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   BFH, 19.06.2013 - II R 10/12   

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https://dejure.org/2013,18151
BFH, 19.06.2013 - II R 10/12 (https://dejure.org/2013,18151)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2013 - II R 10/12 (https://dejure.org/2013,18151)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - II R 10/12 (https://dejure.org/2013,18151)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche Erbschaftsteuer

  • openjur.de

    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche Erbschaftsteuer

  • Bundesfinanzhof

    EG Art 10, EG Art ... 56, EG Art 58, EG Art 293, EUVtr Art 4 Abs 3, EUVtr Art 6 Abs 1, AEUV Art 63, AEUV Art 65, AEUV Art 267, EUGrdRCh Art 17 Abs 1 S 1, EUGrdRCh Art 51 Abs 1 S 1, EUGrdRCh Art 52 Abs 7, GG Art 2 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, GG Art 23, MRKZusProt1 Art 1, ErbStG § 2 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 8, ErbStG § 21 Abs 1, BewG § 121 Nr 7, AO § 163, AO § 227, BewG § 121 Nr 8, ErbStG § 21 Abs 2 Nr 1, EG Art 14 Abs 2, EG Art 18, EG Art 4, AEUV Art 26 Abs 2, AEUV Art 21, AEUV Art 56
    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche Erbschaftsteuer

  • Bundesfinanzhof

    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche Erbschaftsteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 EG, Art 56 EG, Art 58 EG, Art 293 EG, Art 4 Abs 3 EUVtr
    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche Erbschaftsteuer

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AEUV Art. 63; AEUV Art. 65; AEUV Art. 267; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 23; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 10 Abs. 8; ErbStG § 21; BewG § 121
    Keine Berücksichtigung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermörgen eines inländischen Erblassers bei Fehlen eines DBA; Billigkeitsmaßnahme bei übermäßiger Steuerbelastung

  • cpm-steuerberater.de

    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche Erbschaftsteuer

  • Betriebs-Berater

    ErbSt - Ausländische ErbSt auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers

  • rewis.io

    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche Erbschaftsteuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche Erbschaftsteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswirkungen der ausländischen ErbSt auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche ErbSt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Erbschaftsteuer/Doppelbesteuerungsrecht: Keine Anrechnung von im Ausland auf dort angelegtes Kapitalvermögen gezahlter Erbschaftsteuer, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen fehlt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung im Ausland gezahlter Erbschaftssteuer im Inland

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche Erbschaftsteuer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    ErbSt - Ausländische ErbSt auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Erbschaftsteuer/Doppelbesteuerungsrecht: Keine Anrechnung von im Ausland auf dort angelegtes Kapitalvermögen gezahlter Erbschaftsteuer, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen fehlt

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Doppelte Erbschaftssteuer bei Auslandsvermögen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von im Ausland auf dort angelegtes Kapitalvermögen gezahlter ErbSt, wenn ein DBA fehlt

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Eventuell keine Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf Inlandsvermögen bei Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausländische Erbschaftssteuer unter Umständen nicht anrechenbar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verhältnis ausländischer und inländischer Erbschaftssteuer bei Kapitalvermögen - Erbschaftssteuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von im Ausland auf dortiges Kapital-vermögen gezahlte Erbschaft-steuer mangels DBA

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von im Ausland auf dort angelegtes Kapitalvermögen gezahlte Erbschaftsteuer, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen fehlt

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche Erbschaftsteuer

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Anrechnung von Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Anrechnung von ausländischer Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Grundsätzliches
    Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
    Die Steuersätze

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 241, 402
  • BB 2013, 1877
  • DB 2013, 13
  • DB 2013, 1700
  • BStBl II 2013, 746
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.02.2009 - C-67/08

    Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - II R 10/12
    aa) Nach dem EuGH-Urteil vom 12. Februar 2009 C-67/08, Margarete Block (Slg. 2009, I-883) stehen Art. 56 und 58 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EG-- (jetzt Art. 63, 65 AEUV), die die Freiheit des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten regeln, der doppelten Belastung einer Kapitalforderung mit Erbschaftsteuer nicht entgegen.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Nachweise im EuGH-Urteil Margarete Block in Slg. 2009, I-883 Rdnrn. 30 f.) schreibe indes das Unionsrecht bei seinem gegenwärtigen Entwicklungsstand und in einer Situation wie der des seinerzeitigen Ausgangsverfahrens (Erwerb von Kapitalforderungen einer inländischen Erblasserin gegen Finanzinstitute in Spanien ohne Bestehen eines auf die Erbschaftsteuer bezogenen DBA) in Bezug auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Europäischen Union keine allgemeinen Kriterien für die Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedstaaten vor.

