Rechtsprechung
BFH, 19.06.2015 - III B 143/14 (NV) |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Gewöhnlicher Aufenthalt während mehrerer aufeinanderfolgender Entsendungen
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 62 Abs 1 Nr 1, AO § 9 S 1, AO § 9 S 2, EStG VZ 2009
Gewöhnlicher Aufenthalt während mehrerer aufeinanderfolgender Entsendungen
- Bundesfinanzhof
Gewöhnlicher Aufenthalt während mehrerer aufeinanderfolgender Entsendungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 9 S 1 AO, § 9 S 2 AO, EStG VZ 2009
Gewöhnlicher Aufenthalt während mehrerer aufeinanderfolgender Entsendungen - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 5 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 9 der Abgabenordnung (AO), § 9 Satz 1 AO, § 9 Satz 2 AO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Gewöhnlicher Aufenthalt während mehrerer aufeinanderfolgender Entsendungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 9 Abs. 1; AO § 9 Abs. 2
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts - rechtsportal.de
AO § 9 Abs. 1 ; AO § 9 Abs. 2
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts - datenbank.nwb.de
Mehrere aufeinanderfolgende Entsendungen in das Inland als ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten i.S. des § 9 Satz 2 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewöhnlicher Aufenthalt während mehrerer aufeinanderfolgender Entsendungen
Verfahrensgang
- FG Münster, 24.10.2014 - 4 K 4498/11
- BFH, 19.06.2015 - III B 143/14 (NV)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 22.06.2011 - I R 26/10
Gewöhnlicher Aufenthalt kraft Aufenthaltsdauer
Auszug aus BFH, 19.06.2015 - III B 143/14
Nach dem vom FG und der Familienkasse in Bezug genommenen BFH-Urteil vom 22. Juni 2011 I R 26/10 (BFH/NV 2011, 2001) ist ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten i.S. des § 9 Satz 2 AO dann gegeben, wenn der Aufenthalt über diese Zeitspanne hinaus erfolgt; kurzfristige Unterbrechungen werden bei der Berechnung der Frist mitgerechnet.Dies folgt schon daraus, dass es der BFH im BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 2001 gerade abgelehnt hat, eine konkrete und in ihrem Maß an der Sechsmonats-Grenze orientierte Zeitgrenze für die (unschädliche) Abwesenheit festzulegen.
- BFH, 17.03.2010 - X B 10/10
Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen …
Auszug aus BFH, 19.06.2015 - III B 143/14
Insbesondere muss sich der Beschwerdeführer auch mit der bereits vorhandenen Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert darlegen, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt habe (z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, m.w.N.). - BFH, 20.03.2007 - X B 185/06
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verfassungsmäßigkeit einer Norm
Auszug aus BFH, 19.06.2015 - III B 143/14
Des Weiteren muss in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen dargetan werden, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. März 2007 X B 185/06, BFH/NV 2007, 1181; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, 35, m.w.N.). - BFH, 23.01.2013 - X B 84/12
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei fehlender Klärungsfähigkeit …
Auszug aus BFH, 19.06.2015 - III B 143/14
Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (BFH-Beschluss vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771). - BFH, 14.05.2014 - XI R 56/10
Zum Kindergeldanspruch eines von seinem polnischen Arbeitgeber nach Deutschland …
Auszug aus BFH, 19.06.2015 - III B 143/14
Im Übrigen hat der BFH im Urteil vom 14. Mai 2014 XI R 56/10 (BFH/NV 2015, 169, Rz 37) indirekt bestätigt, dass auch mehrere aufeinanderfolgende Entsendungszeiträume einen zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt i.S. des § 9 Satz 2 AO bilden können, sofern objektive Umstände festgestellt werden, die für einen solchen Zusammenhang und eine Fortdauer des Anlasses sprechen.
- FG Sachsen, 11.02.2019 - 2 K 975/17
Gewährung von Kindergeld nach vorläufiger Festsetzung von Differenzkindergeld
Dabei können nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs etwa auch mehrere aufeinanderfolgende Entsendungszeiträume einen zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt im Sinne des § 9 Satz 2 AO bilden, sofern im Einzelfall objektive Umstände festgestellt werden, die für einen solchen Zusammenhang und eine Fortdauer des Anlasses sprechen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. Juni 2015 - III B 143/14, BFH/NV 2015, 1386 ).