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   BFH, 19.07.2011 - X R 9/10   

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https://dejure.org/2011,11250
BFH, 19.07.2011 - X R 9/10 (https://dejure.org/2011,11250)
BFH, Entscheidung vom 19.07.2011 - X R 9/10 (https://dejure.org/2011,11250)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - X R 9/10 (https://dejure.org/2011,11250)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 7. 2011 X R 26/10 - Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.7.2011 X R 26/10; Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst b, EStG § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.7.2011 X R 26/10 - Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.7.2011 X R 26/10 - Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst b EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG 2002
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.7.2011 X R 26/10 - Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.7.2011 X R 26/10 - Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • ra.de
  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.7.2011 X R 26/10 - Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 1; EStG § 6 Abs. 2
    Einkommensteuerliche Behandlungen von Rückstellungen eines Versicherungsvertreters wegen Erfüllungsrückstand aufgrund der Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • datenbank.nwb.de

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen (inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.7.2011, X R 26/10)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückstellungen für Nachbetreuungspflichten von Versicherungsverträgen, Erfüllungsrückstand

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Rückstellung für Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - X R 9/10
    NV: Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes sind zu bilden, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (Anschluss an BFH-Urteile vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866, und vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).

    Der Kläger erhob Einspruch und berief sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 2004 XI R 63/03 (BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866), nach dem der Versicherungsvertreter eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden habe, wenn er vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhalten habe.

    Der BFH habe mit Urteil in BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866 entschieden, dass nach diesen Grundsätzen ein Versicherungsvertreter, der für die Vermittlung von Lebensversicherungen Provisionen erhalten habe, mit denen auch die künftige Betreuung dieser Verträge abgegolten war, eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden habe.

    Es entspricht der gefestigten BFH-Rechtsprechung, dass Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden sind, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (BFH-Urteil in BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866; Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; vgl. auch Wendt, Festschrift für Herzig, Unternehmensbesteuerung, 2010, 517; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 30. Aufl., § 5 Rz 84 und § 5 Rz 550 Stichwort "Bestandspflege").

  • BFH, 09.12.2009 - X R 41/07

    Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuung bei einem Versicherungsvertreter -

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - X R 9/10
    NV: Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes sind zu bilden, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (Anschluss an BFH-Urteile vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866, und vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).

    Es entspricht der gefestigten BFH-Rechtsprechung, dass Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden sind, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (BFH-Urteil in BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866; Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; vgl. auch Wendt, Festschrift für Herzig, Unternehmensbesteuerung, 2010, 517; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 30. Aufl., § 5 Rz 84 und § 5 Rz 550 Stichwort "Bestandspflege").

    Leistungen, die der Kläger gegenüber seinen Kunden ohne Rechtspflicht erbracht hat, sind für die Bemessung der Rückstellung irrelevant (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 860).

  • BFH, 15.11.1960 - I 189/60 U

    Anwendung der Grundsätze der dynamischen Bilanz auf sich auf das Ergebnis des

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - X R 9/10
    (3) Letztlich verweisen die beiden vorgenannten BFH-Entscheidungen auf das BFH-Urteil vom 15. November 1960 I 189/60 U (BFHE 72, 126, BStBl III 1961, 48).

    Auch in dem unter aa (3) angeführten BFH-Urteil in BFHE 72, 126, BStBl III 1961, 48 ist die Bildung einer Rückstellung für die künftige Einlösung von Rabattmarkenheften zugelassen worden, obwohl pro Heft lediglich 3 DM auszuzahlen waren und sich die Wesentlichkeit erst aus der Summe der --jeweils nur geringfügigen-- Einzelverpflichtungen ergab.

  • BFH, 18.01.1995 - I R 44/94

    Bilanz - Rückstellung

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - X R 9/10
    (1) In dem genannten BMF-Schreiben ist ausschließlich das BFH-Urteil vom 18. Januar 1995 I R 44/94 (BFHE 177, 61, BStBl II 1995, 742, unter II.5.) erwähnt.

    Vielmehr ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt, dass nicht der Aufwand für das einzelne Vertragsverhältnis, sondern die Bedeutung der Verpflichtung für das Unternehmen maßgebend ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 61, BStBl II 1995, 742, unter II.5., betr. die einzelnen Jahresabrechnungen eines Versorgungsunternehmens).

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 76/07

    Vertragsauslegung des FG

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - X R 9/10
    Zwar bindet die Vertragsauslegung des FG gemäß § 118 Abs. 2 FGO den BFH, wenn sie den Auslegungsgrundsätzen entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 76/07, BFH/NV 2009, 1268).
  • BFH, 28.11.2007 - X R 11/07

    Verteilung der Beweislast bei weder beim Steuerpflichtigen noch beim FA

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - X R 9/10
    Da es sich um Angaben aus der Sphäre der Steuerpflichtigen handelt, die von der Finanzverwaltung regelmäßig nur eingeschränkt nachgeprüft werden können und die zudem der Herbeiführung einer Steuerminderung dienen, tragen die Steuerpflichtigen die volle Feststellungslast für ihre entsprechenden Tatsachenbehauptungen (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 2007 X R 11/07, BFHE 220, 3, BStBl II 2008, 335).
  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - X R 9/10
    Zum einen ist zu berücksichtigen, dass der zu führende Belegnachweis sich auf Vorgänge bezieht, die sich allein in der Sphäre des Steuerpflichtigen zugetragen haben und die zu einem späteren Zeitpunkt nur in eingeschränktem Umfang und nur mit erheblichem Ermittlungsaufwand auf ihre zutreffende Erfassung hin überprüft werden können (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408, unter II.1.c, zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch).
  • BFH, 18.03.2010 - X R 20/09

    Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen geringer Bedeutung

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - X R 9/10
    dd) Das FA kann sich auch nicht auf den Beschluss des erkennenden Senats des BFH vom 18. März 2010 X R 20/09 (BFH/NV 2010, 1796) berufen, nach dem es einem Steuerpflichtigen erlaubt ist, in Fällen von geringer Bedeutung (nach dem Maßstab des § 6 Abs. 2 EStG) auf eine genaue Abgrenzung zu verzichten.
  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - X R 9/10
    In zeitlicher Hinsicht muss die Verbindlichkeit in der Vergangenheit wirtschaftlich verursacht sein; es muss bereits bis zum Bilanzstichtag eine wirtschaftliche Belastung eingetreten sein (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475, BStBl II 2006, 371, und vom 29. November 2007 IV R 62/05, BFHE 220, 85, BStBl II 2008, 557).
  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus BFH, 19.07.2011 - X R 9/10
    Zwar dürfen Ansprüche und Verbindlichkeiten aus einem schwebenden Geschäft in der Bilanz grundsätzlich nicht ausgewiesen werden; geboten ist ein Bilanzausweis u.a. aber bei Vorleistungen und Erfüllungsrückständen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735, m.w.N.).
  • FG Münster, 02.12.2008 - 9 K 4216/07

    Rückstellungen für künftige Aufwendungen zur Betreuung von Bestandskunden auch

  • BFH, 29.11.2007 - IV R 62/05

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Inkassotätigkeit

  • BFH, 25.02.1986 - VIII R 134/80

    Rückstellung für die Verpflichtung zur Abrechnung von Bauleistungen in Höhe der

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