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   BFH, 19.11.2003 - I B 88/03   

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https://dejure.org/2003,18877
BFH, 19.11.2003 - I B 88/03 (https://dejure.org/2003,18877)
BFH, Entscheidung vom 19.11.2003 - I B 88/03 (https://dejure.org/2003,18877)
BFH, Entscheidung vom 19. November 2003 - I B 88/03 (https://dejure.org/2003,18877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Verfahrensfehlers; Möglichkeit eines Antrags auf Terminverlegung in letzter Minute

  • Judicialis

    FGO § 79b Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.10.2001 - IX B 157/00

    Einkommensteuerfestsetzungen - Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I B 88/03
    Dies gilt umso mehr angesichts der Tatsache, dass die Klägerin ihre prozessuale und abgabenrechtliche Mitwirkungspflicht zuvor in erheblicher Weise verletzt hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. November 1997 IV B 81/97, BFH/NV 1998, 1104; vom 10. Oktober 2001 IX B 157/00, BFH/NV 2002, 365, jew. m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2003 - I B 87/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Antrags auf Verlegung der mündlichen

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I B 88/03
    I B 87/03 I B 88/03 I B 89/03 I B 90/03.
  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I B 88/03
    Denn einem Verlegungsantrag, der unmittelbar vor dem Termin der mündlichen Verhandlung ohne konkrete Angaben lediglich mit dem pauschalen Hinweis auf eine Autopanne gestellt wird, braucht das FG nicht zu entsprechen (vgl. zum vergleichbaren Fall einer plötzlichen Erkrankung z.B. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1997 - IV B 81/97

    Anforderungen an die Revisionsrüge der Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I B 88/03
    Dies gilt umso mehr angesichts der Tatsache, dass die Klägerin ihre prozessuale und abgabenrechtliche Mitwirkungspflicht zuvor in erheblicher Weise verletzt hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. November 1997 IV B 81/97, BFH/NV 1998, 1104; vom 10. Oktober 2001 IX B 157/00, BFH/NV 2002, 365, jew. m.w.N.).
  • BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I B 88/03
    Unter weiterer Darlegung der Geschehnisse am Verhandlungstag und der behaupteten Autopanne verweist die Klägerin auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Mai 1996 VII B 237/95 (BFH/NV 1996, 902) zum Antrag auf Terminsverlegung "in letzter Minute".
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