    Wie der EuGH im Urteil Margarete Block in Slg. 2009, I-883 Rdnrn. 32 f. weiter ausgeführt hat, ändert daran auch der Umstand nichts, dass § 21 ErbStG günstigere Anrechnungsregeln vorsieht, wenn der Erblasser bei seinem Ableben seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als Deutschland hatte, weil in einem solchen Fall der Begriff des Auslandsvermögens nach Abs. 2 Nr. 2 dieser Vorschrift weiter gefasst ist als in einem Fall wie dem der Klägerin des damaligen Ausgangsverfahrens.

    dd) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Klägerin insoweit auch nicht aus dem vom EuGH im Urteil Margarete Block in Slg. 2009, I-883 nicht herangezogenen Art. 17 Abs. 1 Satz 1 EUGrdRCh.

  • FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 155/08

    Verfassungskonforme Auslegung des Begriffs des Auslandsvermögens in § 21 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - II R 10/12
    Dies gilt nicht nur für die Erbschaftsteuer nach dem ErbStG, sondern übereinstimmend mit der Auffassung der Finanzverwaltung (H E 10.11 der Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 vom 19. Dezember 2011, BStBl I 2011 Sondernummer 1, 117) gleichermaßen auch für ausländische Steuern, die der deutschen Erbschaftsteuer entsprechen (FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2009  4 K 155/08 Erb, EFG 2009, 1310; Gebel in Troll/Gebel/ Jülicher, ErbStG, § 10 Rz 268; ders., Betriebs-Berater --BB-- 1999, 135, 142; Billig, Finanz-Rundschau 2009, 298; Pahlke in Christoffel/Geckle/Pahlke, ErbStG, 1998, § 10 Rz 99, § 21 Rz 4; Jochum, a.a.O., § 10 ErbStG Rz 208, § 21 Rz 19 f.; Geck in Kapp/Ebeling, § 10 ErbStG, Rz 177; Jüptner in Fischer/ Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 4. Aufl., § 10 Rz 291, § 21 Rz 9; Weinmann, a.a.O., § 10 ErbStG Rz 110, § 21 ErbStG Rz 5; Richter in Viskorf/Knobel/Schuck, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz, 4. Aufl., § 21 ErbStG Rz 34; Szczesny in Tiedtke, ErbStG, 2009, § 10 Rz 87; Tetens in Rödl/Preißer u.a., Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kompakt-Kommentar, Stuttgart 2009, § 10 Kap. 6.5.8; Seifried in Rödl/ Preißer u.a., a.a.O., § 21 Kap. 1; Schaumburg, a.a.O., Rz 15.244; a.A. Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 16. Aufl., § 10 Rz 59, § 21 Rz 2; Eisele in Kapp/Ebeling, § 21 ErbStG, Rz 3; Schuck in Viskorf/Knobel/ Schuck, a.a.O., § 10 ErbStG Rz 155; Högl in Gürsching/Stenger, Bewertungsrecht, § 10 ErbStG Rz 256, § 10 ErbStG Rz 11; Reich/ Voß/Striegel in Tiedtke, a.a.O., § 21 Rz 31).

