Rechtsprechung
   BFH, 19.08.2013 - X R 35/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25352
BFH, 19.08.2013 - X R 35/11 (https://dejure.org/2013,25352)
BFH, Entscheidung vom 19.08.2013 - X R 35/11 (https://dejure.org/2013,25352)
BFH, Entscheidung vom 19. August 2013 - X R 35/11 (https://dejure.org/2013,25352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu nicht steuerbaren Schadensersatzrenten oder Unterhaltsrenten

  • openjur.de

    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern; Abgrenzung zu nicht steuerbaren Schadensersatzrenten oder Unterhaltsrenten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, SGB 6 § 33 Abs 4, SGB 6 § 47, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14, EStG VZ 2008, BGB § 844 Abs 2
    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu nicht steuerbaren Schadensersatzrenten oder Unterhaltsrenten

  • Bundesfinanzhof

    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu nicht steuerbaren Schadensersatzrenten oder Unterhaltsrenten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002 vom 05.07.2004, § 33 Abs 4 SGB 6, § 47 SGB 6, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 GG
    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu nicht steuerbaren Schadensersatzrenten oder Unterhaltsrenten

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern – Abgrenzung zu nicht steuerbaren Schadensersatzrenten oder Unterhaltsrenten

  • rewis.io

    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu nicht steuerbaren Schadensersatzrenten oder Unterhaltsrenten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern

  • datenbank.nwb.de

    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besteuerung von Erziehungsrenten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung von Erziehungsrenten

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Besteuerungsanteil Erziehungsrente

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 364
  • FamRZ 2013, 1802
  • BStBl II 2014, 557
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 13.04.2011 - X R 54/09

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern -

    Auszug aus BFH, 19.08.2013 - X R 35/11
    a) Sozialversicherungsrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Tod des Versicherten enden, sind abgekürzte Leibrenten (Senatsurteile vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89, und vom 10. Juli 2002 X R 46/01, BFHE 199, 541, BStBl II 2003, 391) und unterliegen damit ebenfalls der Besteuerung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG (Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.1.b).

    b) Zu den Leibrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen gehören alle in § 33 SGB VI aufgezählten Rentenarten, die durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährt werden (Senatsurteile vom 13. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489, unter B.I.1.b, sowie X R 33/09, BFH/NV 2011, 1496, unter B.I.1.a, und in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.1.b).

    Dies gilt nicht nur für die Besteuerung von Alters- und Erwerbsminderungsrenten (so auch bereits Senatsurteil in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.1.d aa), sondern auch für die Erziehungsrenten.

    Er hat die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung auch insoweit bejaht, als Renten ab 2005 mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG anstatt mit dem Ertragsanteil gemäß § 55 Abs. 2 EStDV besteuert werden (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2011, 1489; in BFH/NV 2011, 1496, und in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910).

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 19.08.2013 - X R 35/11
    In seinem Beschluss vom 18. Januar 2006  2 BvR 2194/99 (BVerfGE 115, 97) hat das BVerfG darauf hingewiesen, es sei grundsätzlich nicht zu beanstanden, hohe Einkommen auch hoch zu belasten, soweit beim betroffenen Steuerpflichtigen nach Abzug der Steuerbelastung ein --absolut und im Vergleich zu anderen Einkommensgruppen betrachtet-- hohes, frei verfügbares Einkommen bleibe, das die Privatnützigkeit des Einkommens sichtbar mache.

    Auch wenn dem Übermaßverbot keine zahlenmäßig zu konkretisierende allgemeine Obergrenze der Besteuerung entnommen werden könne, dürfe allerdings die steuerliche Belastung auch höherer Einkommen für den Regelfall nicht so weit gehen, dass der wirtschaftliche Erfolg grundlegend beeinträchtigt werde und damit nicht mehr angemessen zum Ausdruck komme (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 115, 97, unter C.II.2.b, m.w.N.).

  • BFH, 10.07.2002 - X R 46/01

    Umwandlung von Krankengeld in eine Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BFH, 19.08.2013 - X R 35/11
    a) Sozialversicherungsrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Tod des Versicherten enden, sind abgekürzte Leibrenten (Senatsurteile vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89, und vom 10. Juli 2002 X R 46/01, BFHE 199, 541, BStBl II 2003, 391) und unterliegen damit ebenfalls der Besteuerung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG (Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.1.b).

