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   BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10   

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https://dejure.org/2012,36027
BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10 (https://dejure.org/2012,36027)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2012 - VI R 78/10 (https://dejure.org/2012,36027)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2012 - VI R 78/10 (https://dejure.org/2012,36027)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

  • openjur.de

    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 6
    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

  • Bundesfinanzhof

    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 9 Abs 6 EStG 2009 vom 07.12.2011
    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

  • rewis.io

    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit der Kosten der Unterkunft eines Studenten am Studienort als Werbungskosten; Begriff der auswärtigen Unterbringung i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Unterkunftskosten eines Studenten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit der Kosten der Unterkunft eines Studenten am Studienort als Werbungskosten; Begriff der auswärtigen Unterbringung i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung der Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskostenabzug für Unterkunft im Rahmen eines Studiums

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Studentenbude für das Finanzamt

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Studierende: WG-Zimmer als Werbungskosten abziehbar

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte und Bezüge von Kindern
    Aufteilung der Einkünfte und Bezüge innerhalb und außerhalb des Begünstigungszeitraums
    Beispiele zur BFH-Rechtsprechung zur Berechnung der Einkünfte und Bezüge
    Auswärtige Unterbringung bzw. doppelte Haushaushaltsführung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 80
  • NJW 2013, 718
  • DB 2013, 496
  • BStBl II 2013, 284
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 42/11

    Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10
    § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG kommt schon deshalb nicht zur Anwendung, weil eine Hochschule kein Beschäftigungsort im Sinne der Vorschrift ist (Anschluss an Senatsentscheidungen vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431, und VI R 42/11, BFHE 236, 439).  .

    § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl I 2011, 2592) steht dem nicht entgegen, weil der Kläger vor Beginn seines Studiums eine (erste) Berufsausbildung im Sinne dieser Vorschrift absolviert hat (Senatsurteil vom 9. Februar 2012 VI R 42/11, BFHE 236, 439; s. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 2009 VI R 79/06, juris).

    Hierzu gehören beispielsweise Fahrt- bzw. Mobilitätskosten (s. dazu BFH-Urteile in BFHE 236, 439; vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431).

    Eine arbeitgeberfremde Bildungseinrichtung, wie eine Universität, ist nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen (BFH-Urteil in BFHE 236, 439).

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10
    Da die Kosten für beruflich veranlasste auswärtige Übernachtungen zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abziehbaren beruflichen Aufwendungen gehören, können --wie bei einer Auswärtstätigkeit (s. dazu BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782)-- grundsätzlich auch die durch eine Bildungsmaßnahme veranlassten Unterkunftskosten Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sein.

    Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG ist somit der Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte (Senatsentscheidungen in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; vom 11. Mai 2005 VI R 34/04, BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10
    Ob die außerhalb des Studienorts belegene Wohnung als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. im Einzelnen Senatsentscheidungen vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 9. Juli 2008 VI B 4/08, BFH/NV 2008, 2000; jeweils m.w.N.).

    Auch gehört zum Unterhalten eines eigenen Hausstands insoweit, dass dieser der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers geblieben ist (BFH-Urteil in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10

    Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10
    § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG kommt schon deshalb nicht zur Anwendung, weil eine Hochschule kein Beschäftigungsort im Sinne der Vorschrift ist (Anschluss an Senatsentscheidungen vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431, und VI R 42/11, BFHE 236, 439).  .

    Hierzu gehören beispielsweise Fahrt- bzw. Mobilitätskosten (s. dazu BFH-Urteile in BFHE 236, 439; vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431).

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 79/06

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10
    Mit Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 79/06 (juris) hob der erkennende Senat die angefochtene Entscheidung auf und verwies die Sache an das FG zurück (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

    § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl I 2011, 2592) steht dem nicht entgegen, weil der Kläger vor Beginn seines Studiums eine (erste) Berufsausbildung im Sinne dieser Vorschrift absolviert hat (Senatsurteil vom 9. Februar 2012 VI R 42/11, BFHE 236, 439; s. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 2009 VI R 79/06, juris).

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung, auswärtiger Unterkunft und

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10
    Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG ist somit der Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte (Senatsentscheidungen in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; vom 11. Mai 2005 VI R 34/04, BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793).
  • BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10
    Das kann auch bei einer berufsbezogenen Bildungsmaßnahme der Fall sein (ständige Rechtsprechung, s. etwa Senatsurteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 87/10

    Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung - Bindung des BFH an die

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10
    Zwar ist die Vorinstanz zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kläger dort keinen eigenen Hausstand i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG unterhalten habe (s. dazu BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553).
  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 K 3933/09

    Keine Berücksichtigung der Wohnungskosten am Studienort als Werbungskosten bzw.

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10
    Da in den angefochtenen Bescheiden bereits jeweils Sonderausgaben in Höhe von 4.000 EUR gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG in Abzug gebracht worden seien, sei die Klage abzuweisen (s. im Einzelnen EFG 2011, 789).
  • BFH, 09.07.2008 - VI B 4/08

    Doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10
    Ob die außerhalb des Studienorts belegene Wohnung als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. im Einzelnen Senatsentscheidungen vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 9. Juli 2008 VI B 4/08, BFH/NV 2008, 2000; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12

    Abziehbarkeit von Wohnheimkosten am Ausbildungsort als Werbungskosten

    Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG ist der Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte (BFH-Urteile vom 24. Mai 2007 VI R 47/03, BFHE 218, 174, BStBl II 2007, 609; vom 19. September 2012 VI R 78/10, BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284, m.w.N.).

    b) Aber selbst dann, wenn keine doppelte Haushaltsführung der S vorgelegen haben sollte, kommt --entgegen der Auffassung des FG-- ein Abzug der Unterkunftskosten als Werbungskosten in Betracht, und zwar gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284).