    Dabei handelt es sich um eine abschließende Regelung, die den Abzug ausländischer Erbschaftsteuern als Nachlassverbindlichkeiten ausschließt (FG Nürnberg, Urteil vom 18. Dezember 1962 II 374/61, EFG 1963, 311; FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2009, 1310; Gebel, BB 1999, 135, 142; ders. in Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2006, 130, 131; Pahlke, a.a.O., § 10 Rz 99, § 21 Rz 4; Jülicher, a.a.O., § 21 Rz 5; Geck, a.a.O., § 10 ErbStG, Rz 177; Jüptner, a.a.O., § 21 Rz 9; Weinmann, a.a.O., § 21 ErbStG Rz 5; Richter, a.a.O., § 21 ErbStG Rz 34; Riedel, a.a.O., § 21 ErbStG Rz 68; Hamdan, Die Beseitigung internationaler Doppelbesteuerung durch § 21 ErbStG, 2007, Rz 467 f.).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - II R 10/12
    Er hat dazu in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 12. Mai 1998 C-336/96, Gilly, Slg. 1998, I-2793) ausgeführt, dass der u.a. auf die Einleitung von Verhandlungen durch die Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft bezogene Art. 293 EG (ersatzlos gestrichen durch den Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 13. Dezember 2007, BGBl II 2008, 1039; vgl. Tippelhofer, IStR 2013, 310, 311) nicht den Zweck gehabt habe, eine als solche rechtswirksame Vorschrift zu definieren, sondern sich darauf beschränkt habe, den Rahmen für Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten zu bilden.

    Wie der EuGH im Urteil Gilly in Slg. 1998, I-2793 ausgeführt hat, ist es für die Mitgliedstaaten nicht abwegig, sich für die Zwecke der Aufteilung der Steuerhoheit an der völkerrechtlichen Praxis und den von der OECD erarbeiteten Musterabkommen zu orientieren (Rz 31).

  • BFH, 14.02.1975 - VI R 210/72

    Lohnsteuer-Jahresausgleich - Durchführung - Unbeschränkte Steuerpflicht -

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - II R 10/12
    Einen Rechtsgrundsatz, dass eine Doppelbesteuerung schlechthin unzulässig sei, gibt es nicht (BFH-Urteil vom 14. Februar 1975 VI R 210/72, BFHE 115, 319, BStBl II 1975, 497).
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - II R 10/12
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 21. Februar 1991 verbundene Rechtssachen C-143/88 und C-92/89, Zuckerfabrik Süderdithmarschen AG u.a., Slg. 1991, I-415, Rdnr. 74) kann die Verpflichtung, eine Abgabe zu zahlen, nicht als Verstoß gegen das Eigentumsrecht angesehen werden (vgl. dazu auch Depenheuer in Tettinger/Stern, Kölner Gemeinschaftskommentar zur Europäischen Grundrechte-Charta, 2006, Art. 17 Rz 37 f.; Streinz, EUV/AEUV, GR-Charta Art. 17 Rz 6).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - II R 10/12
    Wenn die Anwendung eines nicht zu beanstandenden Gesetzes in Einzelfällen zu einem "ungewollten Überhang" führen würde, kann eine Verfassungspflicht zum Billigkeitserlass bestehen (BVerfG-Beschluss vom 10. November 1998  2 BvL 42/93, BVerfGE 99, 246, BStBl II 1999, 174, unter C.III., m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 7 K 1935/10

    Doppelbesteuerung deutsch-französicher Erbschaft: keine Anrechnung französischer

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - II R 10/12
    Das Finanzgericht (FG) wies die gegen die Steuerfestsetzung gerichtete Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1290 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, die französische Erbschaftsteuer sei weder auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen noch als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.
  • BFH, 16.01.2008 - II R 45/05

    Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - II R 10/12
    Private Guthaben von Inländern bei ausländischen Banken rechnen danach nicht zum Auslandsvermögen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 2008 II R 45/05, BFHE 218, 423, BStBl II 2008, 623).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - II R 10/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 26. Februar 2013 C-617/10, Åkerberg Fransson, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2013, 99 Rdnrn. 19 ff., m.w.N.) finden die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung.
  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Auszug aus BFH, 19.06.2013 - II R 10/12
    Ebenso dehne die EUGrdRCh nach ihrem Art. 51 Abs. 2 den Geltungsbereich des Unionsrechts nicht über die Zuständigkeiten der Union hinaus aus und begründe weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Union, noch ändere sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben (vgl. dazu auch Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 24. April 2013  1 BvR 1215/07, Neue Juristische Wochenschrift 2013, 1499, Rz 88 ff.).
  • EuGH, 19.09.2012 - C-540/11

