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   BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15   

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https://dejure.org/2016,49805
BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15 (https://dejure.org/2016,49805)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2016 - VI R 32/15 (https://dejure.org/2016,49805)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - VI R 32/15 (https://dejure.org/2016,49805)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Polizeibeamten der Autobahnpolizei

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 5, RKG HE § 2 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2012
    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Polizeibeamten der Autobahnpolizei

  • Bundesfinanzhof

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Polizeibeamten der Autobahnpolizei

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, § 9 Abs 5 EStG 2009, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 RKG HE
    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Polizeibeamten der Autobahnpolizei

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, § 9 Abs. 5 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Hessischen Reisekostengesetzes, § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten und Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Polizeibeamten im Streifeneinsatzdienst des Revierkommissariats Bundesautobahn; Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte

  • rewis.io

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Polizeibeamten der Autobahnpolizei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten und Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Polizeibeamten im Streifeneinsatzdienst des Revierkommissariats Bundesautobahn; Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte

  • rechtsportal.de

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten und Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Polizeibeamten im Streifeneinsatzdienst des Revierkommissariats Bundesautobahn

  • datenbank.nwb.de

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Polizeibeamten der Autobahnpolizei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsstätte eines Autobahn-Polizisten

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5
    Regelmäßige Arbeitsstätte, Polizei, Außendienst, Nachhaltigkeit, Qualität, Verpflegungsmehraufwand

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 28.13

    Reisekostenrecht; Reisekostenvergütung; Reisekostenerstattung; Erstattung der

    Auszug aus BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 26. Juni 2014  5 C 28.13 (BVerwGE 150, 108) ergibt sich keine abweichende rechtliche Beurteilung des Streitfalls.

    Der Begriff der Dienstreise im reisekostenrechtlichen Sinne (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HRKG) in der Auslegung, die das BVerwG in seinem Urteil in BVerwGE 150, 108 gefunden hat, entspricht damit nicht dem Regeltypus der ertragsteuerlichen "Auswärtstätigkeit" nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, für die ein Leistungsort außerhalb des Betriebs oder der Betriebsstätte des Arbeitgebers kennzeichnend ist.

    Mit der --im Streitfall allein maßgeblichen-- steuerlichen Einordnung der Fahrtätigkeit von Polizeivollzugsbeamten hat sich das BVerwG in seinem Urteil in BVerwGE 150, 108 nicht befasst.

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - 1 K 362/14

    Einkommensteuer: Regelmäßige Arbeitsstätte von Arbeitnehmern mit Fahrtätigkeit

    Auszug aus BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. April 2015  1 K 362/14 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1796 veröffentlichten Gründen ab.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. April 2015  1 K 362/14 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2012 vom 19. Dezember 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. März 2014 dahin zu ändern, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit weitere Fahrtkosten in Höhe von 1.218 EUR sowie Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 1.224 EUR als Werbungskosten berücksichtigt werden.

  • BFH, 10.03.2015 - VI R 87/13

    Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten eines Lokomotiv-Rangierführers:

    Auszug aus BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung kommt auch ein größeres, räumlich geschlossenes Gebiet als regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (und damit beim Verpflegungsmehraufwand als Tätigkeitsmittelpunkt i.S. des § 9 Abs. 5 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG) in Betracht, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt, auf dem der Arbeitnehmer auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird (Senatsurteil vom 10. März 2015 VI R 87/13, BFH/NV 2015, 1084, m.w.N.).

    Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Werksgelände oder ein Waldgebiet eine großräumige (regelmäßige) Arbeitsstätte bzw. einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellen (Senatsurteile vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564, bzgl. des Gewinnungsreviers eines Kaliwerks, und in BFH/NV 2015, 1084, bzgl. eines firmeneigenen Schienennetzes; s.a. Schmidt/Loschelder, a.a.O., § 9 Rz 187, m.w.N.).

  • BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als

    Auszug aus BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15
    Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (Senatsurteile vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl II 2012, 503, und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936, sowie vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, und VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).
  • BFH, 06.11.2014 - VI R 21/14

    Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung

    Auszug aus BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15
    Individuelle Zufälligkeiten und Besonderheiten in der tatsächlichen Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses bleiben hierbei unberücksichtigt (Senatsurteile vom 6. November 2014 VI R 21/14, BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338, und vom 15. Mai 2013 VI R 18/12, BFHE 241, 374, BStBl II 2013, 838, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2011 - VI R 36/10

    Auswärtstätigkeit bei Einsatz in verschiedenen Filialen - Regelmäßige

    Auszug aus BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15
    Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (Senatsurteile vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl II 2012, 503, und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936, sowie vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, und VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).
  • BFH, 15.05.2013 - VI R 18/12

    Leiharbeitnehmer regelmäßig auswärts tätig

    Auszug aus BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15
    Individuelle Zufälligkeiten und Besonderheiten in der tatsächlichen Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses bleiben hierbei unberücksichtigt (Senatsurteile vom 6. November 2014 VI R 21/14, BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338, und vom 15. Mai 2013 VI R 18/12, BFHE 241, 374, BStBl II 2013, 838, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Auszug aus BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15
    Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (Senatsurteile vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl II 2012, 503, und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936, sowie vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, und VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).
  • BFH, 09.11.2015 - VI R 8/15

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten

    Auszug aus BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15
    Das ist regelmäßig der Betrieb, Zweigbetrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers (Senatsurteil vom 26. Februar 2014 VI R 68/12, BFH/NV 2014, 1029, und Senatsbeschluss vom 9. November 2015 VI R 8/15, BFH/NV 2016, 196, jeweils m.w.N.; Schmidt/Loschelder, EStG, 35. Aufl., § 9 Rz 186, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.2010 - VI R 35/08

    Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer - Verpflegungsmehraufwand

    Auszug aus BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15
    Der Umstand, dass sich der Arbeitnehmer in unterschiedlicher Weise auf die immer gleichen Wege einstellen und so auf eine Minderung der Wegekosten etwa durch die Bildung von Fahrgemeinschaften, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und gegebenenfalls sogar durch eine entsprechende Wohnsitznahme hinwirken kann, beschreibt lediglich generalisierend und typisierend den Regelfall, nach dem sich die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip erweist (Senatsurteil vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09

    Regelmäßige Arbeitsstätte

  • BFH, 26.02.2014 - VI R 68/12

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Flugzeugführers

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06

    Keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit) bei Einsatz im Bergwerk

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 4165/17

    Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen und weiteren Reinigungskosten

    Ergänzend weise sie, die Klägerin, auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Oktober 2016 hin (Az.: VI R 32/15).

    Die von der Klägerseite angeführte Entscheidung des BFH vom 19. Oktober 2016 (Az.: VI R 32/15) sei zum alten Reisekostenrecht ergangen und daher nicht maßgeblich.

    Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem von der Klägerseite angeführten BFH-Urteil vom 19. Oktober 2016 (Az.: VI R 32/15, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2017, 281).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2018 - 13 K 13187/16

    Keine doppelte Haushaltsführung eines jüngeren unverheirateten Polizisten nach

    Nach dem Hinweis auf weitere neuere Entscheidungen des BFH (Urteil vom 19. Oktober 2016 - VI R 32/15 - BFH/NV 2017, 281, und vom 29. November 2016 - VI R 19/16 - BFH/NV 2017, 447) hält der Beklagte den Fahrtkostenansätzen des Klägers nunmehr entgegen, dass er (der Kläger) werde noch belegen müssen,.
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.10.2017 - 6 K 604/15

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Waldgebiet als Betriebsausgaben -

    Soweit unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Werksgelände oder ein Waldgebiet eine großräumige (regelmäßige) Arbeitsstätte bzw. einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellen (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2016 VI R 32/15, nv, BFH/NV 2017, 281-283), liegen diese Voraussetzungen im Streitfall für die Waldflächen in Z nicht vor, da diese nicht mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufgesucht worden sind.
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