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BFH, 19.07.1985 - III R 189/82 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Vernachlässigung der Mitwirkungspflicht bei der Sachaufklärung - Schlüssigkeit der Begründung einer Schätzung eines Gewinns durch ein Finanzgericht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus BFH, 19.07.1985 - III R 189/82
Das FG hat seine Schätzung und deren Ergebnis insbesondere nicht schlüssig begründet; die Gewinnermittlung ist für den Senat nicht nachvollziehbar (s. hierzu das BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558).Sie hat Anlaß zur Schätzung gegeben und auch während des FG-Verfahrens nicht zur genauen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen beigetragen (s. hierzu wiederum das Urteil in BFHE 142, 558).
- BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79
Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge - …
Auszug aus BFH, 19.07.1985 - III R 189/82
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob diese Rüge zulässig erhoben wurde (s. insoweit das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355). - BFH, 22.12.1981 - VII R 104/80
Aussetzungsverfahren - Hauptbelastungszeuge - Ermittlungsverfahren - …
Auszug aus BFH, 19.07.1985 - III R 189/82
Die Klägerin hatte hinreichend Gelegenheit, sich im Verfahren vor dem FG zu äußern (s. hierzu u. a. das BFH-Urteil vom 22. Dezember 1981 VII R 104/80, BFHE 135, 149, BStBl II 1982, 356, mit weiteren Hinweisen). - BFH, 06.12.1978 - I R 131/75
Erweiterung einer Betriebsprüfung - Betriebsprüfung - Prüfungsfeststellung
Auszug aus BFH, 19.07.1985 - III R 189/82
Insoweit hat das FG nicht den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei berücksichtigt und damit § 96 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) verletzt (s. hierzu insbesondere das BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 379, BStBl II 1979, 162).