    Levy und Sebbag

  • RFH, 09.01.1936 - III A 246/35
  • BFH, 11.02.2015 - I R 3/14

    Einlagekonto: kein Direktzugriff, Bindung der Steuerbescheinigung -

    Zum einen hat die inzwischen überarbeitete Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABlEU 2007, Nr. C-303, 1, BGBl II 2008, 1165) erst mit der Neufassung des Art. 6 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) durch Art. 1 Nr. 8 des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 13. Dezember 2007 (ABlEU 2007, Nr. C-306, 1, BGBl II 2008, 1039), der für Deutschland am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist (Bekanntmachung vom 13. November 2009, BGBl II 2009, 1223), rechtliche Verbindlichkeit erlangt hat (BFH-Urteil vom 19. Juni 2013 II R 10/12, BFHE 241, 402, BStBl II 2013, 746, m.w.N.).

    Vor allem aber ist eine Verletzung des Eigentumsrechts gemäß Art. 17 EUGrdRCh jedenfalls deshalb ausgeschlossen, weil die Grundrechte der Charta nach Art. 6 Abs. 1 EUV gemäß den Bestimmungen des Titels VII auszulegen sind und Art. 51 Abs. 1 EUGrdRCh den Anwendungsbereich der Charta auf die Durchführung des Rechts der Europäischen Union beschränkt (BVerfG-Urteil vom 24. April 2013  1 BvR 1215/07, BVerfGE 133, 277; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Åkerberg Fransson vom 26. Februar 2013 C-617/10, EU:C:2013:105, HFR 2013, 464; BFH-Urteil in BFHE 241, 402, BStBl II 2013, 746; Streinz/Michl, EUV/AEUV, 2. Aufl., Art. 51 GR-Charta Rz 7 f., jeweils m.w.N.).

  • BFH, 20.02.2019 - X R 28/17

    Verspätungsgeld für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen

    Daran fehlt es hier, weil die Einkommensbesteuerung von Renteneinkünften --anders als etwa die Umsatzsteuer, zu der die im vorigen Absatz zitierten Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Åkerberg Fransson und Menci ergangen sind-- unionsrechtlich nicht harmonisiert ist (ebenso zur Erbschaftsteuer Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juni 2013 II R 10/12, BFHE 241, 402, BStBl II 2013, 746, Rz 27; vgl. auch Krumm in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 369 AO Rz 10 a.E.).
  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 7 K 3551/13

    Berücksichtigung von in Frankreich angelegtem Kapitalvermögen und der darauf

    Das Gericht hatte das Ruhen des Verfahrens bis zum Ergehen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren C-67/08 sowie einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes in den Verfahren II R 45/05 und II R 10/12 angeordnet.

    Nach dem BFH-Urteil vom 19. Juni 2013 II R 10/12, BFH/NV 2013, 1491) verstößt es nicht gegen Unionsrecht, dass die Erbschaftsteuer, die ein ausländischer Staat für den von Todes wegen erfolgenden Erwerb von privaten, gegen ausländische Schuldner gerichteten Forderungen inländischer Erblasser erhebt, von bestimmten Ausnahmefällen abgesehen nicht auf die deutsche Erbschaftsteuer für diesen Erwerb angerechnet wird.

    Der BFH hat sich in dieser Entscheidung der Auffassung des EuGH (s. EuGH-Urteil vom 12 Februar 2009 C-67/08, Margarete Block - Slg. 2009, I-883 Rdnrn. 20f.-) angeschlossen und im Einzelnen ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten der Union beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Unionsrechts über eine gewisse Autonomie verfügen und nicht verpflichtet sind, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen; die Mitgliedsstaaten seien insbesondere nicht verpflichtet, die sich aus der parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnisse ergebende Doppelbesteuerung zu beseitigen und so in einem entsprechenden Fall die Anrechnung der Erbschaftsteuer zu ermöglichen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzstaat des Erben entrichtet worden ist (s. BFH in BFH/NV 2013, 1491).

