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   BFH, 19.06.2019 - I R 32/17   

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https://dejure.org/2019,46431
BFH, 19.06.2019 - I R 32/17 (https://dejure.org/2019,46431)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2019 - I R 32/17 (https://dejure.org/2019,46431)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - I R 32/17 (https://dejure.org/2019,46431)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AStG § 1 Abs 1, AStG § 1 Abs 4, OECDMustAbk Art 9 Abs 1, DBA USA 198... 9 Art 9 Abs 1, DBA FRA Art 5, AEUV Art 49, AEUV Art 63, AEUV Art 64 Abs 1, KStG § 8a Abs 1, KStG § 8b Abs 1, KStG § 8b Abs 5, KStG VZ 2005
    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

  • Bundesfinanzhof

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 AStG, § 1 Abs 4 AStG vom 16.05.2003, Art 9 Abs 1 OECDMustAbk, Art 9 Abs 1 DBA USA 1989, Art 5 DBA FRA 1959
    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

  • IWW

    § 1 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz), § ... 8a des Körperschaftsteuergesetzes 2002, §§ 14 ff. KStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 1 Abs. 1 AStG, § 1 Abs. 4 AStG, §§ 13, 15, 18, 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG), Art. 9 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern, Art. 5 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern, Art. 9 Abs. 1 DBA-USA, Art. 5 DBA-Frankreich, Art. 56 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Art. 57 Abs. 1 EG, Art. 64 Abs. 1 AEUV, Art. 43 EG, Art. 49 AEUV, § 1 AStG, 21 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 1 Abs. 1, Abs. 4 AStG, § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG, § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG, § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9, 10 Buchst. a EStG, § 8a Abs. 1 Satz 1 KStG 2002, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG 2002, § 8a Abs. 1 KStG 2002, § 8a KStG, § 8a Abs. 2 Satz 5 KStG 2002, § 143 Abs. 2 FGO

  • Betriebs-Berater

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf

  • rewis.io

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

  • rechtsportal.de

    Anerkennungsfähigkeit gewinnmindernder Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen unter verbundenen Gesellschaften im Außensteuerrecht

  • datenbank.nwb.de

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einkünftekorrektur nach dem AStG bei Ausreichung unbesicherter Darlehen an die Konzernobergesellschaft

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Unbesichertes Konzerndarlehen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Fremdüblichkeit der (nicht) Besicherung von konzerninternen Darlehen

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AStG § 1 Abs 1, AStG § 1 Abs 4, KStG § 8a Abs 1, KStG § 8b Abs 1, KStG § 8b Abs 5, OECDMustAbk Art 9 Abs 1, DBA USA Art 9 Abs 1, DBA FRA Art 5, AEUV Art 49, AEUV Art 63, AEUV Art 64 Abs 1
    Außensteuerrecht, Darlehen, Teilwertabschreibung, Konzern, Sicherung, Sperrwirkung, Zinsen

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften?

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2020, 226
  • DB 2020, 28
  • NZG 2020, 273
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Niederlassungsfreiheit beschränkende

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass der von dem Finanzgericht für Vergleichszwecke herangezogene Zinssatz von 3, 14 % aus einer (banküblichen) Geschäftsbeziehung der Beschwerdeführerin und nicht deren Tochtergesellschaft, der im Streitfall maßgeblichen Darlehensnehmerin, stammt und daher als Referenzgröße für die Feststellung eines Zinsaufschlags im Rahmen der streitgegenständlichen Darlehensbeziehung nur eingeschränkt geeignet ist (vgl. BFH, Urteil vom 19. Juni 2019 - I R 32/17 -, BFHE 266, 142, Rn. 35).
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