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   BFH, 19.09.1978 - VIII B 73/77   

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https://dejure.org/1978,1506
BFH, 19.09.1978 - VIII B 73/77 (https://dejure.org/1978,1506)
BFH, Entscheidung vom 19.09.1978 - VIII B 73/77 (https://dejure.org/1978,1506)
BFH, Entscheidung vom 19. September 1978 - VIII B 73/77 (https://dejure.org/1978,1506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gundstücksübertragung unter Vorbehalt - Dingliches Wohnrecht - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 34
  • DB 1978, 2455
  • BStBl II 1979, 42
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1972 - V ZR 154/70

    Dingliches Wohnrecht

    Auszug aus BFH, 19.09.1978 - VIII B 73/77
    Durch Urteil vom 2. Juni 1972 V ZR 154/70 (BGHZ 59, 51, Neue Juristische Wochenschrift 1972 S. 1416) hat der Bundesgerichtshof im Einklang mit der herrschenden Auffassung im Schrifttum entschieden, daß der Wohnberechtigte ähnlich wie der Nießbraucher gemäß den §§ 577, 571 BGB anstelle des Vermieters in das bestehende Mietverhältnis eintritt und Anspruch auf den Mietzins hat.
  • BFH, 11.03.1976 - IV R 119/72

    Schenkweise Übereignung eines verpachteten Grundstücks - Vorbehalt des

    Auszug aus BFH, 19.09.1978 - VIII B 73/77
    Die Frage, ob im Streitfall die Eltern das Wohnrecht auch ausgeübt und damit die für die steuerrechtliche Anerkennung erforderlichen Folgerungen gezogen haben (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. März 1976 IV R 119/72, BFHE 118, 356, BStBl II 1976, 421), ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung, sondern hängt in der Regel von der Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls ab, die im wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt.
  • FG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 10 K 145/99

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Bestellung eines dinglichen

    Wird ein dingliches Nutzungsrecht eingeräumt, tritt der Nutzende kraft Gesetzes (§§ 577, 571 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter ein, so dass ihm (grundsätzlich) die Einkünfte zuzurechnen sind (vgl. Mellinghoff, in Kirchhof, EStG , KompaktKommentar, § 21 Rn 40 f. m. zahlr. Nachw. der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -BFH-; s. ferner BFH-Beschluss vom 19. September 1978 VIII B 73/77, BStBl II 1979, 42 , betr. Einkünftezurechnung bei einem dinglichen Wohnungsrecht).

    Diese Rechtsfolge ergibt sich aus § 577 i.V.m. § 571 BGB , soweit Mietverhältnisse betroffen sind, für die R. während der Zeit seines (erstmaligen) Eigentums die Mietverträge abgeschlossen hatte; soweit Mietverhältnisse vorliegen, für die die Kläger während der Zeit ihres Eigentums von Juli 1994 bis November 1995 die Mietverträge abgeschlossen haben, ergibt sich diese Rechtsfolge aus § 577 Satz 1 BGB , der insoweit eine Sonderregelung zu § 571 BGB darstellt (vgl. BFH in BStBl II 1979, 42 ).

  • BFH, 24.09.1985 - IX R 62/83

    AfA-Berechtigung bei Bestellung eines Vorhaltsnießbrauchs für Gesamtberechtigte

    Bei einem bestehenden Mietverhältnis ist daher die rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme erforderlich (BFH-Beschluß vom 19. September 1978 VIII B 73/77, BFHE 126, 34, BStBl II 1979, 42, und BFH-Urteil vom 26. April 1983 VIII R 205/80, BFHE 138, 242, BStBl II 1983, 502).
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