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   BFH, 19.10.2011 - X R 65/09   

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https://dejure.org/2011,10870
BFH, 19.10.2011 - X R 65/09 (https://dejure.org/2011,10870)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2011 - X R 65/09 (https://dejure.org/2011,10870)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - X R 65/09 (https://dejure.org/2011,10870)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der Konzentrationsmaxime und den Verfahrensrechten der Beteiligten - Verletzung von Mitwirkungspflichten - Zulässigkeit des Antrages auf Erhebung eines Zeugenbeweises - Ablehnung erheblicher ...

  • openjur.de

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der Konzentrationsmaxime und den Verfahrensrechten der Beteiligten; Verletzung von Mitwirkungspflichten; Zulässigkeit des Antrages auf Erhebung eines Zeugenbeweises; Ablehnung erheblicher ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 79... Abs 1, FGO § 79b, FGO § 82, ZPO § 373, FGO § 118 Abs 3 S 2, AO § 173 Abs 1 Nr 1, FGO § 96 Abs 1, AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 162 Abs 1, GG Art 103 Abs 1, FGO § 155, ZPO § 227 Abs 1 S 2 Nr 2, ZPO § 563 Abs 1 S 2
    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der Konzentrationsmaxime und den Verfahrensrechten der Beteiligten - Verletzung von Mitwirkungspflichten - Zulässigkeit des Antrages auf Erhebung eines Zeugenbeweises - Ablehnung erheblicher ...

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der Konzentrationsmaxime und den Verfahrensrechten der Beteiligten - Verletzung von Mitwirkungspflichten - Zulässigkeit des Antrages auf Erhebung eines Zeugenbeweises - Ablehnung erheblicher ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 79 Abs 1 FGO, § 79b FGO, § 82 FGO, § 373 ZPO
    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der Konzentrationsmaxime und den Verfahrensrechten der Beteiligten - Verletzung von Mitwirkungspflichten - Zulässigkeit des Antrages auf Erhebung eines Zeugenbeweises - Ablehnung erheblicher ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an Tatsachenfeststellungen

  • rewis.io

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der Konzentrationsmaxime und den Verfahrensrechten der Beteiligten - Verletzung von Mitwirkungspflichten - Zulässigkeit des Antrages auf Erhebung eines Zeugenbeweises - Ablehnung erheblicher ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der Konzentrationsmaxime und den Verfahrensrechten der Beteiligten - Verletzung von Mitwirkungspflichten - Zulässigkeit des Antrages auf Erhebung eines Zeugenbeweises - Ablehnung erheblicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Zeugen als Voraussetzung für einen Antrag auf Erhebung eines Zeugenbeweises

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der Konzentrationsmaxime und den Verfahrensrechten der Beteiligten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verletzung von Mitwirkungspflichten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der übergangene Zeugenbeweis-Antrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Zeugen als Voraussetzung für einen Antrag auf Erhebung eines Zeugenbeweises

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an Tatsachenfeststellungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Beweiserhebung im Hinblick auf eine mögliche Steuerhinterziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 304
  • NJW 2012, 1168
  • BB 2012, 477
  • DB 2012, 444
  • BStBl II 2012, 345
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98

    Versäumung der Präklusionsfrist

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
    Ferner wird --auch wenn dies im Tatbestand des § 79b FGO nicht ausdrücklich angeordnet ist-- eine auf diese Vorschrift gestützte Fristsetzung angesichts des Verlusts grundlegender prozessualer Rechte, der mit einem ergebnislosen Fristablauf verbunden sein kann, im Regelfall voraussetzen, dass zuvor eine nicht präklusionsbewehrte "einfache" Aufklärungsanordnung nach § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FGO ergangen und erfolglos geblieben ist (vgl. auch BFH-Urteile vom 9. September 1998 I R 31/98, BFHE 186, 511, BStBl II 1999, 26, und vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 79b FGO Rz 21, 100, Stand September 2009).
  • BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
    Im Hinblick auf die Berührung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter setzt ein derartiger Ausspruch aber besondere sachliche Gründe voraus; hierzu gehören erkennbare Zweifel an der Unvoreingenommenheit des an sich für den zweiten Rechtszug beim Tatgericht zuständigen Senats (BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, unter II.3.).
  • BFH, 04.03.1980 - VIII R 150/76

    Zur Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei An-

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
    Denn die nach § 79b FGO gesetzte Frist muss, um die in § 79b Abs. 3 FGO vorgesehenen Rechtsfolgen auslösen zu können, angemessen sein (vgl. --zur früheren Ausschlussfrist zur Vorlage einer Prozessvollmacht-- BFH-Urteil vom 21. Februar 1980 V R 71-73/79, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 457).
  • BFH, 29.09.2008 - X B 203/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör: Absicht der Prozessverschleppung

