Rechtsprechung
BFH, 19.07.2018 - IV R 14/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
§ 5a Abs. 3 des Einkommensteuergese... tzes, § 5a Abs. 1 EStG, § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung, § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG, § 164 Abs. 2 Satz 2 AO, § 5a EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG, § 164 Abs. 2 AO, § 90 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 121 Satz 1 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 4 Abs. 4 EStG, § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 5a Abs. 4a Satz 1 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 5a Abs. 4a Satz 2 EStG, §§ 4 Abs. 1, 5 EStG, § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes, § 5 Abs. 1 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG, § 5 Abs. 1 Satz 1 GewStG, § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG, § 135 Abs. 1, § 139 Abs. 4 FGO
- Bundesfinanzhof
EStG § 5a Abs 4a S 3, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 1 S 2, EStG § 4 Abs 4, GewStG § 5 Abs 1 S 3, EStG VZ 2006, GewStG VZ 2006
Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten Gewerbesteuer im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG - Bundesfinanzhof
Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten Gewerbesteuer im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit der den Gesellschaftern einer Personengesellschaft aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung in Rechnung gestellten Gewerbesteuer als Sonderbetriebsausgaben
- Betriebs-Berater
Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsfähigkeit der den Gesellschaftern einer Personengesellschaft aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung in Rechnung gestellten Gewerbesteuer als Sonderbetriebsausgaben
- rechtsportal.de
Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten Gewerbesteuer im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG
- datenbank.nwb.de
Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten Gewerbesteuer im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG
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Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten Gewerbesteuer im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewerbesteuererstattung durch die Gesellschafter - und die Sonderbetriebsausgaben
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Umfang der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 49/13
- BFH, 19.07.2018 - IV R 14/16
Papierfundstellen
- BFHE 262, 124
- ZIP 2018, 2420
- BB 2018, 2581
- BB 2018, 2787
- DB 2018, 2669
- NZG 2018, 1397
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17
Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben; …
Denn auch solche Aufwendungen sind nicht betrieblich veranlasst (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 2018 IV R 14/16, BFHE 262, 124).(1) Sollte die im Kaufvertrag getroffene Regelung einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung entsprechen, die im Kaufvertrag lediglich umgesetzt wird, so wäre der dem A entstandene Aufwand gesellschaftsrechtlich veranlasst und daher nicht als Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 EStG abziehbar (vgl. zur vergleichbaren Frage der Nichtabziehbarkeit entsprechender Aufwendungen als Sonderbetriebsausgaben des erstattungsverpflichteten Gesellschafters BFH-Urteil in BFHE 262, 124).
- BFH, 19.07.2018 - IV R 3/16
Berücksichtigung von Darlehenszinsen im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. …
NV: Bei der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG dürfen ausschließlich Aufwendungen, die in einem betrieblichen Veranlassungszusammenhang (§ 4 Abs. 4 EStG) mit Vergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG stehen, als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 19. Juli 2018 IV R 14/16).Dabei dürfen ausschließlich Aufwendungen, die durch solche Vergütungen i.S. von § 4 Abs. 4 EStG betrieblich veranlasst sind, als Sonderbetriebsausgaben zum Abzug gebracht werden (ausführlich dazu BFH-Urteil vom 19. Juli 2018 IV R 14/16, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, neutralisierte Abschrift liegt bei).
- BFH, 13.11.2019 - VIII S 37/18
Entnahmen aus dem Gesamthandsvermögen durch einen ungetreuen Mitunternehmer
Aufwendungen der Personengesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sind keine Betriebsausgaben (vgl. Schmidt/Wacker, EStG, 38. Aufl., § 15 Rz 425; vgl. auch zu Sonderbetriebsausgaben und den Veräußerungskosten des Gesellschafters gemäß § 16 Abs. 2 EStG BFH-Urteile vom 19.07.2018 - IV R 14/16, BFHE 262, 124; vom 07.03.2019 - IV R 18/17, BFHE 263, 348, Rz 16). - FG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 K 10038/15
Ausfall von Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Tonnagebesteuerung
So habe auch der BFH in seinem Urteil vom 19. Juli 2018 IV R 14/16 (BFHE 262, 1245, BFH/NV 2018, 1336) entschieden, dass bei der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG (ausschließlich) Aufwendungen, die in einem betrieblichen Veranlassungszusammenhang mit Vergütungen im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG stehen, als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürften.e) Eine abweichende Beurteilung lässt sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 19. Juli 2018 IV R 14/16, BFHE 262, 124, BFH/NV 2018, 1336 ableiten.