    Dies gilt nicht nur für die Erbschaftsteuer nach dem ErbStG, sondern gleichermaßen auch für ausländische Steuern, die der deutschen Erbschaftsteuer entsprechen (s. BFH in BFH/NV 2013, 1491, m.w.N.).

    Die Rechtslage ist durch die nunmehr vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt (s. BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 1491, m.w.N; EuGH-Urteil Margarete Block in Slg. 2009, I-883).

  • BFH, 17.05.2021 - IX R 20/18

    Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten

    Auch das Gemeinschaftsrecht schreibt in Bezug auf die Sportwettenbesteuerung keine Harmonisierung oder Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der EU vor (vgl. zur Harmonisierung BFH-Urteil vom 19.06.2013 - II R 10/12, BFHE 241, 402, BStBl II 2013, 746, Rz 18 ff.; EuGH-Urteile Kerckhaert und Morres vom 14.11.2006 - C-513/04, EU:C:2006:713, Rz 22; Columbus Container Services vom 06.12.2007 - C-298/05, EU:C:2007:754, Rz 45; Margarete Block vom 12.02.2009 - C-67/08, EU:C:2009:92, Rz 30).
  • BFH, 22.10.2014 - II R 4/14

    Abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen des

    Sie darf nicht die Wertung des Gesetzes durchbrechen oder korrigieren, sondern nur einem ungewollten Überhang des gesetzlichen Steuertatbestandes abhelfen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 11, Rz 15, und vom 19. Juni 2013 II R 10/12, BFHE 241, 402, BStBl II 2013, 746, Rz 37, m.w.N.).
  • FG Hessen, 03.07.2013 - 1 K 608/10

    Keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG für in Österreich erfolgte Besteuerung

    Die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, den mehrmaligen Übergang desselben Vermögens innerhalb der Steuerklasse I durch eine Ermäßigung zu entlasten, soweit das Vermögen beim Vorerwerber der Besteuerung (nach dem deutschen ErbStG) unterlag (BT-Drs. 13/4839, S. 71), ist Ausfluss seiner - auch als Mitglied der Europäische Union fortbestehenden - Autonomie auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2013 II R 10/12, Der Betrieb - DB - 2013, 1700).

    Wenn aber diejenigen Nachteile, die sich dadurch ergeben, dass mehrere Mitgliedsstaaten ihr Besteuerungsrecht ausüben (sogenannte "Doppelbesteuerung"), regelmäßig keine nach dem EG-Vertrag verbotenen Beschränkungen darstellen, da es Sache des jeweiligen Mitgliedsstaats ist, zu entscheiden, ob und welche Vorkehrungen zu treffen sind, um Mehrfachbelastungen, die sich aus der parallelen Ausübung von Besteuerungsbefugnissen verschiedener Mitgliedsstaaten ergeben, zu vermeiden (EuGH-Beschluss vom 19. September 2012 C-540/11, "Levy und Sebbag", IStR 2013, 307; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Juni 2013 II R 10/12, DB 2013, 1700), steht es dem nationalen Gesetzgeber auch frei, zu entscheiden, ob er in den Ermäßigungstatbestand des § 27 ErbStG die auf den Vorerwerb in anderen Mitgliedsstaaten erhobene (ausländische) Erbschaftsteuer einbezieht.

    Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung und dem zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung anhängigen Revisionsverfahren II R 10/12 zugelassen.

  • FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 180/14

    Anteilsbewertung: Latente Ertragsteuern im Substanzwert oder Liquidationswert?

    b) Soweit es wegen der Größenordnung der zu erwartenden Steuerbelastungen auf die Auflösung der stillen Reserven (KSt, SolZ, GewSt, ErbSt, ESt, SolZ) in der weiteren Entwicklung und Gesamtschau des Einzelfalls zu einer Übermaßbesteuerung kommt (vgl. BVerfG-Beschluss vom 18.01.2006 2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97, DStR 2006, 555; BFH-Urteil vom 18.01.2011 X R 63/08, BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680 Rz. 27), wird dieser auf Antrag im gesonderten Verfahren gemäß § 163 AO aus sachlicher Billigkeit durch das - auch für die laufende Besteuerung der Kläger zuständige - FA abgeholfen werden können (vgl. Urteile FG Saarland, vom 16.11.2011 1 K 1071/08, EFG 2012, 922; ferner BFH vom 13.05.1998 II R 98/97, HFR 1998, 892, BFH/NV 1998, 1376; zur ErbSt vom 19.06.2013 II R 10/12, BFHE 241, 402, BStBl II 2013, 746, Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2488/13; zur Wertentwicklung BVerfG-Beschluss vom 19.12.1978 1 BvR 335/76 u. a., BVerfGE 50, 57, BStBl II 1979, 308, Juris Rz. 81).
  • BVerfG, 22.01.2014 - 1 BvR 891/13

