1991, VII R 103/90).
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