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
    Dies ist unzutreffend (vgl. hierzu bereits Senatsbeschluss vom 29. September 2008 X B 203/07, BFH/NV 2008, 2049).
  • BFH, 09.09.1998 - I R 31/98

    Zurückweisung nachgereichter Steuererklärungen

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
    Ferner wird --auch wenn dies im Tatbestand des § 79b FGO nicht ausdrücklich angeordnet ist-- eine auf diese Vorschrift gestützte Fristsetzung angesichts des Verlusts grundlegender prozessualer Rechte, der mit einem ergebnislosen Fristablauf verbunden sein kann, im Regelfall voraussetzen, dass zuvor eine nicht präklusionsbewehrte "einfache" Aufklärungsanordnung nach § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FGO ergangen und erfolglos geblieben ist (vgl. auch BFH-Urteile vom 9. September 1998 I R 31/98, BFHE 186, 511, BStBl II 1999, 26, und vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 79b FGO Rz 21, 100, Stand September 2009).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
    Stützt der Revisionsführer sein Rechtsmittel in zulässiger Weise --auch-- auf die Verletzung materiellen Rechts, prüft der BFH das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (§ 118 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 1996 I R 151/93, BFHE 182, 116, BStBl II 1997, 327, unter II.A.1., und vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316, unter II.1.).
  • BFH, 24.01.2008 - VIII B 163/06

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
    Das FG hat zwar einerseits die höchstrichterliche Rechtsprechung referiert, wonach bei der Feststellung, ob die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung vorliegen, weder eine Verletzung von Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen ist noch eine Reduzierung des Beweismaßes vorgenommen werden darf, sondern stets die volle Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung erforderlich ist (BFH-Entscheidungen vom 7. November 2006 VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364, und vom 24. Januar 2008 VIII B 163/06, BFH/NV 2008, 1099, unter 1.).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 56/01

    Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; keine Änderungssperre bei

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
    Für die Beurteilung, auf welche Dienststelle innerhalb der Finanzverwaltung hinsichtlich der Kenntnis von steuererheblichen Tatsachen abzustellen ist, kommt es auch in Fällen, in denen die Besteuerungsgrundlagen durch Bedienstete der Steuerfahndung ermittelt werden, allein auf die Kenntnis des zeichnungsbefugten Amtsträgers im Veranlagungsbezirk an (Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 56/01, BFH/NV 2004, 1502, unter II.2.b, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.2002 - X B 132/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
    Eine solche Pflicht hat der erkennende Senat --was das FG durchaus gesehen hat, aber für rechtsirrig hält-- selbst dann bejaht, wenn der Zeuge ohne Angabe seines Namens, sondern nur durch Bezeichnung seines Arbeitgebers und seine dort ausgeübte Funktion benannt wird (Senatsbeschluss vom 30. April 2002 X B 132/00, BFH/NV 2002, 1457).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
    Das FG hat zwar einerseits die höchstrichterliche Rechtsprechung referiert, wonach bei der Feststellung, ob die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung vorliegen, weder eine Verletzung von Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen ist noch eine Reduzierung des Beweismaßes vorgenommen werden darf, sondern stets die volle Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung erforderlich ist (BFH-Entscheidungen vom 7. November 2006 VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364, und vom 24. Januar 2008 VIII B 163/06, BFH/NV 2008, 1099, unter 1.).
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 74/03

    Mitunternehmerstellung des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 04.12.1996 - I R 151/93

    Maßgeblichkeit des Umsatzsteuerrechts für die Auslegung und Anwendung des

  • BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10

    Verfahrensfehler des FG bei beantragter - aber nicht durchgeführter - Vernehmung

  • BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung eines Beweisangebots in der

  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

  • FG Köln, 22.01.2009 - 10 K 398/08

    Zurechenbarkeit von Zahlungseingängen auf Auslandskonten und Hinterziehung von

  • BFH, 19.01.2017 - III R 44/14

    Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges, psychisch erkranktes

    Die Revision hat somit bereits mit der Sachrüge Erfolg, so dass es auf die erhobenen Verfahrensrügen nicht mehr ankommt (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, Rz 50, m.w.N.).
  • BFH, 12.05.2022 - V R 19/20

    Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Denn stützt ein Revisionskläger --wie im vorliegenden Fall-- sein Rechtsmittel in zulässiger Weise auf die Verletzung materiellen Rechts, prüft der BFH nach dem Grundsatz der Vollrevision das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (§ 118 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Urteile vom 27.01.2016 - X R 2/14, BFHE 253, 89, BStBl II 2016, 534; vom 19.10.2011 - X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, und vom 23.10.2019 - V R 46/17, BFHE 267, 140).
  • BFH, 29.11.2017 - X R 34/15

    Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung - Überlagerung durch eine

    In solchen Fällen entfaltet eine tatrichterliche Würdigung nicht die Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO (Senatsurteil vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, Rz 52, m.w.N.).
  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 23/16

    Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

    Aus den Erkenntnissen des FG zur Höhe des am 01.01.2002 vorhandenen Vermögens kann ebenfalls nicht mit der für die Feststellung einer Steuerhinterziehung erforderlichen Sicherheit auf das Vorhandensein eines entsprechenden Vermögens bereits am 01.01.1997 --lediglich in abgezinster Höhe-- geschlossen werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 19.10.2011 - X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, unter II.6.c).

    Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht kann im Allgemeinen erst dann angenommen werden, wenn ein Beteiligter auf ausdrückliche Aufforderung des FG (§ 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FGO) eine ihm mögliche Äußerung zu Tatsachen oder die Herausgabe von Unterlagen verweigert (BFH-Urteil in BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, Rz 60).

    Weil die Revision bereits mit der Sachrüge in vollem Umfang Erfolg hat, kommt es auf die erhobenen Verfahrensrügen nicht an (vgl. BFH-Urteil in BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, Rz 50, m.w.N.).

  • BFH, 27.07.2017 - III R 17/16

    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im EU-Ausland wohnenden Elternteils

    Die Revision hat somit bereits mit der Sachrüge Erfolg, so dass es auf die erhobenen Verfahrensrügen nicht mehr ankommt (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, Rz 50, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2019 - V R 46/17

    Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung

    Denn stützt der Revisionsführer --wie im vorliegenden Fall-- sein Rechtsmittel in zulässiger Weise auch auf die Verletzung materiellen Rechts, prüft der BFH nach dem Grundsatz der Vollrevision das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (§ 118 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Urteile vom 27.01.2016 - X R 2/14, BFHE 253, 89, BStBl II 2016, 534; vom 19.10.2011 - X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345).
  • BFH, 03.05.2017 - X R 12/14

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung

    Eine auf diese Vorschrift gestützte Fristsetzung setzt angesichts der gravierenden Rechtsfolgen im Regelfall voraus, dass zuvor eine nicht präklusionsbewehrte "einfache" Aufklärungsanordnung nach § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FGO ergangen und erfolglos geblieben ist (vgl. auch Senatsurteil vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, Rz 111, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 17/11

    Anwendung des Halbabzugsverbots auf laufende Aufwendungen in Fällen des

    Dass ein fremder Dritter keinen endgültigen Verzicht erklärt hätte, sondern allenfalls mit einer Stundung einverstanden gewesen wäre, wird vom FG nicht näher begründet und kann den erkennenden Senat daher nicht binden (zu den Anforderungen an bindende Tatsachenfeststellungen vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, unter II.1. vor a).
  • BFH, 19.05.2020 - X R 27/19

    Ermittlung des Teilwerts von Grund und Boden

    Solche Zweifel können insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn die Vorinstanz ihre Entscheidung im Hinblick auf ihre eigene Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit des von ihr gewählten Verfahrens durch Zulassung der Revision in besonderer Weise überprüfbar gemacht hat (Senatsurteil vom 19.10.2011 - X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, Rz 115).
  • BFH, 16.09.2015 - XI R 27/13

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung -

    Die Unvoreingenommenheit des erkennenden Senats des FG zeigt sich schon daran, dass er die Revision selbst zugelassen und damit sein Urteil in vollem Umfang zur Überprüfung des BFH gestellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345).
  • BFH, 18.05.2017 - III R 20/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

  • BFH, 18.07.2018 - X R 36/17

    Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw.

  • FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07

    Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?

  • BFH, 25.11.2021 - V R 45/20

    Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe

  • BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17

    Verpflichtung des FG zur Erhebung eines Zeugenbeweises

  • BFH, 17.04.2013 - X R 6/11

    Keine Billigkeitsmaßnahme bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang

  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 12/12

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei nachträglich

  • BFH, 10.01.2019 - V R 66/16

    Zu den Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens

  • BFH, 16.12.2014 - X B 114/14

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Verletzung

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2021 - 2 K 1590/19

    Steuerbarkeit der Entschädigung der Bank für die Nutzung von vom Darlehensnehmer

  • FG Niedersachsen, 19.01.2016 - 15 K 155/12

    Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung von Kapitaleinkünften aus einer

  • BFH, 23.03.2022 - III R 41/20

    Kindergeldrechtliche Einordnung von im Rahmen eines Praxisjahres eingegangenen

  • BFH, 14.04.2021 - X R 17/19

    Fehlende Feststellungen des FG zur Zusammenveranlagung von Ehegatten

  • BFH, 27.12.2019 - X B 6/18

    Keine Entscheidungsreife eines Rechtsstreits bei fehlendem Zugang des Klägers zu

  • FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 2312/11

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der Fünf-Jahres-Frist bei Anteilsveräußerung i.

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