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   BFH, 19.09.2012 - III B 53/12   

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https://dejure.org/2012,36060
BFH, 19.09.2012 - III B 53/12 (https://dejure.org/2012,36060)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2012 - III B 53/12 (https://dejure.org/2012,36060)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2012 - III B 53/12 (https://dejure.org/2012,36060)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Ermittlungspflicht des FG - Rechtliches Gehör

  • openjur.de

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Ermittlungspflicht des FG; Rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 1
    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Ermittlungspflicht des FG - Rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Ermittlungspflicht des FG - Rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 1 FGO
    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Ermittlungspflicht des FG - Rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Ermittlungspflicht des FG - Rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 1 S. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels eines Verstoßes des Finanzgerichts gegen den klaren Inhalt der Akten

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels eines Verstoßes des Finanzgerichts gegen den klaren Inhalt der Akten

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - III B 53/12
    Insoweit würde es sich um nicht zur Revisionszulassung führende materiell-rechtliche Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521; vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.02.2006 - XI B 36/05

    Missbrauch steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ; Zulässigkeit einer auf

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - III B 53/12
    a) Die einen Verfahrensfehler begründende Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die Entscheidung darauf beruhen kann (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Februar 2006 XI B 36/05, BFH/NV 2006, 1846).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 113/06

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - III B 53/12
    Stellen rechtskundig vertretene Beteiligte keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG regelmäßig nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 251/05

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - III B 53/12
    Insoweit würde es sich um nicht zur Revisionszulassung führende materiell-rechtliche Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521; vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.08.2007 - III B 159/06

    NZB: Mandatsniederlegung, Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - III B 53/12
    Für die ordnungsgemäße Rüge fehlender Sachaufklärung wären daher insbesondere Ausführungen dazu nötig gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären, welche Beweise es hätte erheben und aus welchen Gründen sich die Notwendigkeit einer Aufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2010 - XI B 46/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Anforderungen an die Verfahrensrüge der

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - III B 53/12
    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - III B 53/12
    Weiterhin hat das Gericht seine Entscheidung zu begründen, wobei aus seiner Begründung erkennbar sein muss, dass eine Auseinandersetzung mit dem wesentlichen Vorbringen der Verfahrensbeteiligten stattgefunden hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 1980  2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86, m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 9/18

    Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen

    Soweit die Klägerin rügt, das FG habe den Sachverhalt nicht hinreichend gewürdigt, weil es unbeachtet gelassen habe, dass das FA selbst im finanzgerichtlichen Verfahren erklärt habe, es sei von einem Einspruch der Klägerin ausgegangen, wäre ein etwaiger Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO jedenfalls nicht entscheidungserheblich (vgl. BFH-Beschluss vom 19.09.2012 - III B 53/12, BFH/NV 2013, 62, Rz 3; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 96 Rz 56).
  • BFH, 12.08.2015 - III B 50/15

    Nachzahlungszinsen bei nachträglicher Wahl der Zusammenveranlagung

    Diese richterliche Pflicht geht jedoch nicht so weit, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich befassen müsste, da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Senatsbeschluss vom 19. September 2012 III B 53/12, BFH/NV 2013, 62, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2019 - II R 26/17

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.01.2019 II R 19/16 -

    (1) Die einen Verfahrensfehler begründende Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zu Grunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die Entscheidung darauf beruhen kann (BFH-Beschluss vom 19. September 2012 III B 53/12, BFH/NV 2013, 62, Rz 3).
  • BFH, 10.05.2013 - X B 90/12

    Aussetzung des Klageverfahrens

    Dies kann bei unerheblichem oder unsubstantiiertem Vorbringen oder dann der Fall sein, wenn das Vorbringen im Hinblick auf andere Gesichtspunkte nicht durchgreift (BFH-Beschluss vom 19. September 2012 III B 53/12, BFH/NV 2013, 62).
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