Rechtsprechung
BFH, 19.08.2019 - X B 155/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 34 Abs 2 Nr 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 34 Abs 1, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 3
Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Verteilung einer Kapitalzahlung aus einem Versorgungswerk auf zwei Veranlagungszeiträume - Bundesfinanzhof
Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Verteilung einer Kapitalzahlung aus einem Versorgungswerk auf zwei Veranlagungszeiträume
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34 Abs 2 Nr 4 EStG 2009, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 34 Abs 1 EStG 2009, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 3 EStG 2009
Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Verteilung einer Kapitalzahlung aus einem Versorgungswerk auf zwei Veranlagungszeiträume - IWW
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 des Einkomme... nsteuergesetzes, § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, § 34 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 34 Abs. 3 EStG, § 34 Abs. 1 EStG, § 34 Abs. 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO
- Wolters Kluwer
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 34 Abs. 2 Nr. 4 StGB bei Auszahlung eines Kapitalbetrages verteilt auf 2 Veranlagungszeiträume
- rewis.io
Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Verteilung einer Kapitalzahlung aus einem Versorgungswerk auf zwei Veranlagungszeiträume
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Verteilung einer Kapitalzahlung aus einem Versorgungswerk auf zwei Veranlagungszeiträume - rechtsportal.de
EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 34 Abs. 2 Nr. 4 StGB bei Auszahlung eines Kapitalbetrages verteilt auf 2 Veranlagungszeiträume - datenbank.nwb.de
Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Verteilung einer Kapitalzahlung aus einem Versorgungswerk auf zwei Veranlagungszeiträume
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Versorgungswerk | Auszahlung der Anwartschaft in Teilbeträgen nicht begünstigt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Verteilung einer Kapitalzahlung aus einem Versorgungswerk auf zwei Veranlagungszeiträume
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außerordentliche Einkünfte
Verfahrensgang
- FG Köln, 07.11.2018 - 4 K 2328/16
- BFH, 19.08.2019 - X B 155/18
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 23.10.2013 - X R 3/12
Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind …
Auszug aus BFH, 19.08.2019 - X B 155/18
aa) Der Senat hat für Sachverhalte, in denen die vor dem 01.01.2005 entstandenen Anwartschaften aus einem berufsständischen Versorgungswerk in einer einzigen Einmalzahlung abgefunden wurden, die Begünstigung bejaht, auch wenn der Steuerpflichtige anschließend noch Renten aus den weiteren Anwartschaften bezogen hat (Urteile vom 23.10.2013 - X R 3/12, BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 68 ff.;… X R 11/12, BFH/NV 2014, 328, Rz 27, und X R 21/12, BFH/NV 2014, 330, Rz 38 ff.).Dabei hat der Senat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass außerordentliche Einkünfte grundsätzlich nur dann vorliegen, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem einzigen Veranlagungszeitraum zu erfassen sind (Urteil in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 72, m.w.N.).
- BFH, 12.02.2019 - X B 90/18
Anwendung des im Steuerstrafverfahren geltenden Zwangsmittelverbots auf …
Auszug aus BFH, 19.08.2019 - X B 155/18
Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 12.02.2019 - X B 90/18, BFH/NV 2019, 513, Rz 10, m.w.N.). - BFH, 19.12.2006 - VI R 136/01
Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen regelmäßig tarifbegünstigt
Auszug aus BFH, 19.08.2019 - X B 155/18
bb) Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass der VI. Senat des BFH bei der Besteuerung von Arbeitnehmern den ermäßigten Steuersatz auf geldwerte Vorteile aus Aktienoptionsprogrammen auch dann anwendet, wenn solche Optionen wiederholt eingeräumt werden und die jeweils gewährte Option nicht in vollem Umfang einheitlich ausgeübt wird (vgl. zu § 34 Abs. 3 EStG in der bis 1998 geltenden Fassung, die die Voraussetzung der Außerordentlichkeit der Einkünfte noch nicht enthielt, BFH-Urteil vom 19.12.2006 - VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; ebenso für die ab 1999 geltende Regelung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG BFH-Urteil vom 18.12.2007 - VI R 62/05, BFHE 219, 349, BStBl II 2008, 294).
