Rechtsprechung
BFH, 19.09.2006 - XI B 21/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Darlegung von Revisionszulassungsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 03.01.2006 - VI 81/04
- BFH, 19.09.2006 - XI B 21/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.10.2005 - X B 86/05
Divergenz
Auszug aus BFH, 19.09.2006 - XI B 21/06
a) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung geltend gemacht, das Finanzgericht (FG) habe auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so muss der Beschwerdeführer u.a. substantiiert vortragen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118).Rügt der Beschwerdeführer eine Abweichung des angefochtenen FG-Urteils von einer anderen Entscheidung, so muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 118).
- BFH, 24.10.2005 - I B 51/05
Einheitlichkeit der Rechtsprechung
Auszug aus BFH, 19.09.2006 - XI B 21/06
c) Zur Darlegung, dass zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erforderlich sei, sind die Urteile, von denen die Vorinstanz abgewichen sein soll, und die Rechtssätze, die sie falsch angewandt oder ausgelegt haben soll, im Einzelnen zu bezeichnen (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2005 I B 51/05, BFH/NV 2006, 340). - BFH, 18.05.2005 - XI B 45/04
Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 19.09.2006 - XI B 21/06
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Entschädigung begünstigt zu besteuern ist, sind zahlreiche Entscheidungen ergangen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 XI B 45/04, BFH/NV 2005, 1812, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 21.05.2001 - 15 K 800/98
Steuerermäßigung gem. § 34 EStG auch bei Entschädigung für Verlust des …
Auszug aus BFH, 19.09.2006 - XI B 21/06
Soweit sich die Kläger auf die Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 21. Mai 2001 15 K 800/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1131) berufen, das durch das BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 37/01 (…BFH/NV 2003, 747) bestätigt worden ist, machen sie geltend, dass eine Entschädigung einheitlich zu beurteilen sei, legen aber nicht dar, ob und in welcher Weise die Vorentscheidung divergierende Rechtssätze aufgestellt hat. - BFH, 11.12.2002 - XI R 37/01
Entschädigung - sozial motivierte Ergänzungsleistung
Auszug aus BFH, 19.09.2006 - XI B 21/06
Soweit sich die Kläger auf die Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 21. Mai 2001 15 K 800/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1131) berufen, das durch das BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 37/01 (BFH/NV 2003, 747) bestätigt worden ist, machen sie geltend, dass eine Entschädigung einheitlich zu beurteilen sei, legen aber nicht dar, ob und in welcher Weise die Vorentscheidung divergierende Rechtssätze aufgestellt hat.