    Verfassungsrechtliche Zweifel an der Nacherhebung nicht entrichteter

    Denn über die Frage, ob im Einzelfall wegen einer besonderen Härte eine Billigkeitsmaßnahme in Betracht kommt, ist nach ständiger fachgerichtlicher Rechtsprechung nicht im Festsetzungsverfahren und einem darauf bezogenen Klageverfahren, sondern in einem gesonderten Billigkeitsverfahren zu entscheiden (vgl. zu der sogenannten Zweigleisigkeit der Verfahren § 163 Satz 3 AO, die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 19. Juni 2013 - II R 10/12 -, BFH/NV 2013, S. 1491, vom 23. April 2009 - IV R 9/06 -, BFHE 225, 15, vom 4. Juli 2007 - VIII R 46/06 -, BFHE 218, 308, und vom 6. März 2003 - XI R 47/01 -, BFH/NV 2003, S. 1160, sowie die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 27. Juli 2011 - I R 44/10 -, BFH/NV 2011, S. 2005, vom 9. Juni 2010 - X B 41/10 -, BFH/NV 2010, S. 1783, vom 20. Februar 2008 - VIII B 103/07 -, BFH/NV 2008, S. 980, vom 20. Juli 2007 - VIII B 8/06 -, BFH/NV 2007, S. 2069, und vom 1. Oktober 2003 - X B 75/02 - BFH/NV 2004, S. 44; vgl. auch BVerfGE 48, 102 ; 93, 165 ; 99, 216 ; 99, 246 ; 99, 273 ).
  • BFH, 30.08.2022 - X R 17/21

    Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener

    Dies ist zwar beispielsweise bei der Durchführung des harmonisierten Mehrwertsteuerrechts der Fall, nicht aber --wie der BFH bereits entschieden hat-- bei der Durchführung der nicht harmonisierten Teile des Erbschaftsteuer- oder Einkommensteuerrechts (dazu BFH-Urteile vom 19.06.2013 - II R 10/12, BFHE 241, 402, BStBl II 2013, 746, Rz 27, und vom 20.02.2019 - X R 28/17, BFHE 264, 165, BStBl II 2019, 430, Rz 32; s.a. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 13.01.2022, MARCAS MC, C-363/20, EU:C:2022:21, HFR 2022, 280, Rz 33 ff.).
  • BFH, 30.08.2016 - II B 100/15

    Erbschaftsteuer des überlebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Die EUGrdRCh gilt nach ihrem Art. 51 Abs. 1 Satz 1 nämlich nur für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Europäischen Union (BFH-Urteil vom 19. Juni 2013 II R 10/12, BFHE 241, 402, BStBl II 2013, 746, Rz 27, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2013 - 2 K 1477/12

    Weder Anrechnung noch Abzug ausländischer Steuer bei der Erbschaftsteuer

  • FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 2703/12

    § 17 Abs. 2 RennwLottG, § 19 Abs. 2 und 4 RennwLottG, § 20 RennwLottG, § 31

  • FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14

    Verschulden des Registergerichts an der verzögerten Eintragung eines

  • FG Düsseldorf, 04.05.2022 - 4 K 2501/21

    Anrechnung einer in der Schweiz gezahlten Steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer

  • FG Köln, 05.09.2018 - 5 K 3009/15

    Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen: Keine Billigkeitsmaßnahme

  • FG Münster, 15.09.2015 - 5 K 257/15

    Vergleichbarer Abzug als Sonderausgabe bei konfessionslosen Steuerpflichtigen

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