- BFH, 02.08.2016 - VIII R 37/14
Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit; …
Auszug aus BFH, 19.08.2019 - X B 155/18
Damit scheiden Kapitalzahlungen, die über zwei Veranlagungszeiträume verteilt werden, jedenfalls dann aus dem Anwendungsbereich des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG aus, wenn die eine Zahlung nicht lediglich als geringfügige Zusatzleistung zu der anderen (Haupt-)Zahlung angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 02.08.2016 - VIII R 37/14, BFHE 254, 573, BStBl II 2017, 258, Rz 14). - BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15
Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF - …
Auszug aus BFH, 19.08.2019 - X B 155/18
bb) Aus dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28.11.2016 - GrS 1/15 (BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393) folgt nichts anderes. - BFH, 09.12.2014 - IV R 36/13
Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Auszug aus BFH, 19.08.2019 - X B 155/18
Indes hat die höchstrichterliche Rechtsprechung dieses Erfordernis stets aus dem Umstand abgeleitet, dass sowohl der Wortlaut des § 34 Abs. 1 EStG als auch der des § 34 Abs. 2 EStG ausdrücklich nur "außerordentliche" Einkünfte begünstigt (vgl. BFH-Urteile vom 25.02.2014 - X R 10/12, BFHE 245, 1, BStBl II 2014, 668, Rz 33, und vom 09.12.2014 - IV R 36/13, BFHE 248, 75, BStBl II 2015, 529, Rz 20 ff.). - BFH, 23.10.2013 - X R 21/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 10. 2013 X R 3/12 - Steuerpflicht …
Auszug aus BFH, 19.08.2019 - X B 155/18
aa) Der Senat hat für Sachverhalte, in denen die vor dem 01.01.2005 entstandenen Anwartschaften aus einem berufsständischen Versorgungswerk in einer einzigen Einmalzahlung abgefunden wurden, die Begünstigung bejaht, auch wenn der Steuerpflichtige anschließend noch Renten aus den weiteren Anwartschaften bezogen hat (Urteile vom 23.10.2013 - X R 3/12, BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 68 ff.; X R 11/12, BFH/NV 2014, 328, Rz 27, und X R 21/12, BFH/NV 2014, 330, Rz 38 ff.). - BFH, 23.10.2013 - X R 11/12
Steuerpflicht von Rentenabfindungen berufsständischer Versorgungswerke
Auszug aus BFH, 19.08.2019 - X B 155/18
aa) Der Senat hat für Sachverhalte, in denen die vor dem 01.01.2005 entstandenen Anwartschaften aus einem berufsständischen Versorgungswerk in einer einzigen Einmalzahlung abgefunden wurden, die Begünstigung bejaht, auch wenn der Steuerpflichtige anschließend noch Renten aus den weiteren Anwartschaften bezogen hat (Urteile vom 23.10.2013 - X R 3/12, BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 68 ff.; X R 11/12, BFH/NV 2014, 328, Rz 27, und X R 21/12, BFH/NV 2014, 330, Rz 38 ff.). - BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05
Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen auch nach Neufassung des § 34 EStG …
Auszug aus BFH, 19.08.2019 - X B 155/18
bb) Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass der VI. Senat des BFH bei der Besteuerung von Arbeitnehmern den ermäßigten Steuersatz auf geldwerte Vorteile aus Aktienoptionsprogrammen auch dann anwendet, wenn solche Optionen wiederholt eingeräumt werden und die jeweils gewährte Option nicht in vollem Umfang einheitlich ausgeübt wird (vgl. zu § 34 Abs. 3 EStG in der bis 1998 geltenden Fassung, die die Voraussetzung der Außerordentlichkeit der Einkünfte noch nicht enthielt, BFH-Urteil vom 19.12.2006 - VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; ebenso für die ab 1999 geltende Regelung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG BFH-Urteil vom 18.12.2007 - VI R 62/05, BFHE 219, 349, BStBl II 2008, 294). - BFH, 25.02.2014 - X R 10/12
Anwendung der Tarifbegünstigung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei …
Auszug aus BFH, 19.08.2019 - X B 155/18
Indes hat die höchstrichterliche Rechtsprechung dieses Erfordernis stets aus dem Umstand abgeleitet, dass sowohl der Wortlaut des § 34 Abs. 1 EStG als auch der des § 34 Abs. 2 EStG ausdrücklich nur "außerordentliche" Einkünfte begünstigt (vgl. BFH-Urteile vom 25.02.2014 - X R 10/12, BFHE 245, 1, BStBl II 2014, 668, Rz 33, und vom 09.12.2014 - IV R 36/13, BFHE 248, 75, BStBl II 2015, 529, Rz 20 ff.). - BFH, 07.05.2015 - VI R 44/13
Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit - Verletzung …
- BFH, 15.12.2022 - VI R 19/21
Zu den Voraussetzungen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG
Das Erfordernis der Zusammenballung von Einkünften als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist aus dem Umstand abzuleiten, dass sowohl der Wortlaut des § 34 Abs. 1 EStG als auch der des § 34 Abs. 2 EStG ausdrücklich nur "außerordentliche" Einkünfte begünstigen (BFH-Urteile vom 25.02.2014 - X R 10/12, BFHE 245, 1, BStBl II 2014, 668, Rz 33, und vom 09.12.2014 - IV R 36/13, BFHE 248, 75, BStBl II 2015, 529, Rz 20 ff.; BFH-Beschluss vom 19.08.2019 - X B 155/18, Rz 14). - BFH, 27.11.2020 - X B 63/20
Unternehmensbezogene Sanierung gemäß § 3a Abs. 2 EStG
Zudem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 19.08.2019 - X B 155/18, BFH/NV 2020, 18, Rz 8, m.w.N.). - FG Thüringen, 28.07.2021 - 1 K 478/20
Keine Tarifbegünstigung gem. § 34 Abs. 1 EStG bei vertraglicher Vereinbarung, …
Jedoch werden außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und 2 EStG nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nur bejaht, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 XI R 58/05, BStBl II 2006, 835 m.w.N., BFH-Beschluss vom 19. August 2019 X B 155/18, BFH/NV 2020, 163). - FG Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 3 K 3132/20
Besteuerung einer Verdienstausfallentschädigung bei Ersatz der hierauf …
Keine Zusammenballung in diesem Sinne liegt typischerweise vor, wenn eine Entschädigung in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen gezahlt wird, auch wenn die Zahlungen jeweils mit anderen laufenden Einkünften zusammentreffen und sich ein Progressionsnachteil ergibt (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 8. April 2014 IX R 28/13, BFH/NV 2014, 1514; BFH-Beschlüsse vom 19. August 2019 X B 155/18, BFH/NV 2020, 19, …und vom 25. Juli 2003 XI B 204/02, BFH/NV 2003, 1573, jeweils m.w.N.).