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   BFH, 19.07.1984 - IV R 198/81   

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https://dejure.org/1984,8667
BFH, 19.07.1984 - IV R 198/81 (https://dejure.org/1984,8667)
BFH, Entscheidung vom 19.07.1984 - IV R 198/81 (https://dejure.org/1984,8667)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 1984 - IV R 198/81 (https://dejure.org/1984,8667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Annahme eines Entnahmegewinns bei Veräußerung eines Betriebsgrundstückes einer Gesellschaft an einen Komplementär - Angemessenheit des Kaufpreises für das Grundstück

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.08.1983 - IV R 218/80

    A) Der Teilwert i. S. des § 55 Abs. 5 EStG 1971 entspricht in der Regel den

    Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 198/81
    Wie der Senat im Urteil vom 25. August 1983 IV R 218/80 (BFHE 139, 268, BStBl II 1984, 33; vgl. auch Anmerkung zu diesem Urteil in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1984, 108, 109) ausgeführt hat, entspricht der Teilwert von Grund und Boden, der zum Betriebsvermögen gehört, aber für den Betrieb entbehrlich ist, grundsätzlich dem Einzelveräußerungspreis, d.h. dem Verkehrswert.
  • BFH, 24.06.1982 - IV R 151/79

    Zur Frage der Gewinnrealisierung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern einer

    Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 198/81
    Werden einzelne Wirtschaftsgüter aus dem Gesellschaftsvermögen auf einen Mitunternehmer unentgeltlich übertragen und bei diesem Privatvermögen, liegt eine Entnahme für betriebsfremde Zwecke vor (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1982 IV R 151/79, BFHE 136, 375, BStBl II 1982, 751).
  • BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77

    Entgeltliche Übertragung eines zum Gesellschaftsvermögen gehörenden

    Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 198/81
    Dies gilt in gleicher Weise für Wirtschaftsgüter, die beim Erwerber Privatvermögen, Sonderbetriebsvermögen oder Betriebsvermögen eines eigenen Gewerbebetriebes werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84).
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