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BFH, 19.07.1984 - IV R 198/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Annahme eines Entnahmegewinns bei Veräußerung eines Betriebsgrundstückes einer Gesellschaft an einen Komplementär - Angemessenheit des Kaufpreises für das Grundstück
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.08.1983 - IV R 218/80
A) Der Teilwert i. S. des § 55 Abs. 5 EStG 1971 entspricht in der Regel den …
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 198/81
Wie der Senat im Urteil vom 25. August 1983 IV R 218/80 (BFHE 139, 268, BStBl II 1984, 33; vgl. auch Anmerkung zu diesem Urteil in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1984, 108, 109) ausgeführt hat, entspricht der Teilwert von Grund und Boden, der zum Betriebsvermögen gehört, aber für den Betrieb entbehrlich ist, grundsätzlich dem Einzelveräußerungspreis, d.h. dem Verkehrswert. - BFH, 24.06.1982 - IV R 151/79
Zur Frage der Gewinnrealisierung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern einer …
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 198/81
Werden einzelne Wirtschaftsgüter aus dem Gesellschaftsvermögen auf einen Mitunternehmer unentgeltlich übertragen und bei diesem Privatvermögen, liegt eine Entnahme für betriebsfremde Zwecke vor (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1982 IV R 151/79, BFHE 136, 375, BStBl II 1982, 751). - BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
Entgeltliche Übertragung eines zum Gesellschaftsvermögen gehörenden …
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 198/81
Dies gilt in gleicher Weise für Wirtschaftsgüter, die beim Erwerber Privatvermögen, Sonderbetriebsvermögen oder Betriebsvermögen eines eigenen Gewerbebetriebes werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84).