    Da die Kosten für beruflich veranlasste auswärtige Übernachtungen zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abziehbaren beruflichen Aufwendungen gehören, können --wie bei einer Auswärtstätigkeit (s. dazu BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782)-- grundsätzlich auch die durch eine Bildungsmaßnahme veranlassten Unterkunftskosten Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sein (BFH-Urteil in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284).

    Auch dies ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284, m.w.N.).

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284, das das FG bei seiner Urteilsfindung noch nicht berücksichtigen konnte, kommt unter den dort genannten Voraussetzungen auch ein Abzug von Mehraufwendungen für eine Zweitwohnung als Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Betracht.

  • BFH, 15.05.2013 - IX R 5/11

    Feststellungserklärung kein Antrag i. S. von § 171 Abs. 3 AO, Verjährung,

    Das kann auch bei einer berufsbezogenen Ausbildungsmaßnahme der Fall sein (ständige Rechtsprechung, Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825; vom 19. September 2012 VI R 78/10, BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284).
  • BFH, 13.05.2020 - VI R 38/18

    Werbungkosten eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst - altes

    Da der Bezug einer Unterkunft im Rahmen einer Auswärtstätigkeit mangels regelmäßiger Arbeitsstätte keine doppelte Haushaltsführung begründet, sind auch die mit einer solchen Auswärtstätigkeit verbundenen Kosten für beruflich veranlasste auswärtige Übernachtungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar (s. Senatsurteile vom 11.05.2005 - VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782, und vom 19.09.2012 - VI R 78/10, BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284, Rz 13 f.).

    Das ist nur dann der Fall, wenn der Ort der Auswärtstätigkeit nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist und die Unterkunft dort zur Wohnung am Ort des Lebensmittelpunkts hinzukommt (s. Senatsurteil in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284, Rz 15).

    Dass der Kläger in der elterlichen Wohnung nicht über einen eigenen Hausstand verfügte, ist unerheblich (s. Senatsurteil in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284, Rz 17).

  • BFH, 28.08.2014 - V R 22/14

    Werbungskostenabzug bei behaupteter doppelter Haushaltsführung: Prüfung des

    Fahrtkosten von Auszubildenden zu einem derartigen Ausbildungsbetrieb sind nur mit der Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 1140 Leitsätze 1 und 3; zur regelmäßigen Arbeitsstätte vgl. auch BFH-Urteile vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, m.w.N.; vom 19. September 2012 VI R 78/10, BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284).

    Wie das FG zu Recht erkannt hat, stehen die Urteile des BFH in BFH/NV 2014, 502 und in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284 dieser Beurteilung nicht entgegen.

    bb) Im Urteil in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284 hat der VI. Senat des BFH entschieden, dass ein Student, der an einer Universität, also einer arbeitgeberfremden Bildungseinrichtung, eine Bildungsmaßnahme absolviert und nicht am Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG wohnt, nicht gehindert ist, die ihm entstandenen Unterkunftskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend zu machen.

  • BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18

    Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    (3) Das FG hat auch nicht festgestellt, dass die Tätigkeit der Klägerin im Rahmen des Forschungsprojekts Teil ihrer Habilitation war und die Aufwendungen für die Wohnung in X daher unter diesem Gesichtspunkt als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehbar sein könnten (s. dazu Senatsurteile vom 07.08.1967 - VI R 25/67, BFHE 90, 32, BStBl III 1967, 778, und vom 19.09.2012 - VI R 78/10, BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284).
  • BFH, 16.01.2013 - VI R 14/12

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen als Werbungskosten - Dienstverhältnis i. S. des § 9

    Wie bei einer Auswärtstätigkeit hat in einem solchen Fall der Steuerpflichtige typischerweise nicht die Möglichkeiten, sich auf die immer gleichen Wege einzustellen und so auf eine Minderung der Wegekosten hinzuwirken (s. im Einzelnen Senatsentscheidungen vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431; VI R 42/11, BFHE 236, 439; vom 19. September 2012 VI R 78/10, BFHE 239, 80, BFH/NV 2013, 123; vom 18. September 2012 VI R 65/11, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 16.10.2012 - XI R 46/10

    Keine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 4 EStG a.

    Dafür, dass die Mietaufwendungen im Streitfall beruflich veranlasst waren (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 19. September 2012 VI R 78/10, Deutsches Steuerrecht 2012, 2375), besteht nach den Feststellungen des FG kein Anhaltspunkt.
  • FG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 3 K 3932/11

    Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate eines befristeten

  • FG Thüringen, 18.03.2014 - 2 K 925/12

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen einer Vollzeitlehre im dualen System;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2014 - 12 A 298/14

    Berücksichtigung von höheren ausbildungsbedingten Werbungskosten i.R.e.

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13

    Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Lebensmittelpunkt eines Promotionsstudenten

  • FG München, 01.12.2021 - 9 K 2803/19
  • FG Nürnberg, 15.05.2013 - 3 K 1588/12

    Kindergeld, Grenzbetrag: Beschränkung des Werbungskostenabzugs der Fahrtauslagen

  • FG München, 28.07.2014 - 7 K 1310/13

    Berücksichtigung von Aufwendungen, die durch eine Bildungsmaßnahme veranlasst

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