    So hat der erkennende Senat Zahlungen, die dem Steuerpflichtigen als --an sich steuerfreies-- Krankengeld zugeflossen waren, als steuerbar angesehen, nachdem dem Steuerpflichtigen rückwirkend eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt worden war und der Anspruch auf diese Rente aufgrund der Fiktion des § 107 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs Zehntes Buch durch die Krankengeldzahlungen als erfüllt galt (Senatsurteil in BFHE 199, 541, BStBl II 2003, 391).

  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2007 - 10 K 244/06

    Besteuerung einer Erziehungsrente i.S. des § 47 SGB VII

    Auszug aus BFH, 19.08.2013 - X R 35/11
    Zu diesen zählen gemäß § 47 SGB VI auch die Erziehungsrenten (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. September 2007  10 K 244/06, nicht veröffentlicht --n.v.; Fischer in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 22 Rz 38; Killat-Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach, § 22 EStG Rz 279; Lüsch in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 22 Rz 80; Lindberg in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 22 Rz 50).

    b) Gegen die Besteuerung der Erziehungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. September 2007  10 K 244/06, n.v.).

  • BFH, 13.04.2011 - X R 33/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine

    Auszug aus BFH, 19.08.2013 - X R 35/11
    b) Zu den Leibrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen gehören alle in § 33 SGB VI aufgezählten Rentenarten, die durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährt werden (Senatsurteile vom 13. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489, unter B.I.1.b, sowie X R 33/09, BFH/NV 2011, 1496, unter B.I.1.a, und in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.1.b).

    Er hat die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung auch insoweit bejaht, als Renten ab 2005 mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG anstatt mit dem Ertragsanteil gemäß § 55 Abs. 2 EStDV besteuert werden (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2011, 1489; in BFH/NV 2011, 1496, und in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 31/07

    Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der

    Auszug aus BFH, 19.08.2013 - X R 35/11
    Schadensersatzrenten unterlägen sowohl nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651) als auch nach der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Juli 2009, BStBl I 2009, 836) nur in den Fällen der Einkommensteuer, in denen Ersatz für andere ihrerseits steuerbare Einkünfte geleistet werde.

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist der Besteuerungstatbestand des § 22 Nr. 1 EStG regelmäßig nur dann erfüllt, wenn die Leistungen andere steuerbare Einnahmen ersetzen, einen Zinsanteil erhalten oder einen Transfer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bewirken (vgl. Urteil in BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651, ebenso der Sache nach bereits Urteil vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121).

  • BFH, 13.04.2011 - X R 19/09

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit

    Auszug aus BFH, 19.08.2013 - X R 35/11
    b) Zu den Leibrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen gehören alle in § 33 SGB VI aufgezählten Rentenarten, die durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährt werden (Senatsurteile vom 13. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489, unter B.I.1.b, sowie X R 33/09, BFH/NV 2011, 1496, unter B.I.1.a, und in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.1.b).

    Er hat die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung auch insoweit bejaht, als Renten ab 2005 mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG anstatt mit dem Ertragsanteil gemäß § 55 Abs. 2 EStDV besteuert werden (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2011, 1489; in BFH/NV 2011, 1496, und in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 19.08.2013 - X R 35/11
    Nach dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung sind die Leistungen der Basisversorgung als solche steuerbar; zu berücksichtigen sind --wenn auch zeitlich versetzt-- die Aufwendungen und Erträge, die sich aus den Beiträgen und den Rentenzahlungen ergeben (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.a bb (1)).

    a) Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803, und X R 29/09, BFHE 229, 309, BStBl II 2011, 591).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 19.08.2013 - X R 35/11
    Bei der Einkommensteuer zeigt sich die Leistungsfähigkeit in der individuellen Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164, unter C.II.1.b aa (1)).
  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

    Auszug aus BFH, 19.08.2013 - X R 35/11
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, siehe z.B. den Beschluss vom 26. Juli 2010  2 BvR 2227, 2228/08, BFH/NV 2010, 1983, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2010 - X R 29/09

    Sog. Öffnungsklausel nicht für Beamten-Versorgungsanwartschaften -

  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

  • BFH, 04.10.1990 - X R 60/90

    Eine neben der Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlte Zusatzrente der

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

  • BFH, 18.05.2010 - X R 1/09

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften -

  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht