Rechtsprechung
BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 24 Nr. 1 lit. a § 34 Abs. 1, 2
Abfindungsentschädigung
- datenbank.nwb.de
Ermäßigte Besteuerung von Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes - EStG § 24 Nr. 1,EStG § 34
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Begünstigte Entschädigung bei Aufhebung des Anstellungsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Zusammenfassung)
Gestaltungsmöglichkeit nutzen - Tarifermäßigung für Abfindungen sichern!
- IWW (Kurzinformation)
Gestaltungsmöglichkeit nutzen - Tarifermäßigung für Abfindungen sichern!
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Besteuerung einer Abfindungszahlung bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Steuerliche Behandlung von Entschädigungsleistungen; Anfall außerordentlicher Einkünfte
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Begünstigte Entschädigung bei Aufhebung des Anstellungsvertrages (IBR 2006, 1391)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitgeberzuschuss für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers
- Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 62 EStG
- Altersvorsorge
Verfahrensgang
- FG Köln, 22.11.2001 - 10 K 7295/95
- BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 17.05.2017 - X R 10/15
Teilweise Steuerfreiheit von Zahlungen in eine schweizerische Pensionskasse, die …
Weil die bisherige Grundlage der Zahlungen an den Kläger aufgrund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang mit dem vorzeitigen Altersrücktritt weggefallen ist, die Rentenminderungen bzw. -ausfälle zudem aufgrund einer neu vereinbarten Rechtsgrundlage kompensiert werden sollten (s.a. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 24/04, BFH/NV 2006, 928; Schmidt/Wacker, EStG, Kommentar, 36. Aufl., § 24 Rz 7, m.w.N.) und die Einkünfte außerdem zusammengeballt dem Kläger zugeflossen sind, ist die Steuer gemäß § 34 Abs. 1 EStG zu berechnen. - BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (…BFH-Urteile vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431; vom 19. Oktober 2005 XI R 24/04, BFH/NV 2006, 928;… vgl. auch Schmidt/Seeger, a.a.O., § 34 Rz 17 ff.). - BFH, 24.10.2007 - XI R 33/06
Abgrenzung Tantieme-Entschädigung
Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich noch in Erfüllung des Arbeitsvertrages geleistet werden, sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Ersatzleistungen und damit keine Entschädigung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. Oktober 2005 XI R 24/04, BFH/NV 2006, 928; vom 15. Oktober 2003 XI R 17/02, BFHE 203, 490, BStBl II 2004, 264;… vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21; vom 21. September 1993 III R 53/89, BFHE 172, 349). - FG Nürnberg, 14.08.2008 - 4 K 875/08
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer i.H.v. 2400 DM abzugsfähig - keine …
Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern Erfüllungsleistungen des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses sind, sind keine Ersatzleistungen (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 19.10.2005 XI R 24/04).