Rechtsprechung
BFH, 19.06.2008 - VI R 7/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Angestellten mit variablen Bezügen
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 9 Abs. 5; ; FGO § 118 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Keine Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG bei Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Angestellten mit variablen Bezügen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 19.01.2007 - 10 K 4902/04
- BFH, 19.06.2008 - VI R 7/07
Wird zitiert von ...
- FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08
Bewirtungskosten eines Bereichsleiters für Jahresabschlussfeier seiner Abteilung …
Auf den Hinweis des Gerichts, dass der BFH mit Urteilen vom 10. Juli 2008 (…VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831) und vom 19. Juni 2008 (VI R 7/07 und VI R 33/07, BFH/NV 2008, 1922) entschieden habe, dass die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG nicht eingreife, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trage, äußerte sich der Beklagte wie folgt:.